Jahresbericht 2025, Nr. 11 - Ersatzzahlungen bei Windenergieanlagen

- fehlerhafte Festsetzungen, Landschaftsschutzgebiete nicht angemessen berücksichtigt, erhebliche Einnahmeausfälle -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die Errichtung von Windenergieanlagen stellt einen gravierenden Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die Festsetzung der zum Ausgleich dieser Beeinträchtigungen zu leistenden Ersatzzahlungen war häufig mangelhaft:

  • Bei 53 % der Windenergieanlagen, die ein Landschaftsschutzgebiet beeinträchtigten, war die Ersatzzahlung zu niedrig festgesetzt. Diese Gebiete waren bei der Berechnung unzutreffend bewertet oder mit einem zu kleinen Flächenanteil berücksichtigt worden.
     
  • Teilweise wurden Ersatzzahlungen verringert, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen. In anderen Fällen unterblieb eine zulässige Ermäßigung.
     
  • In einigen Fällen legten die Genehmigungsbehörden der Berechnung der Ersatzzahlung nicht wie geboten die Gesamtanlagenhöhe zugrunde.

Die Kostensätze für die Ersatzzahlungen waren seit 2018 nicht angepasst und die Ersatzzahlungen in der Folge zu niedrig festgesetzt worden. Bei einer jährlichen Anpassung an die durchschnittliche Inflation von 2019 bis 2023 wären um 1,7 Mio. € höhere Ersatzzahlungen zu leisten gewesen.

In Rheinland-Pfalz fehlt eine eindeutige und verbindliche Zuordnung von Wertstufen zu Landschaftsbildern. Eine Berechnung der Ersatzzahlung nach einheitlichen Maßstäben war deshalb erschwert.

Bei Repoweringmaßnahmen entsprach die Festsetzung der Ersatzzahlungen nicht den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. In der Folge waren Ersatzzahlungen um 853.000 € zu niedrig. Dem Gebot der Vollkompensation wurde nicht immer Rechnung getragen.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) sicherzustellen, dass Landschaftsschutzgebiete bei der Festsetzung von Ersatzzahlungen zutreffend berücksichtigt werden,

b) rechtswidrig festgesetzte Ersatzzahlungen zu überprüfen und ggf. im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu korrigieren sowie sicherzustellen, dass Ersatzzahlungen vor Durchführung des Eingriffs geleistet werden,

c) zu prüfen, wie Landschaftsbilder landesweit im LANIS-Geoportal erfasst und Wertstufen zugeordnet werden können,

d) die seit 2018 unveränderten Kostensätze der Wertstufen an die aktuelle Preis- und Kostenentwicklung bei der Durchführung von Maßnahmen aus Ersatzzahlungen anzupassen sowie den Anpassungsbedarf regelmäßig zu überprüfen und nachvollziehbar zu dokumentieren,

e) bei Repowering eine einheitliche Rechtsanwendung im Einklang mit den bundesrechtlichen Regelungen sicherzustellen.

3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben a bis e zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/12123 S. 20):

"Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 a):
Es wurden Fortbildungen für die nachgeordneten Naturschutz- und Immissionsschutzbehörden durchgeführt. Weitere verpflichtende Fortbildungen folgen. Die Genehmigungsbehörden werden so für eine einheitliche und rechtskonforme Anwendung der gesetzlichen Vorgaben einschließlich der Berücksichtigung der Landschaftsschutzgebiete befähigt bzw. sensibilisiert.
Die noch ausstehende Checkliste muss bis auf Weiteres zurückgestellt werden. Derzeit befindet sich die Thematik der Erhebung nach den bisherigen rechtlichen Regelungen im Umbruch aufgrund eines ganz aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, welches in vier Leitsätzen u. a. ausführt, dass Realkompensation für den Eingriff in das Landschaftsbild möglich ist und daher nicht mehr ausschließlich die Erhebung von Ersatzgeld gefordert werden kann. Nach Rückverweisung an die Erstinstanz beim Oberverwaltungsgericht Brandenburg wird derzeit dort an der Erstellung einer geeigneten Formel zur Erhebung von Realkompensation und Ersatzgeld gearbeitet. Im ständigen Austausch wird innerhalb des Bund-Länder-Ausschusses Eingriffsregelung und dem für Rechtsangelegenheiten nach einer Lösung gesucht.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 b):
Der Forderung, die rechtswidrig festgesetzten Ersatzzahlungen zu überprüfen, wird nachgekommen und zunächst geprüft, ob eine rechtliche Möglichkeit besteht, nachträglich höhere Ersatzzahlungen festzusetzen. Hierzu wurde zunächst eine Vorauswahl prüfbedürftiger Bescheide in Anlehnung an die Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs getroffen. Die Bescheide werden aktuell bei den Genehmigungsbehörden angefordert.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 c):
Eine Beschreibung aller Landschaftsbilder steht unter https://landschaften.naturschutz.rlp.de/uebersicht_landschaftsleitbilder.php?selpar=lt  zur Verfügung. Die Integration in das LANIS7-Geoportal befindet sich in Umsetzung.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 d):
Es werden derzeit unterschiedliche Berechnungsmodelle geprüft, maßgebliche Preis- und Kostenentwicklungen bei einer Anpassung der Landeskompensationsverordnung zu etablieren. Dabei sind u. a. bundes- und landesrechtliche Vorgaben zu beachten, die in Abhängigkeit von dem o. g. Urteil und der noch ausstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg neu geprüft werden müssen.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 e):
Die Forderung der Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung im Einklang mit den bundesrechtlichen Regelungen beim Repowering wurde auf Basis des ministeriellen Erlasses vom 3. Dezember 2024 durch zwei Fortbildungsveranstaltungen für alle Genehmigungsbehörden umgesetzt. Die Anpassung der Landeskompensationsverordnung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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7 Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung."