Jahresbericht 2025, Nr. 6 - Geschäftsstellen bei den Finanzämtern
- erhebliche Einsparpotenziale und Mängel bei der Führung der Personalakten -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
In den Geschäftsstellen der Finanzämter können durch die Optimierung und Digitalisierung von Arbeitsabläufen, den Verzicht auf Aufgaben und einen bedarfsgerechten Personaleinsatz bis zu 77 Vollzeitäquivalente eingespart oder für andere Aufgaben eingesetzt werden. Dies entspricht Personalkosten von bis zu 6,6 Mio. € jährlich.
Der arbeitstägliche Belegtransport zwischen dem Landesamt für Steuern in Koblenz und den Finanzämtern durch eigenes Personal und mit Dienstkraftfahrzeugen des Landesamtes war nicht wirtschaftlich. Durch Postversand können jährlich 273.000 € eingespart werden. Wird die steuerliche Ausgangspost der Finanzämter zentral beim Landesamt ausgedruckt und versandt, sind weitere 240.000 € jährlich einsparbar.
Die Führung der Personalakten wies Mängel auf. Insbesondere enthielten Akten unzulässig personenbezogene Daten Dritter, waren Gesundheitszeugnisse nicht immer verschlossen und versiegelt abgelegt und wurden formale Anforderungen nicht beachtet.
Der Einsatz von Steuerbeamtinnen und -beamten in den Geschäftsstellen war nicht zweckmäßig. Er verursachte erhöhten Aufwand für die Einarbeitung und entzog dem Kernbereich der Steuerverwaltung dort benötigtes Personal.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hatte gefordert,
a) die Abläufe in den Poststellen zu optimieren und einheitliche Arbeitsanweisungen zu erstellen,
b) steuerliche Ausgangspost der Finanzämter künftig zentral beim Landesamt für Steuern zu drucken und zu versenden,
c) das Informationsangebot der Finanzämter im Internet zu verbessern,
d) die ordnungsgemäße Führung der Personalakten sicherzustellen und festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen.
3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert,
a) die Pfortendienste außerhalb der Öffnungszeiten der Finanzämter einzustellen,
b) auf den arbeitstäglichen Belegtransport zu allen Finanzämtern zu verzichten,
c) die Telefonvermittlung zu automatisieren,
d) in den Geschäftsstellen statt Steuerbeamtinnen und -beamten Verwaltungsfachkräfte einzusetzen,
e) das bestehende Einsparpotenzial in den Poststellen, beim Pfortendienst, dem Belegtransport, der Telefonvermittlung, dem Hausmeisterdienst und in der Personalverwaltung von bis zu 77 VZÄ zu nutzen,
f) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben a, b und d zu berichten.