Jahresbericht 2020, Nr. 7 - Soziale Mietwohnraumförderung
- Bestand der gebundenen Mietwohnungen sichern, bedarfsgerecht fördern, Wohnraumüberwachung und Datenverarbeitung verbessern -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Von 2012 bis 2018 wurden insgesamt fast 244 Mio. € für die soziale Mietwohnraumförderung bewilligt. Dies waren im Durchschnitt lediglich 34,7 % der in den jährlichen Förderprogrammen ausgewiesenen Fördermittel des Landes einschließlich der Kreditvolumina der Investitions- und Strukturbank.
Die Zahl der über die Mietwohnraumförderung gebundenen Sozialwohnungen verringerte sich von 2006 bis 2016 von mehr als 77.200 auf weniger als 59.800 Einheiten. Bis 2032 wird der Wohnungsbestand voraussichtlich auf knapp 28.000 Einheiten sinken.
Bei elf in die Erhebungen des Rechnungshofs einbezogenen Städten bestand nach den Angaben in 40.000 Wohnberechtigungsscheinen eine hohe Nachfrage nach preiswerten Ein- und Zweizimmerwohnungen. Gleichwohl enthalten die Fördervorschriften keine besonderen Anreize für den Bau derartiger Wohnungen.
Eine Überprüfung der Einhaltung der zulässigen Mieten von gebundenen Wohnungen war im Zuge der Wohnraumüberwachung nicht vorgesehen.
Die Verarbeitung von Daten für die Wohnberechtigungsscheine und die Wohnraumüberwachung war mangels einer geeigneten IT-Unterstützung in den meisten Städten aufwendig. Eine leistungsfähige einheitliche IT-Fachanwendung könnte die Datenverwaltung vereinfachen und die Effektivität der Wohnraumüberwachung deutlich verbessern.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hat gefordert,
a) zusätzliche Förderanreize für den Bau kleiner Wohnungen zu prüfen,
b) in dem Rundschreiben über den Vollzug der Bindungen von gefördertem Wohnraum festzulegen, dass die Einhaltung der zulässigen Miete im Rahmen der Wohnraumüberwachung durch die Kommunen zumindest stichprobenweise geprüft wird,
c) eine einheitliche IT-Fachanwendung zur wirksameren Wohnraumüberwachung und zur Verbesserung der Aufgabenerledigung zu entwickeln.
3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert,
a) die bestehenden Förderprogramme zu evaluieren und auf dieser Grundlage Möglichkeiten zu untersuchen, wie der Bestand der gebundenen Mietwohnungen gesichert und der Neubaubedarf wirksamer gedeckt werden kann,
b) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Teilziffer 3.1 Buchstaben a und c zu berichten.
Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 17/11850 S. 11):
"Zu Ziffer 3.2 a):
Die bestehenden Förderprogramme werden regelmäßig unter Berücksichtigung der Förderzahlen und unter Einbindung der Partnerinnen und Partner des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz im Hinblick auf notwendige bedarfsgerechte Anpassungen überprüft.
Zwecks Steigerung der Fallzahlen beim Mietwohnungsneubau strebt das Land an, gemeinsam mit den Kommunen den geförderten Mietwohnungsbau auszuweiten, da insbesondere aufgrund der kommunalen Planungshoheit deren Aktivität bei der Mobilisierung und zielgerichteten Vergabe geeigneter Wohnbauflächen wesentlich ist. Unter anderem ist seitens des Landes ein Projektaufruf gestartet worden, in dessen Rahmen bis zu zehn Kommunen dabei unterstützt werden, das hierfür besonders geeignete Verfahren der Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität anzuwenden und die dabei gesammelten Praxiserfahrungen landesweit nutzbar zu machen.
Das Land beabsichtigt außerdem, Kooperationsvereinbarungen zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus, die im Jahr 2019 bereits mit den Städten Mainz, Trier, Landau, Speyer und Ludwigshafen abgeschlossen wurden, mit weiteren Kommunen einzugehen. Der maßgebliche Dreijahreszeitraum für die Förderung der beabsichtigten Neubauwohnungen sowie die Regelungen der Zuschussförderung hinsichtlich der Auszahlung und des Verwendungsnachweises werden vor diesem Hintergrund für neue Kooperationsfälle um jeweils ein Jahr nach hinten geschoben.
Weil das Abschmelzen des gebundenen Mietwohnungsbestandes nicht alleine mit Neubauaktivitäten verhindert werden kann, hat das Ministerium der Finanzen Programmänderungen bei der Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen zwecks Steigerung der Attraktivität dieses Förderprogrammes vorgenommen. Entsprechende Regelungen wurden nach vorheriger Einbindung der Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Wohnungsunternehmen und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) konzipiert und in die neue Verwaltungsvorschrift „Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen“ aufgenommen, die bereits am 1. Mai 2020 in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang wurde eine Modernisierungsinitiative gestartet.
Zudem wird das Ministerium der Finanzen vor allem bei den kommunalen Wohnungsunternehmen verstärkt dafür werben, den Bestand an geförderten Wohnungen zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Auch soll das Förderinstrument des Erwerbs von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen weiterhin verstärkt beworben werden, weil damit schnell und mit relativ geringem Einsatz von Fördermitteln gebundener und damit auch bezahlbarer Wohnraum entstehen kann.
Zu Ziffer 3.2 b) i. V. m. Ziffer 3.1 a):
Das Ministerium der Finanzen hat für die neue Verwaltungsvorschrift „Soziale Mietwohnraumförderung“, welche am 1. Mai 2020 in Kraft getreten ist, eine Regelung konzipiert, die einen zusätzlichen Förderanreiz für den Bau von kleinen Wohnungen bietet. So wurde ein neues Zusatzdarlehen im Rahmen der Mietwohnungsbauförderung aufgenommen. Für die Errichtung von Wohnungen bis zu einer Größe von 60 Quadratmetern werden Darlehen gewährt in Höhe von 100 EUR je Quadratmeter förderungsfähiger Wohnfläche.
Zu Ziffer 3.2 b) i. V. m. Ziffer 3.1 c):
Die Überlegungen zur Einführungen einer landesweit einheitlichen IT-Fachanwendung zur wirksameren Wohnraumüberwachung befinden sich derzeit noch im Stadium der Kostenanalyse. In Zusammenarbeit mit der Kommunalen Datenzentrale Mainz konnte eine Kostenschätzung für den Betrieb eines in Hessen gebräuchlichen Programmes erstellt werden.
Die Kommunale Datenzentrale der Stadt Mainz wäre bereit, die einheitliche IT-Anwendung anzukaufen, zu pflegen und den Kommunen des Landes gegen eine Beteiligung an den Kosten zur Verfügung zu stellen. Derzeit prüft das Land, ob auf dieser Grundlage eine Bezuschussung erfolgen kann."
Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.
Zu Ziffer 3.2 a:
Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, die bestehenden Förderprogramme zu evaluieren und auf dieser Grundlage Möglichkeiten zu untersuchen, wie der Bestand der gebundenen Mietwohnungen gesichert und der Neubaubedarf wirksamer gedeckt werden kann, merkt der Rechnungshof an, dass er davon ausgeht, dass das Fachressort die genannten Maßnahmen und Programme auf ihre Wirksamkeit untersucht.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 17/12710 S. 6):
"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass
a) Maßnahmen zur Erhaltung des Bestands von gebundenen Mietwohnungen sowie zur wirksameren Deckung des Neubaubedarfs eingeleitet wurden,
b) nach der am 1. Mai 2020 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift „Soziale Mietwohnraumförderung“ zusätzliche Darlehen für den Bau kleiner Wohnungen bewilligt werden können,
c) das Ministerium der Finanzen in seinem Rundschreiben zum Wohnungsbindungsrecht auf die Notwendigkeit hinweisen wird, im Rahmen der Wohnraumüberwachung zumindest stichprobenartig die Einhaltung der zulässigen Mieten von gebundenen Wohnungen zu überprüfen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Prüfung zur Einführung und Förderung einer landesweit einheitlichen IT-Fachanwendung für die Wohnraumüberwachung zu berichten."
Der Landtag hat diesen Beschluss im August 2020 gefasst.
Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/14372 S. 4):
"Im Zusammenhang mit der Einführung einer landesweit einheitlichen kommunalen IT-Anwendung zur wirksameren Wohnraumüberwachung wird eine Kommune über den Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverarbeitung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (ZIDKOR) ein Fachverfahren zur Verwaltung und Überwachung des geförderten Wohnungsbestandes anschaffen, pflegen und anderen interessierten Kommunen gegen eine Kostenbeteiligung zur Verfügung stellen.
Das Ministerium der Finanzen beabsichtigt, die Einführung der kommunalen Fachanwendung im Rahmen einer Beteiligung an den Anschaffungskosten finanziell zu unterstützen.
Diese Vorgehensweise zur Einführung einer landesweit einheitlichen kommunalen ITAnwendung zur Verwaltung und Überwachung des geförderten Wohnungsbestandes und die in diesem Zusammenhang geplante Unterstützung des Landes wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und wird von deren Seite mitgetragen und unterstützt."
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Angelegenheit im Rahmen des Entlastungsverfahrens für erledigt zu erklären (Drucksache 18/1075 S. 21).
Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2021 gefasst.