Stellung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz im Staatsaufbau
Der Rechnungshof ist das oberste Organ der Finanzkontrolle in Rheinland-Pfalz. Er ist eine der Landesregierung gegenüber selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Er hat seinen Sitz in Speyer und unterhält zwei Außenstellen in Koblenz und Trier.
Im Staatsgefüge des Landes Rheinland-Pfalz nimmt der Rechnungshof als oberste Landesbehörde auf der Ebene der Landesministerien eine Sonderstellung im sog. „ministerialfreien Raum“ ein. Er ist selbstständig und unabhängig von gesetzgebender und vollziehender Gewalt, d. h. weder der Landtag noch die Landesregierung können dem Rechnungshof Weisungen erteilen.