Jahresbericht 2025, Nr. 15 - Universität Trier - Technisches Gebäudemanagement
- Sanierungsstau und unzureichende Instandhaltungsmittel, Potenziale regenerativer Energien besser nutzen -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Die jährlichen Investitionen in die Instandhaltung der Gebäude der Universität Trier blieben um 16,5 Mio. € hinter dem rechnerischen Bedarf zurück.
Die Bau- und Brandschutzmängel an drei in den 1970er-Jahren errichteten Gebäuden können nur noch durch Generalsanierungen oder Neubauten behoben werden.
Um weitere Generalsanierungen zu vermeiden, bedarf es für die übrigen Gebäude einer langfristigen Instandhaltungsstrategie unter Berücksichtigung der für ihre Umsetzung erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen.
Insgesamt ist in den nächsten Jahren mit einem Instandhaltungs- und Sanierungsbedarf von mehr als 300 Mio. € zu rechnen.
Durch den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik könnte die Universität binnen eines Jahres mehr als ein Drittel ihres Strombedarfs durch regenerative Energien decken und erhebliche Einsparungen erzielen.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hatte gefordert,
a) dass die Universität Trier, der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit gemeinsam eine Strategie erarbeiten, um den Sanierungsstau unter Berücksichtigung der Hochschulentwicklung der Universität abzubauen,
b) das Energiemanagement zu optimieren,
c) den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik auf dem Gelände der Universität voranzutreiben.
3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben a und c zu berichten.
Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/12123 S. 24):
"Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 a):
Die Beauftragung der Erstellung eines Gutachtens durch das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. zur Ermittlung von zeitgemäßen Flächenprogrammen und Flächenbilanzen unter Berücksichtigung der Flächensuffizienzziele aus der Klimaschutzstrategie des Landes für die gesamte Universität ist seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit im Einvernehmen mit der Universität Trier mittlerweile erfolgt.
Parallel klärt der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen derzeit den Leistungsumfang und ggf. die Einschaltung von freiberuflich Tätigen für die erforderliche vertieftere Prüfung und Bewertung des Zustands, des Sanierungserfordernisses und der Eignung der Campusgebäude und technischen Anlagen für die verschiedenen Nutzungen.
Hierauf aufbauend können anschließend eine bauliche Erneuerungs- und Sanierungsstrategie entwickelt und entsprechende Einzelmaßnahmen priorisiert, initiiert und planerisch konkretisiert werden. Sofern sich besondere Sanierungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen bereits im Vorfeld klar abzeichnen, ist deren frühzeitige Initiierung beabsichtigt.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 c):
Bezüglich des Ausbaus der Freiflächenphotovoltaik auf dem Gelände der Universität befindet sich der Landesbetrieb LBB derzeit in planungsrechtlichen Abstimmungen mit der Stadt Trier."