Jahresbericht 2024 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof übersendet dem Landtag und der Landesregierung den Jahresbericht 2024.1
Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag. Landtag und Landesregierung erhalten Aufschluss darüber, in welchen Bereichen das Verwaltungshandeln zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit verbessert werden kann.
In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof dargestellt, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann. Die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung betreffen das Jahr 2022, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat.
Dem Rechnungshof wurden in dem Zeitraum von Juli bis Dezember 2023 Entwürfe zur Haushaltsrechnung und im Dezember 2023 die Haushaltsrechnung 2022 zugeleitet.
Die Prüfung des Rechnungshofs war auf Teilbereiche und Schwerpunkte beschränkt.2 Dies hat zur Folge, dass über einige Verwaltungen verstärkt berichtet wird.
Die geprüften Stellen erhielten jeweils Gelegenheit, sich zu den Prüfungsfeststellungen zu äußern.3 Stellungnahmen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berück-sichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung des Kollegiums über den Jahresbericht vorgelegen haben.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die Betragsangaben im Jahresbericht gerundet. Hierdurch können sich in Summierungen rundungsbedingte Differenzen ergeben.
Soweit in den Beiträgen auf Jahresberichte früherer Jahre hingewiesen wird, können diese unter rechnungshof.rlp.de/de/veroeffentlichungen/jahresberichte/ abgerufen werden.
Die im Jahresbericht zitierten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und des Landes können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:
- Bundesrecht: www.gesetze-im-internet.de/index.html,
- Landesrecht: www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml.
Soweit Bezeichnungen mit Bezug zu Regelwerken verwendet werden, die dort lediglich in männlicher Form enthalten sind, wird auf geschlechtsneutrale Formulierung oder eine zusätzliche Verwendung weiblicher Formen verzichtet.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2022 über die Ausgaben für den Verfassungsschutz4 wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 durchgeführt. Zu weiteren Aufgaben und Veröffentlichungen des Rechnungshofs insbesondere zum Kommunalbericht sowie zu Rundfunkprüfungen wird auf dessen Internetseite rechnungshof.rlp.de/de/veroeffentlichungen/ verwiesen.
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Jörg Berres, Vizepräsidentin Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt, die Direktorinnen und Direktoren beim Rechnungshof Florian Decker, Stefanie Kißmer, Dr. Oliver Schwinn, Dr. Elke Topp und Andreas Utsch.
- Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz, § 97 Abs. 1 LHO.
- § 89 Abs. 2 LHO.
- § 96 Abs. 1 LHO.
- Einzelplan 03 Ministerium des Innern und für Sport, Kapitel 03 01 Ministerium, Titel 533 01 Sachausgaben des Verfassungsschutzes, Titel 812 06 Investitionsausgaben des Verfassungsschutzes.