Jahresbericht 2025, Nr. 9 - Förderungen in den Bereichen Familie, Frauen und Integration
- mängelbehaftete Zuwendungsverfahren -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration delegierte die Bearbeitung der Zuwendungsverfahren nicht im gebotenen Umfang an nachgeordnete Behörden.
Für Förderbereiche mit einer Vielzahl von Zuwendungen bestanden keine oder keine aktuellen Richtlinien.
Die Zuwendungsverfahren waren unzureichend digitalisiert.
Eine Zuwendungsdatenbank, die eine zentrale Übersicht über bestehende Förderprogramme und die gewährten Förderungen ermöglicht, war nicht vorhanden.
Das erhebliche Landesinteresse an den Förderungen prüften weder das Ministerium noch die nachgeordneten Behörden in allen Fällen nachvollziehbar.
Eine institutionelle Förderung von über 600.000 € hätte vom Ministerium wegen Verstoßes gegen das Besserstellungsverbot nicht gewährt werden dürfen.
Ein vollständiger Nachweis der Verwendung wurde teilweise nicht eingefordert.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hatte gefordert,
a) die Bearbeitung der Zuwendungsverfahren grundsätzlich auf nachgeordnete Behörden zu delegieren,
b) für etablierte Förderbereiche mit einer Vielzahl von Zuwendungsempfängern Förderrichtlinien zu erlassen und diese regelmäßig zu aktualisieren,
c) die Förderverfahren stärker zu digitalisieren,
d) eine Zuwendungsdatenbank einzurichten,
e) das erhebliche Landesinteresse an der jeweiligen Förderung zu prüfen und dies zu dokumentieren,
f) den Mitteleinsatz zwischen den Förderungen abzugrenzen und den Nachweis der Verwendung sicherzustellen.
3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert,
a) das Besserstellungsverbot umzusetzen,
b) Rückforderungsansprüche zu prüfen,
c) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben a, c und d zu berichten.