Jahresbericht 2023, Nr. 4 - Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Planungswettbewerb für den Neubau des Amtsgerichts Bitburg
- langer Planungsvorlauf, hoher Aufwand, bislang kein verwertbares Ergebnis -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Die Betrachtung von Vorhabenvarianten entsprach zum Teil nicht den Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.
Das Verfahren zur Erstellung der Haushaltsunterlage-Bau - einer wesentlichen Entscheidungsgrundlage für die Baumaßnahme - wurde nicht eingehalten.
Mehr als vier Jahre seit Erteilung des Planungsauftrags für eine Haushaltsunterlage-Bau liegen immer noch keine Ergebnisse vor.
Die Vorprüfung und Bewertung der Wettbewerbsbeiträge wiesen teilweise systematische Mängel auf.
Das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung wurde nicht ausreichend berücksichtigt.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hatte gefordert,
a) bei Investitionsentscheidungen auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Baumaßnahmen des Landes sollten
- zielgerichtete Untersuchungen in einem überschaubaren Zeitraum erfolgen,
- die Kriterien für die Auswahl von Standorten und wesentliche Randbedingungen für den Nutzer frühzeitig bestimmt und den weiteren Verfahrensschritten zugrunde gelegt werden,
- der Raumbedarf frühzeitig festgelegt und vom Ministerium der Finanzen genehmigt werden,
- bei der Untersuchung möglicher Varianten nur realistisch in Betracht kommende Varianten in die rechnerisch durchgeführten Betrachtungen mit einbezogen werden,
- Begründungen für die Auswahl und den Ausschluss von Varianten schlüssig dargelegt und dokumentiert werden,
b) die Regelungen der jeweils aktuellen Richtlinie für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz zu Bedarfsanmeldungen und Planungsaufträgen für große Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen einzuhalten,
c) Anforderungen in der Wettbewerbsauslobung verbindlich festzulegen sowie Methoden für Nachweise zur Überprüfung von Vorgaben vor der Auslobung zu überprüfen,
d) Wettbewerbsverfahren konsistent durchzuführen,
e) unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dem Bewertungsmerkmal „Klimaneutralität“ bei Wettbewerben mehr Gewicht zu verleihen,
f) die Methodik zur Einschätzung des Energiebedarfs und der Klimaneutralität zu verbessern,
g) den Aspekt "sommerlicher Wärmeschutz" bei Wettbewerben stärker zu beachten.
3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben e und f zu berichten.
Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/6307 S. 3):
"Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 e):
Bei künftigen Wettbewerbsverfahren soll auch nach der Ansicht der Landesregierung der Klimaneutralität von Gebäuden in Anbetracht der gesetzlichen Zielvorgaben Priorität eingeräumt werden. Deshalb erhalten künftig Bewertungskriterien innerhalb des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), die zur Klimaneutralität beitragen, ein entscheidendes Gewicht. Es wird darauf hingewirkt, diese Kriterien als bindende Vorgaben in der Auslobung zu definieren und zu beschreiben. Sie werden damit klar benannt und in der Entscheidungsfindung durch das Preisgericht berücksichtigt.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 f):
Es wird mit dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung eine Methodik erarbeitet, die Ausarbeitung von Energiekonzepten und rechnerischen Nachweisen künftig im Wettbewerb als vorgezogene Planungsleistungen zu fordern. Als Grundlage der Bearbeitung im Wettbewerb erfolgt eine umfangreichere und detailliertere Darstellung der Rahmenbedingungen für die Auslobung, die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt wird. Diese rechnerischen Nachweise für Energiekonzepte werden dann auch bei der Ermittlung der Wettbewerbssummen berücksichtigt. Bei besonders hohen Anforderungen an die Energieeffizienz könnten weitergehend interdisziplinäre Wettbewerbe durchgeführt werden."
Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.
Zu Ziffer 3.1 e und f:
Zur Stellungnahme der Landesregierung zu den Forderungen, unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dem Bewertungsmerkmal „Klimaneutralität“ bei Wettbewerben mehr Gewicht zu verleihen sowie die Methodik zur Einschätzung des Energiebedarfs und der Klimaneutralität zu verbessern, merkt der Rechnungshof an:
Er begrüßt die Erarbeitung einer entsprechenden Methodik. Insgesamt sollten die Rahmenbedingungen jedoch nicht zu umfangreich und detailliert gestaltet werden. Sie sollten sich auf die Angaben beschränken, die zwingend erforderlich sind, um den Grad der Klimaneutralität eines Gebäudes beurteilen zu können.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/7526 S. 5):
"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass
- mit dem Landesbetrieb eine Methodik erarbeitet wird, die die Ausarbeitung von Energiekonzepten und rechnerischen Nachweisen künftig im Wettbewerb als vorgezogene Planungsleistung fordern soll,
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unter Einbeziehung der Raumbedarfe, Bestandsflächen und Lebenszykluskosten künftig nach einheitlichen Maßstäben und in einem zweistufigen Verfahren aufgestellt werden,
- die Regelungen der RLBau künftig beachtet werden,
- sich am Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen orientierende Zielkorridore zu Flächen- und Volumenverhältnissen künftig in den Wettbewerbsunterlagen angegeben werden sollen,
- künftig verstärkt auf die Konsistenz im Wettbewerbsverfahren geachtet werden soll,
- Bewertungskriterien innerhalb des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen, die zur Klimaneutralität beitragen, bei künftigen Wettbewerbsverfahren ein entscheidendes Gewicht erhalten und als bindende Vorgaben in der Auslobung definiert werden sollen,
- die Vorgehensweise hinsichtlich des sommerlichen Wärmeschutzes wegen der zunehmenden Bedeutung des Themas bei künftigen Wettbewerben geprüft wird.
Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte von Energiekonzepten bei Auslobungen von Planungswettbewerben auf die Angaben beschränkt werden, die zwingend erforderlich sind, um den Grad der Klimaneutralität eines Gebäudes beurteilen zu können."
Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2023 gefasst.
Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/8603 S. 3):
Auslobungen von Planungswettbewerben werden künftig nur noch die erforderlichen, maßstabskonformen Angaben zu Energiekonzepten enthalten, die es erlauben, die Klimaauswirkungen des Gebäudes zu beurteilen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/10344 S. 15):
"Die Landesregierung wird aufgefordert, über die erarbeitete Methodik zur Ausarbeitung von Energiekonzepten und rechnerischen Nachweisen, die künftig als vorgezogene Planungsleistung im Wettbewerb erbracht werden soll, zu berichten. Dabei sollte insbesondere dargelegt werden, aus welchen Gründen die geforderten Angaben als zwingend erforderlich angesehen werden, um den Grad der Klimaneutralität eines Gebäudes beurteilen zu können."
Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2024 gefasst.