Jahresbericht 2025, Nr. 9 - Förderungen in den Bereichen Familie, Frauen und Integration

- mängelbehaftete Zuwendungsverfahren -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration delegierte die Bearbeitung der Zuwendungsverfahren nicht im gebotenen Umfang an nachgeordnete Behörden.

Für Förderbereiche mit einer Vielzahl von Zuwendungen bestanden keine oder keine aktuellen Richtlinien.

Die Zuwendungsverfahren waren unzureichend digitalisiert.

Eine Zuwendungsdatenbank, die eine zentrale Übersicht über bestehende Förderprogramme und die gewährten Förderungen ermöglicht, war nicht vorhanden.

Das erhebliche Landesinteresse an den Förderungen prüften weder das Ministerium noch die nachgeordneten Behörden in allen Fällen nachvollziehbar.

Eine institutionelle Förderung von über 600.000 € hätte vom Ministerium wegen Verstoßes gegen das Besserstellungsverbot nicht gewährt werden dürfen.

Ein vollständiger Nachweis der Verwendung wurde teilweise nicht eingefordert.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) die Bearbeitung der Zuwendungsverfahren grundsätzlich auf nachgeordnete Behörden zu delegieren,

b) für etablierte Förderbereiche mit einer Vielzahl von Zuwendungsempfängern Förderrichtlinien zu erlassen und diese regelmäßig zu aktualisieren,

c) die Förderverfahren stärker zu digitalisieren,

d) eine Zuwendungsdatenbank einzurichten,

e) das erhebliche Landesinteresse an der jeweiligen Förderung zu prüfen und dies zu dokumentieren,

f) den Mitteleinsatz zwischen den Förderungen abzugrenzen und den Nachweis der Verwendung sicherzustellen.
 

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) das Besserstellungsverbot umzusetzen,

b) Rückforderungsansprüche zu prüfen,

c) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben a, c und d zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/12123 S. 15):

"Zu Ziffer 3.2 a):
Hinsichtlich der Prüfung des Besserstellungsverbots werden — auch aufgrund der Feststellungen des Rechnungshofs — strukturierte Prüfungsprozesse etabliert. Sollten besondere Gründe für eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot vorliegen, werden diese gesondert beim Ministerium der Finanzen beantragt und die Entscheidung transparent dokumentiert.

Zu Ziffer 3.2 b):
Die vom Rechnungshof geforderte Prüfung von Rückforderungen wurde noch nicht abgeschlossen. Es ist mit einem ersten Ergebnis im Sommer 2025 zu rechnen.

Zu Ziffer 3.2 c) i.V.m. Ziffer 3.1 a):
Die Förderungen des MFFKI werden bereits zu einem erheblichen Maße von nachgeordneten Behörden wie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion oder dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bearbeitet. So werden die Förderungen der Abteilung 75 (Frauen) nahezu vollständig im nachgeordneten Bereich bearbeitet.
Hinsichtlich der noch auf Ebene des MFFKI abgewickelten Förderungen werden weitere Abschichtungen geprüft. Etwaige Abschichtungen begründen unter Umständen Bedarfe in den übernehmenden Behörden, sodass selbst bei einem positiven Prüfergebnis die jeweilige Abschichtung frühestens mit dem nächsten Haushalt wirksam werden kann.

Zu Ziffer 3.2 c) i.V.m. Ziffer 3.1 c):
Im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse der Prüfung durch den Rechnungshof wurde eine Untersuchung im MFFKI angestoßen. In einem ersten Schritt wurden die im MFFKI geplanten Digitalisierungsprozesse im Förderwesen strukturiert erfasst. Im weiteren Verfahren werden diese Prozesse hinsichtlich möglicher Synergieeffekte geprüft und das weitere Vorgehen koordiniert.

Zu Ziffer 3.2 c) i.V.m. Ziffer 3.1 d):
Eine strukturierte standardisierte Erfassung der im Geschäftsbereich des MFFKI abgewickelten Förderungen wird im Rahmen der Fortentwicklung des Förderwesens (vgl. Ausführungen zu Ziffer 3.2 c) i.V.m. Ziffer 3.1 c)) mitgedacht. Manuelle Erfassungsschritte sind auf ein Minimum zu reduzieren. Der Prozess befindet sich in einem Anfangsstadium."