Kommunalbericht 2021, Nr. 5 - Ortsbezirke in kreisfreien Städten
- Wirtschaftlichkeit der Organisationsstrukturen nicht immer gewährleistet -
Zusammenfassende Darstellung
Die kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz haben mit Ausnahme der Stadt Speyer ihr Gebiet oder Teile davon in Ortsbezirke untergliedert. Je nach Stadt bestanden zwischen vier und 19, insgesamt 107 Ortsbezirke. Diese wirken durch ihre Organe – Ortsbeirat und Ortsvorsteher – an der kommunalen Willensbildung mit und bringen dabei ihre gebietsspezifischen Belange und Interessen ein.
Überwiegend resultierten die Ortsbezirke aus Eingemeindungen in den Jahren 1969 bis 1974 (Verwaltungsreform) oder schon deutlich davor. Nicht in allen Fällen verfügten die Ortsbezirke noch über eine siedlungsstrukturelle Eigenständigkeit, die eine Vertretung zusätzlich zum Stadtrat rechtfertigen konnte. Nach der Rechtsprechung sind lediglich für im Zuge der Verwaltungsreform gebildete Ortsbezirke Bestandsschutzerwägungen vor einer Auflösung anzustellen. Exemplarisch war bei zwei kreisfreien Städten überschlägig eine Halbierung der Zahl der Ortsbezirke möglich; damit würden Aufwandminderungen zwischen 85.000 € und 158.000 € jährlich einhergehen.
In insgesamt mehr als der Hälfte der Ortsbezirke hatten die Ortsbeiräte 13 oder 15 Mitglieder, wodurch der gesetzliche Rahmen der Mitgliederzahl – drei bis 15 – nahezu oder vollständig ausgeschöpft wurde. Dies galt zum Teil schon für Ortsbezirke mit weniger als 1.500 Einwohnern. Sachliche Gründe waren hierfür nicht erkennbar.
Die den Ortsvorstehern gewährte Aufwandsentschädigung war in einigen Fällen überprüfungsbedürftig, insbesondere dann, wenn sie gegenüber Städten mit vergleichbaren Strukturen deutlich höher ausfiel.
Die Zuweisung von Haushaltsmitteln an die Organe des Ortsbezirks sowie die Ausstattung mit Büropersonal folgte nicht immer Wirtschaftlichkeitserwägungen.