Kommunalbericht 2019, Nr. 2 - Integrationshilfen an Schulen

- Bedarf konsequenter überprüfen und sachgerechte Entgelte vereinbaren -

Zusammenfassende Darstellung

In Rheinland-Pfalz sind die Landkreise sowie die kreisfreien Städte3 zuständig für Integrationshilfen an Schulen. Mit diesen Hilfen sollen die behinderungsbedingten Folgen von Teilhabebeeinträchtigungen beim Schulbesuch durch Gestellung und Finanzierung sog. Schulbegleiter gemildert werden. 

Die Ausgaben hierfür und die Fallzahlen sind stark gestiegen. 

Mängel bei der Aktenführung und der Hilfeplanung erschwerten die Bedarfsprüfung und die Steuerung der Hilfen. Die freien Träger, die zumeist die Leistungen im Auftrag der Jugend- und Sozialämter erbrachten, hatten vielfach einen zu großen Einfluss auf die Hilfeplanung. Sie erstellten beispielsweise Teilhabepläne oder schrieben diese fort. Zudem reichten sie für die Eltern Erst- und Folgeanträge ein und schlugen den Umfang der zu bewilligenden Stunden vor. 

Oftmals waren Zuständigkeiten zwischen Jugend- und Sozialämtern nicht sachgerecht abgegrenzt. Es fehlten Absprachen, gemeinsame Standards und Verfahrensregelungen, zum Beispiel für Entgeltverhandlungen. In der Folge vergüteten Jugend und Sozialamt derselben Kommune vergleichbare Leistungen unterschiedlich. 

Instrumente zur Wirtschaftlichkeitssteuerung, wie Unterrichtshospitationen, Hilfeplanfortschreibungen in kürzeren Intervallen sowie die Befristung von Hilfen, wurden häufig nicht oder nur unzureichend genutzt. 

Entgeltvereinbarungen eröffneten den Leistungserbringern oftmals Spielräume bei der Bemessung abrechnungsfähiger Einsatzzeiten. Nachweise über erbrachte Leistungen fehlten. Die Angemessenheit von Vergütungen war dadurch nicht belegt. 

Die in der Regel als Stundensätze gezahlten Entgelte zeigten im Vergleich der Aufgabenträger große Unterschiede. Möglichkeiten zur Aufwandminderung durch Verzicht auf den Einsatz von Fachkräften, beispielsweise anlässlich der Unterstützung der behinderten Kinder bei der Orientierung in der Schule, beim Toilettengang, bei der Einnahme von Mahlzeiten und bei der Bereitstellung und Verwendung der Arbeitsmittel, sowie die Beschäftigung von Honorar- anstelle von Tarifkräften blieben ungenutzt. Pauschalvergütungen erwiesen sich in der Regel als nicht transparent und unwirtschaftlich. 

Beim Umfang der Bewilligung von wöchentlichen Förderstunden gab es erhebliche Unterschiede. Zum Teil wurde nicht ausreichend untersucht, wie sich der Einsatz von schulpädagogischem Personal auswirkt. Einige Aufgabenträger bewilligten ausschließlich sog. 1:1-Betreuungen, obwohl Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass Schulbegleiter durchaus mehr als nur ein Kind betreuen konnten. 

Integrationshelfer hatten Aufgaben übernommen, die dem Kernbereich der pädagogischen Tätigkeit zuzuordnen waren und somit den Schulen oblagen. 

In einigen Fällen verfehlte die Schulbegleitung die mit ihr verfolgten Ziele.


3. Sowie fünf große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt.