Jahresbericht 2021 Nr. 3

- Folgen der Corona-Krise stellen Landeshaushalt auf eine Belastungsprobe -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Das Haushaltsjahr 2019 schloss mit positiven Ergebnissen ab:

  • In der laufenden Rechnung übertrafen die Einnahmen - insbesondere aufgrund eines erneuten Zuwachses des Steueraufkommens - die Ausgaben um 1.937 Mio. €.
  • Dieser Überschuss reichte zusammen mit weiteren Einnahmen aus, die auf 1.002 Mio. € gestiegenen Investitionsausgaben zu decken, Schulden von 880 Mio. € zu tilgen und den Rücklagen per saldo 399 Mio. € zuzuführen.
  • Die verfassungsrechtliche Vorgabe eines strukturell ausgeglichenen Haushalts, die ab 2020 ihre Wirksamkeit entfalten sollte, wurde 2019 eingehalten. Nach Bereinigung des Finanzierungssaldos um finanzielle Transaktionen, Konzernbestandteile und konjunkturelle Einflüsse verblieb eine strukturelle Netto-Tilgung von 440 Mio. €.
  • Der Gesamtschuldenstand des Landes (Kernhaushalt und Landesbetriebe) verringerte sich trotz Übernahme von Verbindlichkeiten der PLP Management GmbH & Co. KG um 735 Mio. € auf 31,4 Mrd. €.

Die Pro-Kopf-Verschuldung von Rheinland-Pfalz lag mit 7.142 € um fast 32 % und die Zinsausgaben lagen mit 117 € je Einwohner um knapp 11 % über den Durchschnittswerten der anderen Flächenländer. Der Anteil der Investitionen an den Gesamtausgaben des Kernhaushalts blieb mit 5,8 % um nahezu fünf Prozentpunkte unter dem Durchschnitt.

Hohe Ausgaben zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft belasten den Haushalt ab 2020 zusätzlich. Die beabsichtigten Kreditaufnahmen werden nach der Finanzplanung bis 2024 zu einem Gesamtschuldenstand von mehr als 37 Mrd. € führen. Die geplanten Darlehen sind - gestützt auf die Ausnahmebestimmungen der neuen Schuldenregel - zum Ausgleich eines erheblichen vorübergehenden Finanzbedarfs infolge der außergewöhnlichen Notsituation sowie zum Ausgleich konjunkturbedingter Steuermindereinnahmen vorgesehen.

Der Schuldenanstieg kann verringert werden, wenn die nach der Steuerschätzung vom November 2020 erwarteten Verbesserungen beim Steueraufkommen von mehr als 538 Mio. € gegenüber den Plandaten für die Jahre 2020 und 2021 kassenwirksam werden. Außerdem wurden die Möglichkeiten, die Haushaltssicherungsrücklage zur Verringerung der Kreditaufnahmen und den nicht in Schuldscheindarlehen des Landes angelegten Bestand der Versorgungsrücklage zweckentsprechend zur Deckung von Versorgungsausgaben einzusetzen, noch nicht genutzt.

Unabhängig hiervon erfordert der Investitionsbedarf u. a. im Bereich des Landesstraßennetzes zusätzliche Anstrengungen, um einen weiteren Vermögensverzehr zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund sollten Möglichkeiten, die konsumtiven Ausgaben zu begrenzen und die geplanten Netto-Kreditaufnahmen im Haushaltsvollzug zu verringern, konsequent genutzt werden.