Jahresbericht 2018, Nr. 12 - Zuwendungsmaßnahmen in Bad Kreuznach und Bad Bergzabern
- fehlerhafte Planungen, unzureichende baufachliche Prüfungen -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Bei zwei Projekten in Bad Kreuznach und Bad Bergzabern waren die Planungen, eine Nutzungskonzeption und eine Kostenermittlung mangelhaft. Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd erkannten dies bei den baufachlichen Prüfungen der Förderanträge nicht.
- Das Haus der Stadtgeschichte in Bad Kreuznach wurde ohne vorangegangene Bedarfsermittlung und ausreichende Untersuchung der schadhaften Bausubstanz geplant. Die Kostenberechnung war unvollständig und zu niedrig. Raumklimatische Anforderungen an Archivräume waren nicht hinreichend berücksichtigt.
- Die vorgesehene Einrichtung einer Weinstube in einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude in Bad Bergzabern war unwirtschaftlich. Das Museum in den Obergeschossen war baurechtlich nicht zulässig. Bereits entstandene Planungskosten hätten zu einem erheblichen Teil vermieden werden können.
Baufachliche Prüfungen waren auch bei anderen Zuwendungsmaßnahmen häufig mangelhaft. Dies birgt die Gefahr, dass Fördermittel unwirtschaftlich eingesetzt werden. Es fehlen hinreichend konkrete und objektive Prüfungsmaßstäbe. Das Verfahren bei der Prüfung von Bauvorhaben, die grundlegende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erfordern, ist verbesserungsbedürftig. Die Aufteilung der Zuständigkeiten für baufachliche Prüfungen auf die Struktur- und Genehmigungsdirektionen, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung erschwert eine effektive Aufgabenwahrnehmung.