Jahresbericht 2018, Nr. 21 - Kunsthochschule Mainz
- rückläufige Studierendenzahlen, fehlendes Struktur- und Entwicklungskonzept -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Die Kunsthochschule an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz erhielt 2010 den Sonderstatus einer teilautonomen Einrichtung. Der damit verbundene hochschulgesetzliche Spielraum für die Delegation von Aufgaben blieb bisher weitgehend ungenutzt. Ein Struktur- und Entwicklungsplan zur Weiterentwicklung der Kunsthochschule fehlte.
Die Studierendenzahlen waren rückläufig. Die zuletzt 2004 festgelegte Zielzahl von 250 Studierenden wurde im Wintersemester 2016/2017 mit 177 deutlich unterschritten. Zwei Professuren waren seit mehreren Jahren nicht besetzt.
In den meisten Klassen überstieg die Zahl der Studierenden die Kapazitäten für Atelierplätze.
Von den Studienanfängern der Studienjahre 2008 und 2009 beendeten im Bachelorstudiengang jeder dritte und im Diplomstudiengang jeder zweite Studierende sein Studium nicht an der Kunsthochschule.
Mit in der Regel zwei Präsenztagen in der Woche unterschritten die Professoren die in den Berufungsvereinbarungen festgesetzte Anwesenheitszeit um 50 %. Die Erfüllung ihrer Lehrverpflichtung wiesen sie nicht nach.
Vorgaben für die Freistellung der Professoren von ihren Lehrverpflichtungen zur Durchführung besonderer Forschungsvorhaben oder künstlerischer Entwicklungsvorhaben fehlten. Anträge und nach der Freistellung verfasste Berichte waren nicht geeignet, die Angemessenheit der Freistellung zu beurteilen.
Obwohl die Kunsthochschule über hohe Restmittel verfügte, bewilligte das für Wissenschaft zuständige Ministerium zusätzliche Mittel von 100.000 € jährlich.