Jahresbericht 2020, Nr. 15 - Landesuntersuchungsamt
- erhebliches Optimierungspotenzial vorhanden -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Das staatliche Laborwesen in Rheinland-Pfalz ist trotz mehrerer Ansätze zur Neustrukturierung seit 2000 immer noch stark zergliedert und auf sieben Behörden und 19 Standorte verteilt. Eine behördenübergreifende Labor- und Analysebedarfsplanung und ein hieraus entwickeltes landesweites Konzept mit einer möglichst weitgehenden Bündelung der Laboraufgaben waren nicht vorhanden.
Das Landesuntersuchungsamt, das schwerpunktmäßig Aufgaben im Bereich Laboranalytik wahrnimmt, war auch 20 Jahre nach seiner Errichtung noch an fünf Standorten in insgesamt 16 Gebäuden untergebracht. Auch nach dem für 2025 vorgesehenen Bezug eines zentralen Neubaus in Koblenz bleiben alle Standorte erhalten und werden noch zehn Gebäude unterhalten. Möglichkeiten zur Bündelung von Aufgaben an weniger Standorten und zur wirtschaftlicheren Nutzung von Büro- und Laborflächen sowie der Laborausstattung blieben bisher unberücksichtigt. Allein durch die Konzentration häufig genutzter Großgeräte auf weniger Labore können Investitionskosten von 6,9 Mio. € pro Nutzungszyklus vermieden werden.
Infolge der unzureichenden Zentralisierung waren Bedienstete häufig nur mit geringen Arbeitszeitanteilen mit der Erledigung von Aufgaben befasst. Zum Beispiel nahmen 38 Bedienstete mit Arbeitszeitanteilen von weniger als elf Vollzeitkräften Aufgaben im Bereich „Personal“ wahr. Eine einheitliche, effektive Aufgabenerledigung und Steuerung waren dadurch erheblich erschwert.
Beim Landesuntersuchungsamt können insgesamt 140,5 besetzte Stellen eingespart werden. Dies ist durch die Bündelung gleichartiger Aufgaben, angemessene Leistungsanforderungen, eine stärkere IT-Unterstützung der Geschäftsprozesse, die Beschränkung auf notwendige Aufgaben sowie die Straffung der Aufbauorganisation möglich. Bei einem entsprechenden Stellenabbau verringern sich die Personalkosten um bis zu 12,1 Mio. € jährlich.
Bis 2030 scheiden beim Landesuntersuchungsamt 180 Bedienstete mit einem Beschäftigungsumfang von 145 Vollzeitkräften oder 38 % des Personals allein durch Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Damit bestehen in den nächsten zehn Jahren erhebliche Konsolidierungspotenziale, aber auch Herausforderungen bei der Gewinnung von Nachwuchs-, Fach- und Führungskräften.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
3.1 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert,
a) eine behördenübergreifende Labor- und Analysebedarfsplanung und ein hieraus entwickeltes landesweites Laborkonzept zu erarbeiten, das eine weitestgehende Bündelung der Laboraufgaben vorsieht,
b) die aufgezeigten Möglichkeiten zur Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie zum Abbau entbehrlicher Stellen beim Landesuntersuchungsamt zu nutzen,
c) ein Standortkonzept für das Landesuntersuchungsamt zu erstellen, das eine möglichst weitgehende Bündelung von Aufgaben an wenigen Standorten und eine optimierte Nutzung der Flächen in den vorhandenen Liegenschaften vorsieht.
Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 17/11850 S. 34):
"Zu Ziffer 3.1 a):
Ein Laborkonzept kann nur langfristig erstellt und umgesetzt werden. Die Neustrukturierung des staatlichen Laborwesens in Rheinland-Pfalz war bereits in den vergangenen Jahren vielfach Gegenstand von internen und externen Untersuchungen. Zuletzt hatten Landesregierung, Regierungsfraktionen und die CDU-Landtagsfraktion unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände im Frühjahr 2019 zusätzliche wissenschaftliche Untersuchungen zur Fortführung der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben. Diese ergänzenden Untersuchungen zur interkommunalen Zusammenarbeit wurden Ende 2019 abgeschlossen und werden derzeit von den genannten Beteiligten ausgewertet. Ziel ist eine konsensuale Verständigung aller Beteiligten über das weitere Vorgehen. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Laborstruktur des Landes und insbesondere des Landesuntersuchungsamtes nicht im Fokus der nächsten Reformschritte der Kommunal- und Verwaltungsreform stehen werden. In welchem weiteren zeitlichen wie inhaltlichen Kontext des Fortgangs der Kommunal- und Verwaltungsreform die von den Gutachtern aufgezeigten Handlungsoptionen zur künftigen Laborstruktur beraten werden oder ob diesbezügliche Entscheidungen davon losgelöst zu treffen wären, ist gegenwärtig offen. Entscheidungen für den Bereich der Laborstruktur obliegen nach dem Ressortprinzip den zuständigen Ministerien. Die Hinweise des Rechnungshofes werden in diesem Zusammenhang wieder aufgegriffen.
Unabhängig davon finden bereits seit Jahren Optimierungsmaßnahmen statt. Hierbei geht es primär um die Verbesserung der Arbeitsabläufe. Bei der geforderten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, deren Beginn auf Grund der aktuellen Situation noch nicht absehbar ist, kommt nichtmonetären Faktoren, wie die Vorhaltung staatlicher Labore zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge und in Krisenzeiten, eine entscheidende Rolle zu.
Zu Ziffer 3.1 b):
Die Organisationsstruktur des Landesuntersuchungsamtes (LUA) wurde und wird seit Gründung unter den jeweiligen Rahmenbedingungen kontinuierlich weiterentwickelt.
Wegen der Komplexität der Thematik wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des LUA und der betroffenen Ressorts eingesetzt, die sich mit den wesentlichen Feststellungen befasst. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse können mittelfristig Ziele benannt werden. Die vom Rechnungshof aufgezeigten Möglichkeiten zur Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation werden hierbei berücksichtigt.
Der Ansatz, die Gesamtorganisation des LUA zu straffen darf nicht dazu führen, dass die Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt werden können. Die zentralen Aufgaben im Bereich der Lebensmittel- und Weinüberwachung, des Verbraucherschutzes sowie des Gesundheitsschutzes für Mensch und Tier sind insbesondere durch EU-Recht (z.B. EU-Kontrollverordnung (2017/625) – Verordnung über amtliche Kontrollen zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts) und Bundesrecht (z.B. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) vorgegeben. Vor diesem Hintergrund sehen die betroffenen Ressorts das dargelegte Einsparpotenzial in Höhe von 140,5 besetzten Stellen nicht als realistisch an. In der aktuellen Situation wird Personal aus verschiedenen Bereichen das Laborteam unterstützen, welches die Corona-Tests aufbereitet. Die Eindämmung der Pandemie hat derzeit absolute Priorität. Die aktuelle Lage zeigt nochmals deutlich, dass das Personal im LUA absolut notwendig ist.
Hinsichtlich der Gesundheitsfachschulen im LUA ist derzeit nicht geplant, die Ausbildung der Medizinisch-technischen Assistenten/Assistentinnen und der Pharmazeutisch-technischen Assistenten/Assistentinnen zu privatisieren. Die Gesundheitsschulen und die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen sind von zentraler Bedeutung für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Ausbildungszahlen in allen Gesundheitsfachberufen zu steigern und die Ausbildung auch zukünftig schulgeldfrei auszugestalten.
Zu Ziffer 3.1 c):
Eine zentrale Bedeutung kommt dem im Bau befindlichen Neubau für das Landesuntersuchungsamt am Standort in Koblenz zu. Mit der Inbetriebnahme des Gebäudes, die voraussichtlich Anfang 2025 erfolgen kann, werden weitere Aufgabenkonzentrationen und Optimierungen erfolgen. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten am Standort Koblenz und zur Vermeidung von nicht zu unterschätzenden Störungen im Betriebsablauf sollen in der Übergangsphase organisatorische Veränderungen auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben. Des Weiteren sind die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen zur interkommunalen Zusammenarbeit abzuwarten. Dabei wird auch die Standortfrage einbezogen. Über das Ergebnis hinsichtlich der Konzentration der Aufgaben an weniger Standorten wird nach Vorlage und Prüfung valider Daten berichtet."
Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.
Zu Ziffer 3.1 a:
Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, eine behördenübergreifende Labor- und Analysebedarfsplanung und ein hieraus entwickeltes landesweites Laborkonzept zu erarbeiten, das eine weitestgehende Bündelung der Laboraufgaben vorsieht, merkt der Rechnungshof an:
Die Testkapazitäten sind in den Laboren des Landesuntersuchungsamts vergleichsweise gering. Beispielsweise können dort einem SWR-Bericht vom 8. April 2020 zufolge bis zu 430 Corona-Tests täglich ausgewertet werden. Private Labore verfügen über deutlich höhere Kapazitäten. Diese konnten nach Auskunft des Verbandes Akkreditierte Labore in der Medizin e. V. im Mai 2020 bis zu 10.000 Proben täglich untersuchen, sehr große Labore sogar mehr. Der Rechnungshof geht davon aus, dass dieser Sachverhalt und weitere Erfahrungen aus der Corona-Krise in die zugesagte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen werden.
Unabhängig hiervon sollten die Arbeiten zur Neustrukturierung des staatlichen Laborwesens auch im Hinblick auf die notwendige Erwirtschaftung von Konsolidierungsbeiträgen angesichts der mit der Corona-Krise und der Rezession verbundenen Haushaltsbelastungen nicht auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werden. Im Übrigen sind effiziente Organisationsstrukturen eine wesentliche Voraussetzung, um schnell und flexibel auf kritische Situationen reagieren zu können. Bei einer an wenigen Standorten gebündelten Laborlandschaft lassen sich zudem Ressourcen bedarfsgerecht umsteuern und Arbeitsspitzen besser abdecken.
Hinzu kommt, dass bis 2030 alleine beim Landesuntersuchungsamt 180 Bedienstete mit Arbeitszeitanteilen von 145 Vollzeitkräften altersbedingt ausscheiden werden. Das sind 38 % des derzeit dort eingesetzten Personals. Damit besteht ein erhebliches Konsolidierungspotenzial. Angesichts des prognostizierten Fachkräftemangels, der sich durch die Nachwirkungen der Corona-Pandemie in den medizinischen Berufen sowie beim Laborpersonal noch verstärken dürfte, steht das gesamte Laborwesen in Rheinland-Pfalz aber auch vor erheblichen Herausforderungen bei der Gewinnung von Nachwuchs-, Fach- und Führungskräften.
Zu Ziffer 3.1 b:
Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, die aufgezeigten Möglichkeiten zur Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie zum Abbau entbehrlicher Stellen beim Landesuntersuchungsamt zu nutzen, merkt der Rechnungshof an:
Die Landesregierung hat keine näheren sachlichen Gründe aufgeführt, weshalb das aufgezeigte Einsparpotenzial nicht in dem festgestellten Umfang realisiert werden kann. Bezüglich der im Beantwortungsverfahren geltend gemachten Bedenken wird im Einzelnen auf die ausführlichen Stellungnahmen des Rechnungshofs im Jahresbericht verwiesen. Es sei an dieser Stelle aber darauf hingewiesen, dass die Einsparungen insbesondere durch Straffung der seit 20 Jahren unveränderten, stark zergliederten Verwaltungsstruktur, verbesserte IT-Unterstützung der Geschäftsprozesse sowie dem Einsatz bereits beschaffter, aber nicht oder nicht in vollem Umfang genutzter Laborgeräte möglich sind. Außerdem können die Einsparmöglichkeiten ohne Qualitätsverlust bei der Aufgabenerledigung genutzt werden. Auch durch die aktuelle Situation ist die Frage, ob Laboruntersuchungen im Bereich der Humanmedizin künftig von privaten Laboren übernommen und hierdurch Stellen eingespart werden können, nicht obsolet geworden. Wie bereits dargestellt, verfügen private Labore über deutlich höhere Testkapazitäten und das stärker von der Corona-Pandemie betroffene Land Nordrhein-Westfalen unterhält keine eigenen Labore. Hinsichtlich der Ausbildung der medizinisch-technischen und der pharmazeutisch-technischen Assistenten sollte die geplante Beibehaltung der Gesundheitsfachschulen angesichts der zahlreichen anderen staatlichen und privaten Ausbildungsangebote kritisch hinterfragt werden.
Ziffer 3.1 c:
Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, ein Standortkonzept für das Landesuntersuchungsamt zu erstellen, das eine möglichst weitgehende Bündelung von Aufgaben an wenigen Standorten und eine optimierte Nutzung der Flächen in den vorhandenen Liegenschaften vorsieht, merkt der Rechnungshof an:
Die von ihm aufgezeigten Raumreserven und die mit einer Verminderung der Zahl von Standorten verbundenen Einsparpotenziale bleiben mehrere Jahre ungenutzt, wenn die Klärung der Standortfragen auf die Zeit nach der Inbetriebnahme des Neubaus im Jahr 2025 zurückgestellt wird. Allein durch die Konzentration häufiger genutzter Großgeräte auf weniger Labore könnten Investitionskosten von 6,9 Mio. € je Nutzungszyklus - im Durchschnitt waren dies mehr als elf Jahre - vermieden werden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 17/12710 S. 11):
"Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass
a) möglichst bald eine behördenübergreifende Labor- und Analyseplanung und ein hieraus entwickeltes landesweites Laborkonzept mit einer weitgehenden Bündelung der Laboraufgaben erarbeitet wird,
b) die aufgezeigten Potenziale zur Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie zum Abbau entbehrlicher Stellen beim Landesuntersuchungsamt möglichst umfassend genutzt werden,
c) möglichst bald ein Standortkonzept für das Landesuntersuchungsamt erstellt wird, das eine weitgehende Bündelung von Aufgaben an wenigen Standorten und eine optimierte Nutzung der Flächen in den vorhandenen Liegenschaften vorsieht."
Der Landtag hat diesen Beschluss im August 2020 gefasst.
Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/14372 S. 16):
"Zu Buchstabe a):
Ein Laborkonzept kann nur langfristig erstellt und in die Praxis umgesetzt werden. Ziel ist eine Verständigung aller Beteiligten über das weitere Vorgehen sowie die einvernehmliche Erarbeitung einer tragfähigen Konzeption. Die Laborstruktur des Landes insgesamt und des Landesuntersuchungsamtes im Besonderen stehen jedoch derzeit nicht im Fokus der gemeinsam von der Landesregierung, den Landtagsfraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den kommunalen Spitzenverbänden am 8. Mai 2020 vereinbarten nächsten Reformschritte zur Fortführung der Kommunal- und Verwaltungsreform. Die Beratung der von den Gutachtern aufgezeigten Handlungsoptionen zur künftigen Laborstruktur wird daher zu einem späteren, gegenwärtig noch nicht näher definierten Zeitpunkt aufgenommen werden. Entscheidungen für den Bereich der Laborstruktur obliegen nach dem Ressortprinzip den für Laboraufgaben fachlich zuständigen Ministerien. Die Landesregierung wird zum gegebenen Zeitpunkt erneut hierüber berichten.
Unabhängig davon finden bereits seit Jahren Optimierungsmaßnahmen statt. Im Mittelpunkt steht dabei die Verbesserung der Arbeitsabläufe.
Aufgrund der aktuellen Pandemie wird deutlich, dass der Vorhaltung staatlicher Labore zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge und in Krisenzeiten eine entscheidende Rolle zukommt.
Zu Buchstabe b):
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat bereits mehrfach Schritte zur Straffung der Organisationsstruktur aufgegriffen und umgesetzt. Trotz Aufgabenmehrung und höheren Qualitätsanforderungen, insbesondere auf Grund von EU-rechtlichen Vorgaben (z. B. Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz (Verordnung über amtliche Kontrollen)), sind bisher durch Aufgabenkonzentrationen rund 53 Vollzeitäquivalente (VZÄ) abgebaut worden.
Bei der Verfolgung des Ziels, die Gesamtorganisation des Landesuntersuchungsamtes zu straffen, muss die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung im Blick behalten werden. Die zentralen Aufgaben im Bereich der Lebensmittel- und Weinüberwachung, des Verbraucherschutzes sowie des Gesundheitsschutzes für Mensch und Tier sind insbesondere durch EU-Recht (z.B. Verordnung (EU) 2017/625) und Bundesrecht (z.B. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) vorgegeben und stehen nicht zur Disposition.
Das vom Rechnungshof ermittelte Einsparpotenzial in Höhe von 140,5 VZÄ wird daher nicht in vollem Umfang realisierbar sein. Zu berücksichtigen ist auch, dass das Aufgabenspektrum des LUA tendenziell zunehmen wird. Hinzu kommt der Einsatz in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Soweit möglich und vertretbar, werden zur Unterstützung der Eindämmung der Pandemie – durch gemeinsame Anstrengungen der Bereiche Human- und Veterinärmedizin sowie der Lebensmittelüberwachung – zusätzliche Kapazitäten für die Durchführung von Covid-19-Tests geschaffen. Die aktuelle Lage unterstreicht die gesellschaftliche Relevanz des LUA.
Der nächste Meilenstein zur Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie zum Abbau von Stellen im LUA ist die Inbetriebnahme des im Bau befindlichen Dienstgebäudes in Koblenz, das voraussichtlich im Jahr 2025 fertiggestellt sein wird.
Ein wichtiger Baustein, um dem Fachkräftemangel im Bereich von medizinischtechnischen Assistentinnen und Assistenten sowie pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten entgegenzuwirken, ist die Ausbildung in den Gesundheitsfachschulen in Trier und Koblenz, die eine hochwertige Ausbildung anbieten. Auf Bundesebene ist derzeit ein „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe" in Bearbeitung, welches für die weitere zukunftsfähige Ausrichtung der Gesundheitsfachschulen mit betrachtet wird.
Zu Buchstabe c):
Eine zentrale Bedeutung kommt dem im Bau befindlichen neuen Dienstgebäude für das Landesuntersuchungsamt am Standort in Koblenz zu. Mit der Inbetriebnahme des Gebäudes, die voraussichtlich Anfang 2025 erfolgen wird, eröffnen sich Möglichkeiten für weitere Aufgabenkonzentrationen und Optimierungen. Sich aus der Standortkonzentration ergebende Synergieeffekte werden genutzt werden. Soweit unter Berücksichtigung fachlicher Aspekte möglich, werden Organisations- und Personalplanung bereits jetzt auf die Situation nach Bezug des Neubaus ausgerichtet. Allerdings sind organisatorischen Änderungen in der Übergangsphase auf Grund der räumlichen Gegebenheiten am Standort Koblenz und zur Vermeidung von nicht zu unterschätzenden Störungen im Betriebsablauf Grenzen gesetzt Die volle Arbeitsfähigkeit muss auch in dieser Phase verlässlich gewährleistet werden."
Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/15003 S. 48):
"Zur weiteren Straffung der Organisationsstruktur wird die Abteilung 4 „Tiermedizin“ aufgelöst und in die Abteilungen 2 und 5 integriert.
Das Referat 41 „Institut für Tierseuchendiagnostik“ wird in die Abteilung 2 integriert, die in Abteilung „Fachaufsicht und Veterinärwesen“ umbenannt wird. Die Veränderungen behalten die Konzentration der Fachaufsicht innerhalb des Landesuntersuchungsamts (LUA) in einer Abteilung bei und tragen damit stringent zu einem einheitlichen Vollzug bei den kommunalen Gebietskörperschaften bei. Die Fachaufsicht erhält damit gegenüber den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern auf kommunaler Ebene mehr Gewicht.
Das bisherige Referat 42 „Institut für Lebensmittel tierischer Herkunft“ wird in die neue Abteilung „Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika“ integriert, die aus der bisherigen Abteilung 5 „Lebensmittelchemie“ hervorgeht.
Mit dem Wegfall einer Abteilung wird eine Abteilungsleiterstelle eingespart.
Die Gesundheitsfachschulen des LUA sind auch im Hinblick auf die Bekämpfung des Fachkräftemangels in den Gesundheitsberufen weiter erforderlich.
Mit dem MTA-Reformgesetz, welches zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird die Ausbildung in der medizinisch-technischen Assistenz modernisiert und grundlegend reformiert:
- Die Ausbildungsstätten müssen künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen werden bundeseinheitlich festgelegt.
- Es muss eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden, Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden.
- Die praktische Ausbildung wird ausgeweitet.
Die sich hieraus für das LUA ergebenden Auswirkungen werden derzeit abgeschätzt."
Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.
Zu Buchstabe a:
Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung des Landtags, dass möglichst bald eine behördenübergreifende Labor- und Analyseplanung und ein hieraus entwickeltes landesweites Laborkonzept mit einer weitgehenden Bündelung der Laboraufgaben erarbeitet wird, merkt der Rechnungshof an:
Das landesweit abgestimmte Laborkonzept solllte allerdings nicht erst langfristig, sondern sehr zeitnah erarbeitet werden. Sowohl die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung zur weiteren Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform als auch die Prüfung des Rechnungshofs haben die dringende Notwendigkeit einer Neustrukturierung des staatlichen Laborwesens aufgezeigt. Die derzeitige, fachlich und räumlich stark zergliederte Organisationsstruktur des staatlichen Laborwesens in Rheinland-Pfalz ist nicht effizient und weist erhebliche Optimierungspotenziale auf. Ferner besteht in vielen Berufen bereits heute ein ausgeprägter Fachkräftemangel, während gleichzeitig die geburtenstarken Jahrgänge den Arbeitsmarkt verlassen; ein Trend, der sich in den kommenden Jahren weiter verstärken wird. Vor diesem Hintergrund müssen die knappen Ressourcen wirtschaftlich und wirksam gebündelt werden, um öffentliche Aufgaben auch künftig ordnungsgemäß erledigen zu können - vor allem auch in Zeiten einer Pandemie. Beim Landesuntersuchungsamt werden bis 2030 allein 180 Bedienstete mit Arbeitszeitanteilen von 145 Vollzeitkräften altersbedingt ausscheiden. Das sind 38 % des derzeit dort eingesetzten Personals. Um diese Veränderungen auch mit Blick auf ein optimiertes Laborwesen in Rheinland-Pfalz aktiv gestalten zu können, sollten die planerischen Voraussetzungen hierfür jetzt geschaffen werden.
Zu Buchstabe b:
Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung des Landtags, die aufgezeigten Möglichkeiten zur Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie zum Abbau entbehrlicher Stellen beim Landesuntersuchungsamt zu nutzen, merkt der Rechnungshof an:
Die aufgezeigten Einsparmöglichkeiten sind nicht mit einem Qualitätsverlust bei der Aufgabenerledigung verbunden. Sie können im Wesentlichen dann realisiert werden, wenn die Verwaltungsstruktur, die seit über 20 Jahren stark zergliedert ist, gestrafft wird und die IT-Unterstützung der Geschäftsprozesse verbessert wird.
Zu Buchstabe c:
Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung des Landtags, ein Standortkonzept für das Landesuntersuchungsamt zu erstellen, das eine möglichst weitgehende Bündelung von Aufgaben an wenigen Standorten und eine optimierte Nutzung der Flächen in den vorhandenen Liegenschaften vorsieht, merkt der Rechnungshof an:
Er teilt die Einschätzung der Landesregierung, dass der Inbetriebnahme des neuen Dienstgebäudes am Standort Koblenz eine zentrale Rolle zukommt. Sie sollte daher dazu genutzt werden, die Aufbauorganisation des Landesuntersuchungsamts insgesamt zu optimieren, indem Aufgaben an wenigen Standorten gebündelt und die Nutzung der Flächen optimiert werden.
Im Übrigen sind effiziente Organisationsstrukturen eine wesentliche Voraussetzung dafür, um auch auf besondere Herausforderungen wie die Corona-Pandemie schnell und flexibel zu reagieren.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/1075 S. 18):
"Die Landesregierung wird erneut aufgefordert darauf hinzuwirken, dass
a) vor dem Hintergrund des altersbedingten Ausscheidens von 180 Bediensteten mit Arbeitszeitanteilen von 145 Vollzeitkräften bis zum Jahr 2030 sowie des zunehmenden Fachkräftemangels zeitnah eine behördenübergreifende Labor- und Analyseplanung sowie ein hieraus entwickeltes landesweites Laborkonzept mit einer weitgehenden Bündelung der Laboraufgaben erarbeitet wird,
b) die aufgezeigten Potenziale zur Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie zum Abbau entbehrlicher Stellen beim Landesuntersuchungsamt möglichst umfassend realisiert werden und
c) die Anfang 2025 vorgesehene Inbetriebnahme des neuen Dienstgebäudes am Standort in Koblenz dazu genutzt wird, die Aufbauorganisation des Landesuntersuchungsamts insgesamt zu optimieren, indem Aufgaben an wenigen Standorten gebündelt und die Nutzung der Flächen optimiert werden."
Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2021 gefasst.
Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/2128 S. 30):
"Zu Buchstabe a):
Die Forderung, zeitnah eine behördenübergreifende Labor- und Analyseplanung sowie ein hieraus entwickeltes landesweites Laborkonzept mit einer weitgehenden Bündelung der Laboraufgaben zu erarbeiten, wird nicht in Frage gestellt.
Die Neustrukturierung des staatlichen Laborwesens in Rheinland-Pfalz war bereits in den vergangenen Jahren vielfach Gegenstand von internen und externen Untersuchungen. Letztmalig setzte sich das vom Ministerium des Innern und für Sport in Auftrag gegebene Teilgutachten zur Optimierung der Aufgabenzuordnung und der Organisationsstrukturen in aufgabengezogener Betrachtung im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung zur weiteren Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz (KVR) mit dem Laborwesen auseinander.
Mittlerweile liegen die Ergebnisse des Gutachtens vor. Darauf stützend, müssen im Konsens aller Beteiligten, die nächsten Handlungsschritte im Hinblick auf zukünftige Laborstrukturen im Land erörtert werden. Ein tragfähiges Gesamtkonzept zielführend weiterzuentwickeln beinhaltet aber auch, dass eine kritische Priorisierung der Laborleistungen entsprechend dem Kernauftrag der Politik stattfindet.
Die seit über 18 Monaten herrschende Corona-Krise zeigte und zeigt allerdings auch, dass einige Aufgaben und Tätigkeiten des Landesuntersuchungsamts (LUA) in Krisenzeiten von außerordentlicher Relevanz sind und daher nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit gesehen werden dürfen, sondern als Frühwarnsystem verstanden werden müssen. Rheinland-Pfalz hat auf diese enormen Anforderungen, die die Corona-Pandemie an das Land gestellt hat, schnell und entschieden reagiert. Dies war insbesondere ein Verdienst des sich seit Jahren in einem Optimierungsprozess befindenden LUA.
Zu der noch fortdauernden Corona-Pandemie hat die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 die Ahrregion in einem kaum vorstellbaren Ausmaß getroffen. Die Bewältigung dieser Jahrhundertherausforderung ist von höchster Priorität und wird die geringen personellen Ressourcen noch weiter beanspruchen.
Zu Buchstabe b):
Die Organisationsstruktur des Landesuntersuchungsamtes (LUA) wurde und wird seit Gründung unter den jeweiligen Rahmenbedingungen kontinuierlich weiterentwickelt. Der Abbau der Doppelstrukturen wird auch unter den erschwerenden Bedingungen der Corona-Pandemie weiterverfolgt und dabei werden die aufgezeigten Optimierungsmaßnahmen – abhängig von ihrer Realisierbarkeit – umgesetzt.
Unter anderem wurde die angeregte grundsätzliche Verbesserung durch eine erweiterte Nutzung des Labor-Informations- und Management-System (LIMS) bereits begonnen:
- Es wurde ein Zusatzmodul „Probenvorbereitung“ erworben, um zusätzlich die Arbeitsprozesse zwischen der Probenanmeldung und der Ergebniseingabe im LIMS abbilden zu können.
- Es sind Anpassungen der Laborsoftware erfolgt, durch die zukünftig Auswertungs- und Berechnungsprozesse von Messergebnissen einfacher über die Laborsoftware erfolgen können. Diese wurden bisher in verschiedenen Verfahren (z. B. Excel) verarbeitet.
- Die digitale Anbindung neuer Messgerätetypen an das Laborsystem (z. B. Kernspinresonanzspektroskopie, Titrationssysteme, Präzisionswaagen) wurden vereinfacht, vereinheitlicht und beschleunigt die Datenübernahme und die Weiterverarbeitung der Messergebnisse.
- Für das Institut für Tierseuchendiagnostik (ITSD) wurde eine Technologie zur Digitalisierung von Auftragsscheinen beschafft, mit der es möglich ist, diese automatisiert im LIMS an die Proben anzuhängen. Diese Funktion soll nun auch den anderen Instituten zur Verfügung gestellt werden.
- Im Rahmen der Fotografie der Proben wurden einheitliche automatische Fotostudios beschafft, die eine Schnittstelle zum LIMS besitzen und durch standardisierte Workflows die erstellten Bilder in das LIMS exportieren und dort den Proben zuordnen können.
- Es wurden weitere elektronische Schnittstellen zu fremden Verarbeitungssystemen erstellt und erweitert.
- Die im ITSD eingesetzten Funktionen des LIMS zum automatisierten Versand digitaler Befundberichte per E-Mail können nun auch auf die anderen Institute ausgeweitet werden. Es ist weiterhin geplant, den in den Instituten für Hygiene und Infektionsschutz (IHIS) eingesetzten E-Mail-Versand von digitalen Rechnungen aus dem LIMS heraus auch den anderen Instituten zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Ausscheiden der Abteilungsleitungen 2 und 4 wurde die Abteilung 4 aufgelöst. Die beiden Institute auf die Abteilungen 2 (ITSD) und 5 Institut für Lebensmittel tierischer Herkunft (ILTH) verteilt, so dass nur noch vier Abteilungen bestehen.
Der Forderung, Untersuchungen – soweit möglich – an einem Standort zu bündeln, um die Fixkosten für die Untersuchungen möglichst niedrig zu halten und die Auslastung zu erhöhen, wurde seitens des LUA bereits weitestgehend umgesetzt.
Das geplante S3-Labor am Standort Koblenz wird zusammen von Tiermedizin und Humanmedizin genutzt werden.
Die Wiederaufnahme des Betriebs des S3-Labors als S3-Labor im IHIS Trier wird aus Kostengründen nicht weiterverfolgt.
Eine Durchführung der Untersuchungen in privaten Laboren ist nicht möglich, da Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen in staatlichen Laboren durchgeführt werden müssen.
Zudem entstammt das Probenmaterial in den meisten Fällen dem Sektionsmaterial, welches in der Pathologie des ITSD gewonnen wird. Eine Sektionsmöglichkeit für Tiere gibt es in Rheinland-Pfalz ausschließlich im ITSD. Darüber hinaus wäre der Versand des S3-Probenmateriales an private Labore durch die einschlägigen Transportvorschriften extrem aufwändig und teuer. Auch würde der Transport zu einer unvertretbaren Zeitverzögerung führen.
Eine Evaluierung der Interdisziplinären Kontrolleinheit Rheinland-Pfalz IKER hat inzwischen stattgefunden, die Ergebnisse werden derzeit analysiert, um daraus verschiedene Anpassungsmöglichkeiten abzustimmen.
Darüber hinaus hat das LUA zwischenzeitlich zahlreiche Schritte unternommen, um die Aufbauorganisation zu straffen. Gleichzeitig wurden erste Maßnahmen eingeleitet, die mit Blick auf die Inbetriebnahme des Neubaus am Standort Koblenz Potentiale zur Optimierung von Aufgaben, zum Abbau von Redundanzen sowie für ein optimiertes Organisationskonzept herausarbeiten sollen.
Die Abteilung Humanmedizin des LUA nimmt mit ihren Beratungs- und Laborleistungen eine zentrale Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) wahr, auf die nicht ohne gravierende negative Auswirkungen verzichtet werden kann.
Besonders bedeutsam ist die fachlich beratende und/oder koordinierende ÖGD-Aufgabenwahrnehmung durch das LUA inkl. der geeigneten Laboruntersuchungen im Krisenfall.
Im Meldewesen nach Infektionsschutzgesetz (§§ 6 ff. IfSG), bei dem Gesundheitsämter die eingehenden Meldungen über eine Software des Robert Koch-Instituts an die rheinland-pfälzische Landesstelle (§ 11 IfSG) übermitteln, werden zur korrekten Ausfüllung der vorgegebenen Eingabemasken und der zugehörigen Falldefinitionen detaillierte Kenntnisse der Infektionsdiagnostik vorausgesetzt. Hierbei müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter immer wieder unterstützt werden. Darüber hinaus nimmt die Komplexität des Meldewesens nach IfSG durch das Auftreten neuer Erreger und die Evolution der Analysetechnologie rasch zu. Die herausragende Bedeutung der Landesstelle für die Einschätzung des Infektionsgeschehens in Rheinland-Pfalz wird aktuell in der täglichen statistischen Berichtserstattung der Corona-Infektionsfälle in diesem Bundesland durch das LUA unterstrichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesstelle für das Meldewesen haben im Zeitraum von 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 rund 195.000 Meldungen (Einzelfallmeldungen, Herdmeldungen) nach IfSG bearbeitet.
Zu Buchstabe c):
Die Bündelung der Aufgaben an wenigen Standorten wird grundsätzlich unterstützt. Die Entwicklung eines Standortkonzeptes setzt jedoch klare und eindeutige Aufgabenzuteilungen voraus, um eine Planung zu ermöglichen. Das Vorhalten staatlicher Labore ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge und in Krisenzeiten und damit „systemrelevant“.
In Anbetracht der fortdauernden Corona-Pandemie und des Jahrhunderthochwassers an der Ahr werden alle noch vorhandenen personellen Ressourcen prioritär zur kurzfristigen Bewältigung dieser absoluten Ausnahmesituationen benötigt."
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Angelegenheit im Rahmen des Entlastungsverfahrens für erledigt zu erklären (Drucksache 18/4302 S. 22).
Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.