Jahresbericht 2022 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof übersendet dem Landtag und der Landesregierung den Jahresbericht 2022.1 In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann. Er enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen des Jahres 2021 auch Feststellungen zu früheren Haushaltsjahren.2 Die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung betreffen das Jahr 2020, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat.
Die Prüfung war - wie in den Vorjahren - auf Teilbereiche beschränkt.3 Aus der Bildung von Schwerpunkten ergibt sich, dass über einige Verwaltungen mehr als über andere berichtet wird.
Dem Rechnungshof wurden in dem Zeitraum von Oktober bis Dezember 2021 Entwürfe zur Haushaltsrechnung und im Dezember 2021 die Haushaltsrechnung 2020 zugeleitet.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden in dem Bericht Betragsangaben gerundet. Hierdurch können sich in Summierungen rundungsbedingte Differenzen ergeben.
Nach Möglichkeit wird geschlechtsneutral formuliert. Bei der Verwendung von Begriffen aus Gesetzestexten kann es hierbei zu Ausnahmen kommen.
Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag. Landtag und Landesregierung erhalten Aufschlüsse darüber, in welchen Bereichen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung verbessert werden kann.
Die geprüften Verwaltungen erhielten Gelegenheit, sich zu den Prüfungsfeststellungen zu äußern.4 Stellungnahmen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berücksichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung des Kollegiums über den Jahresbericht vorgelegen haben.
Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der vom Südwestrundfunk (SWR) federführend betreuten Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten ARD.de in den Jahren 2010 bis 2018 gemeinsam mit dem Rechnungshof Baden-Württemberg geprüft. Er hat die Prüfung federführend durchgeführt. Die Prüfungsmitteilungen wurden dem SWR am 17. September 2020 übersandt. Der Verwaltungsrat des SWR hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2021 den Bericht beraten und zur Kenntnis genommen.
Zudem hat der Rechnungshof gemeinsam mit dem Rechnungshof Baden-Württemberg die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Baden-Badener Pensionskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (bbp) für die Geschäftsjahre 2013 bis 2018 geprüft. Die bbp ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die zuständige ARD-Anstalt für die bbp ist der SWR. Die Prüfung erfolgte unter der Federführung des Rechnungshofs Baden-Württemberg. Die Prüfungsmitteilungen wurden am 30. November 2021 der Landesregierung und dem Landtag des Landes Rheinland-Pfalz übermittelt.
Weiter hat der Rechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung des ZDF für die Geschäftsjahre ab 2017 geprüft. Er hat dabei insbesondere die Onlineaktivitäten und das Auslandskorrespondentennetz untersucht. Der Entwurf der Prüfungsmitteilungen wurde dem ZDF am 20. Oktober 2021 übersandt. Am 7. Dezember 2021 fand die Schlussbesprechung statt. Die Prüfungsmitteilungen werden dem ZDF im Februar 2022 zugesandt. Der Rechnungshof wird nach dem Medienstaatsvertrag den Abschließenden Bericht über diese Prüfung allen Landtagen und Landesregierungen im Laufe des Jahres 2022 unmittelbar übermitteln.
Der Rechnungshof wird 2022 einen Kommunalbericht vorlegen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2020 über die Ausgaben für den Verfassungsschutz5 wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 durchgeführt werden.
Die im Jahresbericht zitierten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und des Landes können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:
Bundesrecht: www.gesetze-im-internet.de/index.html,
Landesrecht: www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml.
Soweit in den Beiträgen auf Jahresberichte früherer Jahre hingewiesen wird, können diese unter https://rechnungshof.rlp.de/de/veroeffentlichungen/jahresberichte/ abgerufen werden.
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Jörg Berres, Vizepräsidentin Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt, die Direktorinnen und Direktoren beim Rechnungshof Stefanie Kißmer, Sylvia Schill, Dr. Elke Topp, Florian Decker, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.
- Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz, § 97 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO).
- § 97 Abs. 3 LHO.
- § 89 Abs. 2 LHO.
- § 96 Abs. 1 LHO.
- Einzelplan 03 Ministerium des Innern und für Sport, Kapitel 03 01 Ministerium, Titel 533 01 Sachausgaben des Verfassungsschutzes, Titel 812 06 Investitionsausgaben Verfassungsschutzes.