Kommunalbericht 2019, Nr. 1 - Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände
- hohes Kassenplus bei hoher Verschuldung -
Zusammenfassende Darstellung
Die rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände erzielten 2018 im zweiten Jahr in Folge einen Kassenüberschuss. Dieser überschritt mit 441 Mio. € das Vorjahresergebnis um 10 Mio. €.
Trotz dieser positiven Entwicklung darf nicht übersehen werden, dass
- fast 39 % aller Kommunen defizitär abschlossen,
- sich die Zahl der defizitär wirtschaftenden Kommunen und deren Deckungslücke im Vorjahresvergleich vergrößert hatten und
- die Haushaltsschulden Ende 2018 doppelt so hoch waren wie der Durchschnitt der anderen Flächenländer.
Die Einnahmen von 15,1 Mrd. € übertrafen den Wert des Jahres 2017 um 669 Mio. €. Von dem Zuwachs entfielen 350 Mio. € auf Steuermehreinnahmen und 135 Mio. € auf höhere Schlüsselzuweisungen. Allein die Gewerbesteuer (netto)1 verzeichnete ein Einnahmenplus von 218 Mio. €.
Auch die Ausgaben stiegen deutlich an. Der Gesamtbetrag von 14,7 Mrd. € lag um 659 Mio. € über dem Vorjahreswert. Folglich war die gute Kassenlage primär einnahmenbedingt.
Wie bereits 2017 sank die Gesamtverschuldung. Mit 12,1 Mrd. € blieb der Schuldenstand um 216 Mio. € unter dem Vorjahreswert. 5,9 Mrd. € (+ 29 Mio. €) entfielen auf Schulden für Investitionen, 6,1 Mrd. € (- 245 Mio. €) resultierten aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten. Der Abbau der beträchtlichen Liquiditätskreditverschuldung sollte verstetigt werden. Das setzt die strukturelle Verbesserung der Einnahmen und die konsequente Überprüfung der Ausgaben voraus. Die Kassenüberschüsse der kreisfreien Städte im Jahr 2018 (40,9 Mio. €) würden sich nach Abzug einer Tilgungsleistung zur Rückführung der Schulden über 30 Jahre in ein Finanzierungsdefizit (- 116 Mio. €) verkehren.
Eventuelle Erhöhungen des Zinsniveaus stellen hinsichtlich der Gesamtverschuldung weitere Haushaltsrisiken dar. Darüber hinaus besteht seit Jahren ein hoher Finanzbedarf für Infrastrukturmaßnahmen. Positive Finanzierungssalden können u. a. aus dem Unterlassen notwendiger baulicher Unterhaltungen und Investitionen resultieren.
Um dem gesetzlichen Haushaltsausgleichsgebot zu genügen, sollten die Kommunen verstärkt Möglichkeiten der Einnahmenverbesserung, insbesondere bei den im Ländervergleich unterdurchschnittlichen Realsteuerhebesätzen, nutzen. Ausgaben sollten durch einen wirtschaftlichen Aufgabenvollzug sowie kritische Überprüfung von Notwendigkeit und Umfang des kommunal gestaltbaren Aufgabenbestands begrenzt werden.
Das Land sollte die Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte weiter unterstützen und ergänzend über die Aufsichtsbehörden seine rechtlichen Möglichkeiten bei der Vorlage unausgeglichener Haushalte ausschöpfen. Das umfasst insbesondere die Beanstandung solcher Haushalte2, sofern die Gemeinden ihre Handlungsspielräume zum Haushaltsausgleich nicht vollumfänglich nutzen. Ferner empfiehlt der Rechnungshof den Abschluss von Konsolidierungsvereinbarungen mit besonders von der Verschuldung betroffenen Kommunen, um gezielt auf eine Sicherstellung des Haushaltsausgleichs und die Rückführung der Verschuldung hinzuwirken. Darüber hinaus sollten über eine umfassende Kommunalreform dauerhaft leistungsfähige und wirtschaftliche Kommunalstrukturen geschaffen werden.
1. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage.
2. § 121 Gemeindeordnung (GemO).