Saarbrücker Leitlinien zum Erhalt der Gebäude- und Straßeninfrastruktur (2023)
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat in ihrer Konferenz vom 9. bis 11. Oktober 2023 in Saarbrücken folgenden Beschluss gefasst:
Gebäude und Straßen der öffentlichen Hand stellen erhebliche Vermögenswerte dar. Sie dienen der Erfüllung zentraler öffentlicher Aufgaben. Unterlassene oder verspätete Erhaltung kann zu vermeidbaren Schäden an der Bausubstanz und in der Folge zu zusätzlichem Erhaltungs- oder früherem Erneuerungsbedarf führen. Weitere Kosten können entstehen, wenn öffentliche Gebäude oder Straßen nicht nutzbar sind und dadurch beispielsweise Anmietungen oder Umleitungen erforderlich werden. Zudem ist ein sorgsamer und vorausschauender Umgang mit der Infrastruktur geboten, um Substanzverlust zu vermeiden.
Obwohl zunehmend IT-gestützte Managementsysteme zur Erhaltungsplanung einge-setzt werden, stellen Rechnungshöfe des Bundes und der Länder – insbesondere bei Gebäuden – nach wie vor unvollständige oder sogar gänzlich fehlende Bestandserhebungen und erhebliche Erhaltungsrückstände fest.
Verlässliche Erhebungen sind jedoch für belastbare und zukunftsorientierte Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers sowie zur Erfüllung der Haushaltswahrheit und -klarheit unerlässlich.
Die Rechnungshöfe empfehlen daher folgende Leitlinien zur Erhaltung von Gebäuden und Straßen:
Baulichen Zustand umfassend digital erfassen, Erhaltungs- und Erneuerungs-bedarfe ermitteln
Eine nur auf den offensichtlichen oder dringendsten Erhaltungsbedarf ausgerichtete Erfassung von Schäden kommt in vielen Bereichen einem „Fahren-auf-Sicht“ gleich. Dies vernachlässigt den nutzungs- und alterungsbedingten baulichen Substanzverlust und hat unverhältnismäßig hohe und damit unwirtschaftliche Sanierungskosten zur Folge. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, den baulichen Zustand sämtlicher öffentlicher Gebäude und Straßen umfassend digital zu erfassen und fortlaufend zu aktualisieren. Daraus sind die erforderlichen Erhaltungs- und Erneuerungsbedarfe abzuleiten und zu priorisieren.
Zukunftsfähige Konzepte zur Erhaltung bzw. Erneuerung der Infrastruktur entwickeln
Auf Grundlage der erfassten Daten sind Erhaltungskonzepte mit messbaren Zielen sowie konkrete und fortzuschreibende Erhaltungspläne zu entwickeln bzw. es ist eine Erneuerung der Infrastruktur vorzusehen. Insgesamt sind dabei lebenszyklusbezogene Ziele und Kosten, Flächenoptimierungen aufgrund neuer Arbeitsformen sowie die Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaneutralität zu beachten.
Die Erhaltungs- bzw. Erneuerungspläne müssen die Maßnahmen priorisieren sowie den begründeten finanziellen und personellen Ressourcenbedarf für die Umsetzung benennen. Sie dienen damit als fachliche Grundlage für die Entscheidungen zur Bewilligung von Haushaltsmitteln.