Jahresbericht 2025, Nr. 6 - Geschäftsstellen bei den Finanzämtern

- erhebliche Einsparpotenziale und Mängel bei der Führung der Personalakten -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

In den Geschäftsstellen der Finanzämter können durch die Optimierung und Digitalisierung von Arbeitsabläufen, den Verzicht auf Aufgaben und einen bedarfsgerechten Personaleinsatz bis zu 77 Vollzeitäquivalente eingespart oder für andere Aufgaben eingesetzt werden. Dies entspricht Personalkosten von bis zu 6,6 Mio. € jährlich.

Der arbeitstägliche Belegtransport zwischen dem Landesamt für Steuern in Koblenz und den Finanzämtern durch eigenes Personal und mit Dienstkraftfahrzeugen des Landesamtes war nicht wirtschaftlich. Durch Postversand können jährlich 273.000 € eingespart werden. Wird die steuerliche Ausgangspost der Finanzämter zentral beim Landesamt ausgedruckt und versandt, sind weitere 240.000 € jährlich einsparbar.

Die Führung der Personalakten wies Mängel auf. Insbesondere enthielten Akten unzulässig personenbezogene Daten Dritter, waren Gesundheitszeugnisse nicht immer verschlossen und versiegelt abgelegt und wurden formale Anforderungen nicht beachtet.

Der Einsatz von Steuerbeamtinnen und -beamten in den Geschäftsstellen war nicht zweckmäßig. Er verursachte erhöhten Aufwand für die Einarbeitung und entzog dem Kernbereich der Steuerverwaltung dort benötigtes Personal.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) die Abläufe in den Poststellen zu optimieren und einheitliche Arbeitsanweisungen zu erstellen,

b) steuerliche Ausgangspost der Finanzämter künftig zentral beim Landesamt für Steuern zu drucken und zu versenden,

c) das Informationsangebot der Finanzämter im Internet zu verbessern,

d) die ordnungsgemäße Führung der Personalakten sicherzustellen und festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen.
 

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) die Pfortendienste außerhalb der Öffnungszeiten der Finanzämter einzustellen,

b) auf den arbeitstäglichen Belegtransport zu allen Finanzämtern zu verzichten,

c) die Telefonvermittlung zu automatisieren,

d) in den Geschäftsstellen statt Steuerbeamtinnen und -beamten Verwaltungsfachkräfte einzusetzen,

e) das bestehende Einsparpotenzial in den Poststellen, beim Pfortendienst, dem Belegtransport, der Telefonvermittlung, dem Hausmeisterdienst und in der Personalverwaltung von bis zu 77 VZÄ zu nutzen,

f) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben a, b und d zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/12123 S. 8):

"Zu Ziffer 3.2 a):
Die Feststellungen des Rechnungshofs wurden zum Anlass genommen, die Handhabung in der Praxis nochmals zu überprüfen. Die Finanzämter wurden mit Rundverfügung vom 28. Februar 2025 aufgefordert, die Organisation der Einlasskontrolle an den Öffnungstagen der Service-Center zu überprüfen und sicherzustellen, dass das dort eingesetzte Personal während der Schließzeiten mit anderen Tätigkeiten ausgelastet ist.

Zu Ziffer 3.2 b):
Es besteht ein organisatorischer Bedarf an einem täglichen Materialtransport, der durch die Nutzung externer Dienstleister nicht gleichwertig sichergestellt werden kann. Insbesondere kann ein möglichst schneller Versand von Steuerbescheiden und sonstigen eiligen Schriftstücken, welche nicht über den Zentralversand abgewickelt werden können, zurzeit nur mit dem internen Transportsystem sichergestellt werden. Vor dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung und einer perspektivisch rein digitalen Übermittlung steuerlicher Akten und sonstigen Schriftverkehrs, wird die Entwicklung des Transportbedarfs zu beobachten und damit die Notwendigkeit des internen Belegtransports erneut zu bewerten sein.

Zu Ziffer 3.2 c):
Im Bereich der Telefonvermittlung waren bereits unabhängig von der Überprüfung des Rechnungshofs organisatorische Veränderungen angestoßen worden. Die Erteilung von Auskünften durch die Bediensteten der Telefonzentrale soll die Bediensteten der Innendienste von einer Vielzahl einfach gelagerter Fragen entlasten und die Anliegen sollen möglichst unmittelbar im telefonischen Erstkontakt abschließend bearbeitet werden. Dies verbessert den Service und entlastet die übrigen Arbeitsbereiche der Finanzämter. Durch die Umstellung verlängern sich die Gesprächszeiten. Dies hat Auswirkungen auf den Personalbedarf. Eine Einschätzung hierzu kann erst nach einer längeren Praxisphase im Echtbetrieb erfolgen. Die stetige Entwicklung des digitalen Angebots der Steuerverwaltung insbesondere bei ELSTER3 und sich verändernde Servicebedarfe der Steuerpflichtigen werden auch künftig bei der Gestaltung des Serviceangebots der Steuerverwaltung berücksichtigt werden.
Eine umfassende automatisierte Verteilung von Anrufen nach Steuernummern auf z. B. alle rund 600 Gruppenrufnummern der Finanzämter über ein elektronisches Sprachdialogsystem ist erstrebenswert, jedoch derzeit technisch nicht umsetzbar.
Aufgrund der Organisation innerhalb der Finanzämter sind grundsätzlich verschiedene Arbeitsgebiete für eine Steuernummer zuständig. So ist für eine Steuernummer je: nach Anliegen beispielsweise das Arbeitsgebiet Veranlagung, Vollstreckung oder die Umsatzsteuerstelle verantwortlich. Diese differenzierte Organisation stellt eine Automation bei der Telefonvermittlung vor besondere Herausforderungen. Dennoch ist es auch ein Ziel der Steuerverwaltung, im Rahmen der fortlaufenden Anpassung der Telekommunikationsinfrastruktur technische Optionen, wie z. B. ein Interactive Voice
Response System, zu nutzen.

Zu Ziffer 3.2 d):
Der Anteil des steuerlich ausgebildeten Personals in den Geschäftsstellen beträgt ca. 24 % des dort eingesetzten Personals. Hieraus ist ersichtlich, dass für die meisten Aufgaben bereits auf nicht steuerlich ausgebildetes Personal zurückgegriffen wird. Für die Organisation eines Finanzamts sind insbesondere für die Führungsebene der Geschäftsstellen (Geschäftsstellenleitungen sowie Personalsachbearbeitung) Fachkenntnisse über die Arbeitsweise der einzelnen Arbeitsbereiche sehr wichtig. So ist für die amtsindividuelle Verteilung des Personals ein Verständnis für Arbeitsinhalt und Einschätzung der Arbeitsmengen unabdingbar. Ein Personaleinsatz nach rein mathematischen Größenordnungen wird den Anforderungen, die in der Praxis an ein Finanzamt gestellt werden, nicht gerecht. Zudem sind bei Einstellungsverfahren und der Personalentwicklung von Tarifbeschäftigten fundierte Kenntnisse über die Arbeitsinhalte erforderlich, damit ein sachgerechter Personaleinsatz gelingt; dies auch vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren sowohl demografisch bedingt, aber auch anlassbezogen, wie z. B. im Rahmen der Grundsteuerreform, der Bedarf an Neueinstellungen von Tarifbeschäftigten deutlich gestiegen ist.
Viele Geschäftsstellenleitungen übernehmen nach ihrer Tätigkeit in der Geschäftsstelle im Sinne eines Personalentwicklungsschritts die Position einer Sachgebietsleitung, für die wiederum steuerliche Fachkenntnisse unerlässlich sind. Eine weitere Reduzierung oder sogar ein kompletter Verzicht auf steuerlich vorgebildetes Personal wird aus diesem Grund abgelehnt.

Zu Ziffer 3.2 e):
Für die Berechnung des Personalbedarfs der Finanzverwaltungen gibt es auf Bund- Länder-Ebene die Arbeitsgruppe Personalbedarfsberechnung. Vor dem Hintergrund, dass die Finanzämter bundesweit gleichgelagerte Aufgaben wahrnehmen und sich auch in der Organisation oft ähneln, werden in dieser Arbeitsgruppe Informationen und Erfahrungen zur Berechnung des Personalbedarfs ausgetauscht. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe werden sog. Bundesmuster zur Berechnung eines Personalbedarfs für einzelne Arbeitsbereiche erstellt. Den Mustern liegen Untersuchungen nach organisationswissenschaftlichen Methoden zugrunde. Die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung führt alle drei Jahre eine vollständige Personalbedarfsberechnung für die Finanzämter durch und verwendet, soweit keine länderspezifischen Besonderheiten eine Abweichung erforderlich machen, die Bundesmuster. So wird auch der Personalbedarf für die Geschäftsstellen berechnet. .
Der Rechnungshof hat sich bei einzelnen Bereichen der Geschäftsstelle für eine Ermittlung im Wege des Benchmarkings und damit für eine andere organisationswissenschaftliche Methode entschieden.
Aus Sicht des Ministeriums der Finanzen ist die Berechnungsmethodik der Arbeitsgruppe Personalbedarfsberechnung sachgerechter.

Zu Ziffer 3.2 f) i.V.m. Ziffer 3.1 a):
Die Feststellungen des Rechnungshofs hinsichtlich der Arbeitsabläufe in den Poststellen wurden zum Anlass genommen, die Finanzämter über bestehende Optimierungspotentiale zu informieren. Mit Rundverfügung vom 28. Februar 2025 wurden die Finanzämter aufgefordert, die Arbeitsabläufe in den Poststellen zu prüfen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Zu Ziffer 3.2 f) i.V.m. Ziffer 3.1 b):
Die Auffassung des Rechnungshofs, dass durch eine Ausweitung des Zentraldrucks Portokosten reduziert werden können, wird geteilt. Die Einsparung von Portokosten und eine Vereinfachung der Arbeitsabläufe waren letztlich Gründe für die vom Landesamt für Steuern in 2023 eingeleitete Umstellung des lokalen Druckens und der manuellen Papierverarbeitung auf eine zentrale und maschinell gesteuerte Verarbeitung. Die Ansteuerung des Zentraldrucks erfolgt über UNIFA4-Office. Sämtliche Vorlagen wurden mit Einsatz des Zentraldrucks geprüft und können somit unmittelbar dem Druckzentrum der ZDFin5 zugeleitet werden. Einzelne Vorlagen der UNIFA-Vorlagenauswahl wurden aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen vom Zentraldruck ausgenommen. Dies betrifft insbesondere solche Vorlagen, die nur hausintern Verwendung finden oder ausnahmsweise einer eigenhändigen Unterschrift bedürfen.

Zu Ziffer 3.2 f) i.V.m. Ziffer 3.1 d):
Die in der Personalverwaltung eingesetzten Bediensteten wurden mit Rundverfügung vom 5. Februar 2025 zur Beachtung der geltenden Regelungen zur Führung von Personalakten angehalten und insbesondere darauf hingewiesen, dass Schriftstücke mit personenbezogenen Daten von Dritten nicht in den Personalakten abgelegt werden dürfen.

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3 Elektronische Steuererklärung.
4 Universeller Finanzamtsarbeitsplatz.
5 Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz."

Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.

Zu Ziffer 3.2 b):

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, auf den arbeitstäglichen Belegtransport zu allen Finanzämtern zu verzichten, bemerkt der Rechnungshof Folgendes:

Der Belegtransport ist unabhängig von der weiteren Digitalisierung bereits jetzt unwirtschaftlich. Bei den örtlichen Erhebungen wurde kein Transportbedarf festgestellt, der den arbeitstäglichen Belegtransport rechtfertigt. Die Finanzämter versenden bereits derzeit umfangreich Steuerunterlagen mit einem Postdienstleister. Auch bringen sie arbeitstäglich Sendungen mit eigenen Dienstkraftfahrzeugen zur Post oder lassen diese durch einen Postdienstleister abholen. Dabei könnten auch Eil-Sendungen mit verschickt werden.

Es ist daher nicht zielführend, die Notwendigkeit des Belegtransports erst perspektivisch zu bewerten. Die Steuerverwaltung sollte eine konkrete Konzeption zur - ggf. auch schrittweisen - Ablösung des Belegtransports erarbeiten.

Zu Ziffer 3.2 c):

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, die Telefonvermittlung zu automatisieren, bemerkt der Rechnungshof:

Er hält weitere Beratungsmöglichkeiten für nicht zielführend. Die Auswertung der Anliegen von 33.000 Anrufenden hat gezeigt, dass die Bearbeitung größtenteils steuerliche Kenntnisse erfordert, die bei den Beschäftigten der Telefonvermittlung fehlen. Diese Anrufe müssen auch zukünftig weitervermittelt werden.

Für zeitgemäße Sprachdialogsysteme ist eine mehrstufige Zuordnung nicht nur über die Steuernummer, sondern auch nach dem fachlichen Hintergrund des Anliegens problemlos möglich. Angesichts des Einsparpotenzials sollte die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung einer Telefonanlage geprüft werden, die diese Möglichkeit bietet.

Zu Ziffer 3.2 d:

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, in den Geschäftsstellen statt Steuerbeamtinnen und -beamten Verwaltungsfachkräfte einzusetzen, weist der Rechnungshof darauf hin, dass im Jahr 2023 bei den Finanzämtern und der Landesfinanzkasse 737 Stellen unbesetzt waren. Er sieht die Möglichkeit, Steuerbeamtinnen und −beamten aus den Geschäftsstellen dort einzusetzen.

Zu Ziffer 3.2 e):

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, das bestehende Einsparpotenzial in den Poststellen, beim Pfortendienst, dem Belegtransport, der Telefonvermittlung, dem Hausmeisterdienst und in der Personalverwaltung von bis zu 77 VZÄ zu nutzen, merkt der Rechnungshof an: 

Er hat diese Personalbedarfsberechnung untersucht und festgestellt, dass die ausgewiesenen Werte teilweise deutlich zu hoch waren. In der vorläufigen Berechnung zum 1.1.2024 sind für die Bearbeitung der Ein- und Ausgangspost 60 VZÄ vorgesehen. Während der Prüfung waren dafür 40 VZÄ eingesetzt. Nach den Erkenntnissen des Rechnungshofs waren die dort Beschäftigten nicht ausgelastet. Zum Teil bestanden erhebliche Arbeitszeitreserven. Nach der Personalbedarfsberechnung des Rechnungshofs reichen in den Poststellen 20 VZÄ aus. 

Ein weiteres Beispiel ist die Telefonvermittlung. Für diese Aufgabe ist in der Personalbedarfsberechnung der Steuerverwaltung (zum 1.1.2024) auf der Grundlage von 2,5 Mio. Anrufen jährlich ein Personalbedarf von 26 VZÄ ausgewiesen. Dies entspricht in etwa dem Ist-Personaleinsatz von 23 VZÄ. Tatsächlich werden aber jährlich nur 700.000 Anrufe vermittelt. Daraus errechnet sich ein Personalbedarf von 7 VZÄ.

Der Rechnungshof hält daher die vorgelegten Berechnungen der Steuerverwaltung für die Bemessung des Personalbedarfs der Geschäftsstellen für ungeeignet.

Der Rechnungshof begrüßt allerdings, dass die Finanzämter vom Landesamt über Optimierungspotenziale in den Poststellen und beim Pfortendienst informiert und zu entsprechenden Anpassungen aufgefordert wurden. Allerdings wird nur allgemein auf die Feststellungen des Rechnungshofs verwiesen. Konkrete Angaben, die den Feststellungen zugrunde liegen, werden nicht genannt. Den Finanzämtern fehlen damit wesentliche Informationen für die Umsetzung der aufgezeigten Einsparmöglichkeiten.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/12875 S. 6):

"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) die Finanzämter aufgefordert wurden, die Organisation der Einlasskontrolle an den Öffnungstagen der Service-Center zu überprüfen und sicherzustellen, dass das dort eingesetzte Personal während der Schließzeiten mit anderen Tätigkeiten ausgelastet ist,

b) die Finanzämter vom Landesamt für Steuern über bestehende Optimierungspotenziale in den Poststellen informiert und zu entsprechenden Anpassungen aufgefordert wurden,

c) das Informationsangebot der Finanzämter im Internet verbessert wurde und die stetige Entwicklung des digitalen Angebots der Steuerverwaltung insbesondere bei ELSTER und sich verändernde Servicebedarfe der Steuerpflichtigen auch künftig berücksichtigt werden,

d) die in der Personalverwaltung eingesetzten Bediensteten zur Beachtung der geltenden Regelungen zur Führung von Personalakten angehalten und insbesondere darauf hingewiesen wurden, dass Schriftstücke mit personenbezogenen Daten von Dritten nicht in den Personalakten abgelegt werden dürfen.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) auf die Erarbeitung einer Konzeption zur Ablösung des Belegtransportes durch die Steuerverwaltung hinzuwirken und über die Ergebnisse zu berichten,

b) auf eine zeitnahe Evaluation der Neuorganisation der Telefonvermittlung unter Berücksichtigung der Optimierungsvorschläge des Rechnungshofs hinzuwirken und über die Ergebnisse zu berichten,

c) darauf hinzuwirken, dass die vom Rechnungshof aufgezeigten Einsparmöglichkeiten möglichst vollständig und auf der Grundlage aufgaben- und finanzamtsspezifischer Einsparziele, konkreter Maßnahmen und eines Zeitplans für die Umsetzung realisiert werden und über die Ergebnisse zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im Oktober 2025 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/13920 S. 6):

“Zu Buchstabe a):
Aus organisatorischen Gründen wird an dem Belegtransport innerhalb der Finanzverwaltung festgehalten. Jedoch hat das Landesamt für Steuern aufgrund der Feststellungen des Rechnungshofs bei einer nachgelagerten Betrachtung einige Optimierungsmöglichkeiten ermittelt. Im Ergebnis wird der Aufwand für den Belegtransport reduziert, in dem die verschiedenen Routen nicht mehr arbeitstäglich, sondern jeden zweiten Tag bedient werden. Dies ist möglich, weil in Teilen die seitens des Rechnungshofs vorgeschlagene Umstellung auf externe Dienstleister nachvollzogen wird. Den Einsparungen stehen die Kosten für externe Dienstleister gegenüber. Der überwiegende Teil der Einsparungen entfällt auf Personalkosten, die nur sozialverträglich und somit nur langfristig eingespart werden können. Das Landesamt für Steuern hat mit der konkreten Umsetzungsplanung bereits begonnen.
Durch die fortschreitende Digitalisierung, wie beispielsweise durch die Einführung eines elektronischen Kommunikationsverfahrens auch für den Austausch zwischen den Finanzämtern (KONSENS3-Verfahren EVA − Erzeugen von Ausgängen), und eine weitere Etablierung des Zentraldrucks ist davon auszugehen, dass der Belegtransport in den folgenden Jahren weiter reduziert werden kann. Entsprechende Evaluierungen werden zu gegebener Zeit durch das Landesamt für Steuern durchgeführt werden.

Zu Buchstabe b):
Im Juni und September 2025 wurden erste (Teil-)Evaluierungen des neuen Telefonservice durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass das Anrufvolumen im Vergleich zu den Vorjahresmonaten um 13 bzw. 5 % gestiegen ist. Da die Gespräche aufgrund  der erweiterten Aufgaben im telefonischen Service zum Teil mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist die Wartezeit bis zur Annahme des Gespräches gestiegen und die Erreichbarkeit der Zentrale gesunken.
Die Telefonzentrale kann etwa jede vierte Anfrage direkt ohne eine Weiterleitung an den Innendienst oder andere Arbeitsbereiche beantworten. Hierdurch werden die beabsichtigten Ziele, die übrigen Stellen innerhalb der Finanzämter zu entlasten und den Service für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger zu verbessern, erreicht. Für die Zukunft wird eine weitere Erhöhung dieser Erledigungsquote im Erstkontakt angestrebt. Die Rückkehr zu einer reinen Telefonvermittlung wird vor diesem Hintergrund abgelehnt.
Gleichwohl ist die Finanzverwaltung an der Beschaffung einer Telefonsoftware mit der Möglichkeit eines Sprachdialogsystems und einer damit angestrebten Reduzierung des Personalbedarfs für die reine Vermittlungstätigkeit interessiert. Wann eine neue Softwarelösung zur Verfügung steht, kann aufgrund von technischen Anpassungsbedarfen und etwaigen Vergabeverfahren bzw. vertraglichen Gestaltungen nicht belastbar abgeschätzt werden. Ergänzend wurde die Möglichkeit geschaffen, online Termine zu buchen, auch für telefonische Rücksprachen. In diesen Fällen ist keine Vermittlung über die Zentrale erforderlich.
Eine Personalreduzierung würde aktuell zu einer weiteren Steigerung der Wartezeiten und Reduzierung der Erreichbarkeit führen. Dies ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nicht hinnehmbar und entspricht auch nicht dem Interesse der Finanzverwaltung.
Eine erste ausführliche Evaluierung des neuen Konzeptes ist zum Ende des ersten Quartals 2026 vorgesehen. Nach der Etablierung des neuen Konzepts soll eine Auswertung zur Anzahl der Anrufe und der Dauer der Telefonate durchgeführt werden. Daran anschließend ist eine Überprüfung des Personaleinsatzes vorgesehen. Hierbei werden die Feststellungen des Rechnungshofs mit einfließen.

Zu Buchstabe c):
Die Anregungen des Rechnungshofs zum Pfortendienst und der Führung von Personalakten wurden umgesetzt.
An den bundesweit abgestimmten Berechnungsmustern der Finanzverwaltungen zur Ermittlung der Personalansätze in den Poststellen, bei den Hausmeisterdiensten und den Personalstellen wird festgehalten.
Die Feststellungen des Rechnungshofs werden jedoch im Rahmen einer der anstehenden Sitzungen der hierfür zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Personalbedarfsberechnung durch die Vertretung von Rheinland-Pfalz thematisiert werden.
Die Finanzverwaltung führt alle drei Jahre eine vollumfängliche Personalbedarfsberechnung für die Finanzämter durch und bedient sich hierfür als Grundlage der erwähnten Muster. Hierbei wird grundsätzlich darauf geachtet, dass die entsprechenden Zeitwerte und Fallzahlen nach Möglichkeit maschinell auswertbar sind. Denn die Finanzverwaltung verfügt nicht über die personellen Ressourcen, alle drei Jahre Erhebungen entsprechend dem Vorgehen des Rechnungshofs durchzuführen. Auch wenn die Berechnungen nach den Mustern lt. den Hinweisen des Rechnungshofs gewisse Unschärfen enthalten, ist dies im Hinblick auf eine regelmäßige Fortschreibung und Überprüfung des Personalbedarfs vorzugswürdig.
Ohne eine regelmäßige Fortschreibung besteht die Gefahr, dass der Personalbedarf nicht den aktuellen Anforderungen entspricht.

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3 Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung.”