Jahresbericht 2018, Nr. 13 - Kommunale Straßenbauvorhaben und Auftragsvergaben für die Bundesgartenschau in Koblenz

- Rechtsverstöße und vermeidbare Belastungen des Landeshaushalts -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Für die Verlegung einer Kreisstraße in Bad Marienberg bewilligte das Land eine Zuwendung von 486.000 €. Entgegen den Förderbestimmungen hatte der Westerwaldkreis in dem Förderantrag nicht angegeben, dass er mit der Stadt Bad Marienberg eine Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung von 300.000 € geschlossen hatte. Außerdem widersprach dies der im Landesstraßengesetz vorgegebenen Aufgabenzuordnung.

Für den Bau einer Gemeindestraße beantragte die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim die Gewährung einer Zuwendung von 853.000 €. Die Fördervoraussetzungen lagen nicht vor, da die Straße im Wesentlichen der Erschließung eines Gewerbegebiets dient.

Bei der Kostenteilung für den Anschluss eines Industriegebiets in Frankenthal an eine Landesstraße traf der Landesbetrieb eine für das Land nachteilige Vereinbarung. Kosten von 1,6 Mio. €, die nach dem Veranlasserprinzip von der Stadt zu tragen wären, werden aus dem Landeshaushalt finanziert.

Bei der Vergabe von Bauleistungen im Wert von mehr als 2,9 Mio. € für die Bundesgartenschau 2011 in Koblenz wurden vergaberechtliche Bestimmungen nicht beachtet.