Jahresbericht 2024, Nr. 18 - Campus Company GmbH

- Aufsicht über die übertragenen Aufgaben nicht sichergestellt, Mängel im Zuwendungsverfahren, Beteiligung des Landes nicht mehr erforderlich -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die Essensversorgung und die Bereitstellung von Wohnraum für Studierende am Umwelt-Campus Birkenfeld wurde auf die Campus Company GmbH übertragen. Das für diese Aufgaben zuständige Studierendenwerk Trier war dabei nicht Vertragspartei. Eine formale Zustimmung des Studierendenwerks konnte nicht vorgelegt werden.

Durch die Aufgabenübertragung auf die Campus Company GmbH war die Rechts- und Fachaufsicht durch das für Wissenschaft zuständige Ministerium nicht sichergestellt. Dem Studierendenwerk Trier war die Aufsicht über die Verwendung der der Gesellschaft überwiesenen anteiligen Sozialbeiträge der Studierenden entzogen.

Für den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Sozialbeiträge der Studierenden und des Landeszuschusses zur Essensversorgung durch die Campus Company GmbH fehlten zweckmäßige Vorgaben. Die Verwendungsnachweise wurden durch das Ministerium nur summarisch geprüft.

Die Kosten- und Leistungsrechnung entsprach nicht den Anforderungen. Die erforderliche Trennungsrechnung, die Kosten und Erlöse den wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Geschäftsfeldern sachgerecht zuordnet, fehlte.

Dem Aufsichtsrat lag keine mehrjährige Investitionsplanung, insbesondere für Ersatzinvestitionen und Sanierungsmaßnahmen im Immobilienbestand, vor.

Für mehrere Geschäftsfelder, wie z. B. den Hotelbetrieb und die Leistungen des Facility-Managements außerhalb des Campus, besteht nach Abschluss des Konversionsprojekts „Umwelt-Campus Birkenfeld“ kein wichtiges Landesinteresse, das eine Beteiligung des Landes an der Campus Company rechtfertigen könnte.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) eine rechtswirksame Aufgabenübertragung sicherzustellen, falls die CC auch künftig Aufgaben des Studierendenwerks Trier erledigen soll,

b) eine wirksame, der gesetzlich sowie satzungsmäßig geregelten Aufsicht entsprechende Überwachung der übertragenen Aufgaben sicherzustellen,

c) das vertraglich geregelte Zuwendungsverfahren an den maßgeblichen Bestimmungen auszurichten, insbesondere konkrete, zweckmäßige Vorgaben für den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung des Landeszuschusses zur Essensversorgung sowie der Sozialbeiträge der Studierenden vertraglich zu vereinbaren, die Verwendungsnachweise durch das Ministerium zeitnah und im erforderlichen Umfang zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung zu dokumentieren,

d) eine dem Unternehmenszweck und den verschiedenen Geschäftsfeldern angemessene Kosten- und Leistungsrechnung einzurichten, die insbesondere eine Trennungsrechnung beinhaltet, welche die Kosten und Erlöse der wirtschaftlichen Tätigkeit, bei der die CC im Wettbewerb steht, von denen der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit abgrenzt,

e) dem Aufsichtsrat mehrjährige Investitionsplanungen, insbesondere für Ersatzinvestitionen und Sanierungsmaßnahmen im Immobilienbestand, vorzulegen,

f) dass der Aufsichtsrat angemessene Richtlinien für Repräsentations- und Bewirtungskosten festlegt und im Wirtschaftsplan der CC hierfür angemessene Kostenansätze ausgewiesen werden.

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) die Wirtschaftlichkeit der Essens- und Wohnraumversorgung am Standort Birkenfeld durch die CC im Vergleich zu einer Aufgabenwahrnehmung durch das Studierendenwerk zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten,

b) das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Beteiligung des Landes an der CC insbesondere unter Wirtschaftlichkeitsaspekten zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/9553 S. 27):

"Zu Ziffer 3.2 a):
Die Forderung des Rechnungshofs lässt offen, welche Wirtschaftlichkeitskriterien einem Vergleich zugrunde zu legen sind.
Vergleicht man das Preis-Leistungsgefüge der Studierendenversorgung sowie den Zuschussbedarf der Campus Company GmbH (CC), lassen sich keine negativen Abweichungen zu den Studierendenwerken erkennen.
Die CC erhält nur für den Mensabetrieb Mittelzuweisungen und dies in der für alle Studierendenwerke üblichen Höhe. Selbst größere Investitionen bewirkt die CC mit eigenen Mitteln. Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand sind nicht erforderlich.
In Bezug auf Preis, Menge und Qualität der ausgegebenen Essen stellen sich die Studierenden in Birkenfeld erkennbar nicht schlechter als die Studierenden, die derzeit durch das Studierendenwerk Trier versorgt werden.
Auch der Betrieb der Wohnheime, deren Errichtung im Rahmen der Konversion mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, erfolgt ohne Zuschüsse. Die Instandhaltung der Wohnheime ist zeitnah und kostengünstig auf einem hohen Niveau durch den unternehmenseigenen Facility-Service gewährleistet. 
Die Mietpreise für die Studierenden liegen nach hiesiger Einschätzung sowohl absolut gesehen, als auch unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten nicht über den Durchschnittsmieten, die vom Studierendenwerk Trier erhoben werden.
Im Ergebnis lassen sich am Umwelt-Campus Birkenfeld demnach weder für das Land noch für die Studierenden wirtschaftliche Nachteile erkennen, die aus einer Versorgung durch die CC resultieren.
Im Übrigen ist aufgrund der unterschiedlichen Unternehmensstrukturen nicht erkennbar, dass es weitere aussagekräftige wirtschaftliche Kennzahlen gibt, die bei einem Vergleich zwischen den Studierendenwerken und der CC zu belastbaren Ergebnissen führen.

Zu Ziffer 3.2 b):
Die Voraussetzungen, unter denen sich das Land an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts gem. § 65 Abs. 1 Nr. 1 LHO beteiligen darf, werden fortwährend geprüft, z. B. im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung nach § 69 LHO.
Das wichtige Landesinteresse wird nicht nur im Bereich der Daseinsvorsorge für die Studierenden und damit auch in der Absicherung des Erfolgs der gesamten Konversionsmaßnahme am Umwelt-Campus Birkenfeld gesehen. Auch Maßnahmen, wie beispielsweise die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für Existenzgründungen oder die Entwicklung einer „ehemaligen“ Konversionsfläche für infrastrukturell wichtige oder hochschulaffine Nutzungen, werden als Aufgabe im öffentlichen Interesse begriffen. Die CC lässt sich aus vielen Bereichen des Umwelt-Campus kaum wegdenken. Betreffend die wirtschaftliche Erledigung dieser Aufgaben lässt sich neben den Ausführungen zu Ziffer 3.2 a) anmerken, dass die Überschüsse des Unternehmens in den vergangenen Jahren stabil zwischen 250.000 Euro und 350.000 Euro p. a. lagen. Überschüssige Liquidität diente in der Vergangenheit der  Finanzierung von Investitionen, Instandhaltungsmaßnahmen sowie der Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten. Verbleibende Überschüsse des Unternehmens kommen regelmäßig dem Campus zugute. Es ist mithin nicht erkennbar, dass sich die Ziele des Landes wirtschaftlicher und besser auf andere Weise erreichen lassen."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/10344 S. 13):

"Es wird zur Kenntnis genommen,

a) dass die Landesregierung weder für das Land noch für die Studierenden wirtschaftliche Nachteile durch die Essensversorgung und die Bereitstellung von Wohnheimplätzen durch die Campus Company GmbH erkennt,
b) dass die Landesregierung das wichtige Landesinteresse nicht nur im Bereich der Daseinsvorsorge für die Studierenden sieht und auch Maßnahmen wie die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für Existenzgründungen oder die Entwicklung einer ehemaligen Konversionsfläche für infrastrukturell wichtige oder hochschulaffine Nutzungen als Aufgabe im öffentlichen Interesse begreift.
Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass
a) die Anregungen des Rechnungshofs zur Verbesserung der Kosten- und Leistungs-rechnung umgesetzt werden,
b) bereits während der Prüfung dem Aufsichtsrat für die anstehenden Wirtschaftsplanungen eine einen Drei-Jahres-Zeitraum umfassende Investitionsplanung zugesagt wurde,
c) die Geschäftsführung gemeinsam mit dem Aufsichtsrat eine entsprechende Unter-nehmensrichtlinie zu den Repräsentations- und Bewirtungskosten erarbeiten und das Budget im Wirtschaftsplan ausweisen wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) über die Ergebnisse der Erarbeitung eines einheitlichen vertraglichen Regelwerks über die Aufgabenverteilung zwischen Studierendenwerk und Campus Company GmbH durch das Studierendenwerk Trier unter Beteiligung des für Studierendenwerke zuständigen Ministeriums zu berichten,
b) über die Aufnahme einer klarstellenden Regelung zu den Kontroll- und Aufsichts-funktionen der Studierenden in dieses Regelwerk zu berichten,
c) über die Ergänzung des Regelwerks um Regelungen zur zweckentsprechenden Verwendung des Landeszuschusses und der Sozialbeiträge der Studierenden sowie deren Überprüfung zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2024 gefasst.