Jahresbericht 2024, Nr. 12 - Einsatz von Förderschullehrkräften

- Grundlagen zur Feststellung des Personalbedarfs fehlten -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Zur Ermittlung einer angemessenen Personalausstattung für Förder- und Beratungszentren und ihre Stammschulen für Beratung fehlte u. a. die erforderliche Datengrundlage. Insbesondere

  • war das für die Förder- und Beratungstätigkeiten zur Verfügung stehende Zeitvolumen nicht formell festgelegt,
  • fehlten einheitliche Vorgaben zur Erfassung der Tätigkeiten und Arbeitszeiten sowie eine dafür geeignete IT-Unterstützung,
  • waren die für Förder- und Beratungszwecke vorgesehenen Lehrerwochenstunden statistisch nicht erfasst,
  • stand eine formelle Regelung zu den Anrechnungsstunden für Koordinierungs- und Leitungsaufgaben der Leitungen der Förder- und Beratungszentren noch aus.

An den Schwerpunktschulen fehlten objektive Kriterien für die Zuweisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden zur Unterstützung des inklusiven Unterrichts.

Sonderpädagogisches Personal wurde nicht immer entsprechend seiner lehramtsspezifischen Qualifikation und der zweckgebundenen Personalzuweisung eingesetzt.

Ausfälle und Vertretungen von Regel- oder von Förderunterricht waren nicht hinreichend nachvollziehbar.