Stellungnahme zur Einstufung der Mittelrheinbrücke (2017)
Zusammenfassendes Ergebnis
Die Mittelrheinbrücke ist in einen überregionalen Netzzusammenhang eingebunden. Im Hinblick auf das Kriterium „Reichweite des Verkehrs“ sprechen für eine Einstufung als Landesstraße gewichtige Gründe. Aufgrund der nicht aktuellen und begrenzt aussagefähigen Daten der Verkehrsuntersuchung 2009 ist eine abschließende Beurteilung der Einstufung allerdings nicht möglich. Hierfür wäre eine hinreichend belastbare Bestimmung der Herkunft, Ziele und Reichweiten der Verkehrsbeziehungen erforderlich.