Jahresbericht 2024, Nr. 20 - Rückschau: Was wurde aus Prüfungen früherer Jahresberichte?

Der Jahresbericht bildet die Grundlage für das parlamentarische Verfahren zur Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung. Die Entscheidung des Landtags wird im Haushalts- und Finanzausschuss, vor allem in dessen Unterausschuss, der Rechnungsprüfungskommission, vorbereitet. Der Entlastungsbeschluss des Landtags enthält regelmäßig auch konkrete Aufforderungen an die Landesregierung. Diese berichtet daraufhin dem Landtag über die gezogenen Folgerungen.

Im Folgenden wird für drei Prüfungen aus den Jahresberichten 2016, 2017 und 2023 exemplarisch dargestellt, was aus den Feststellungen des Rechnungshofs und den Forderungen des Landtags geworden ist.

1 Hochschule Mainz - Steuerungs- und Kontrolldefizite des Globalhaushalts noch nicht vollständig behoben

Seit 2007 besteht für die Hochschule Mainz ein Globalhaushalt.1 Das Land stellt der Hochschule die Mittel pauschal zur Verfügung, anstatt sie titelbezogen zuzuweisen. Die Hochschule kann weitgehend unabhängig darüber verfügen. Im Haushaltsplan des Landes werden nur Zuführungen zum Globalhaushalt, im Wesentlichen für Personalaufwendungen, Sachaufwendungen, für Investitionen sowie der Stellenplan der Hochschule ausgewiesen. Deren Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs-, Investitions- und Finanzplan, wird dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt.

Der Rechnungshof hat im Jahresbericht 2016 die mit dem Globalhaushalt verbundenen Steuerungs- und Kontrolldefizite aufgezeigt. Der Landtag forderte daraufhin die Landesregierung über mehrere Jahre auf, über das Ergebnis der Prüfung der Weiterentwicklung des Steuerungs- und Informationsinstrumentariums im Globalhaushalt zu berichten.

Im Januar 2023 teilte die Landesregierung mit, die geforderten Kennzahlen seien in die Kapitelvorworte des Einzelplans 15 für den Doppelhaushalt 2023/2024 aufgenommen worden.

Der Rechnungshof hat angeregt, darüber hinaus auch aussagekräftige Investitionspläne sowie den Ausweis von Mittelreserven und deren Zweckbindung in die Prüfung verbesserter Steuerungs- und Informationsmöglichkeiten einzubeziehen.

Der Landtag hat diese Angelegenheit im November 2023 für erledigt erklärt.2

2 Investitionsförderung von Krankenhäusern - noch keine abschließende Beurteilung der Notwendigkeit eines Bettenhauses

Das Land fördert Investitionen von Krankenhäusern, die in den Landeskrankenhausplan aufgenommen sind. Hierzu zählen u. a. die Errichtung von Gebäuden und die Beschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren. Der Landeskrankenhausplan soll eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen sowie wirtschaftlich und eigenverantwortlich handelnden Krankenhäusern sicherstellen.

Im Jahresbericht 2017 hat der Rechnungshof u. a. darüber berichtet, dass der Bedarf für den geplanten Neubau eines Bettenhauses in Koblenz nicht erkennbar sei. Der Landtag hat daraufhin die Landesregierung aufgefordert, über das Ergebnis der Prüfung der Notwendigkeit dieses Neubaus und die hieraus gezogenen Folgerungen für eine Förderung zu berichten. In den vergangenen Jahren teilte die Landesregierung mehrfach mit, dass es keinen neuen Sachstand gebe.

Im Mai 2023 erklärte die Landesregierung, dass die Gremien des Krankenhausträgers eine endgültige Entscheidung für eine Ein-Standort-Lösung getroffen hätten. Das Raum- und Funktionsprogramm sei nochmals angepasst worden. Danach solle das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein die Zielplanung erstellen. Sobald die geprüfte Zielplanung vorliege, könnten die Folgerungen für die Notwendigkeit des Neubaus gezogen werden.

Im November 2023 hat der Landtag diese Angelegenheit für erledigt erklärt.3

3 Asservatenverwaltung bei Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften - gebotene Folgerungen rasch gezogen

Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften des Landes verwahrten zusammen mehr als 200.000 Asservatenpositionen. Bei der Verwahrung von Asservaten in Strafverfahren müssen beide Behörden eng zusammenarbeiten. Der Rechnungshof hatte sowohl bei den Polizeibehörden als auch bei den Staatsanwaltschaften die Asservatenverwaltungen geprüft.

Bezogen auf die Asservatenverwaltung der Polizeibehörden stellte der Rechnungshof u. a. fest, dass dort veraltete IT-Verfahren eingesetzt wurden, Asservatenkammern teilweise überfüllt waren und Asservate auch in Fluren, Keller- und Büroräumen gelagert wurden. Außerdem wurden asservierte Gegenstände oft nur unzureichend gekennzeichnet und aufbewahrt. Verwahrte Gegenstände wurden häufig nicht rechtzeitig an Berechtigte herausgegeben.

Bei der Asservatenverwaltung der Staatsanwaltschaften waren die Asservate uneinheitlich und oft nicht konkret erfasst. Ein elektronischer Datenaustausch zwischen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden war überhaupt nicht möglich. Insgesamt war die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden, insbesondere der Daten- und Informationsaustausch, unzulänglich geregelt.

Die Prüfungen waren Gegenstand des Jahresberichts 2023. Schon während der Prüfungsverfahren leiteten sowohl die Polizeibehörden als auch die Staatsanwaltschaften Maßnahmen zur Abhilfe ein. Bereits in ihren ersten Stellungnahmen zu den Beiträgen im Jahresbericht sagte die Landesregierung weiter zu, den Forderungen des Rechnungshofs zu entsprechen. Das Ministerium des Innern und für Sport und das Ministerium der Justiz ständen bereits in einem engen Austausch. Ziel sei es, die Verwaltung von Asservaten in Zukunft zu optimieren.

Der Landtag hat die veranlassten und angekündigten Maßnahmen der Landesregierung zustimmend zur Kenntnis genommen und zu bestimmten Aspekten um Berichterstattung über die eingeleiteten Maßnahmen und die weitere Umsetzung gebeten.


  1. Ein Globalhaushalt wurde 2005 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie 2007 an der ehemaligen Technischen Universität Kaiserslautern (jetzt Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau), an der Universität Trier und an den Hochschulen Kaiserslautern und Mainz eingeführt.
  2. Plenarbeschlussprotokoll 18/51 S. 3.
  3. Plenarbeschlussprotokoll 18/51 S. 3.