Jahresbericht 2017, Nr. 16 - Planung der Ortsumgehung Steineroth

- Ausgaben von mehr als 18 Mio. € sind vermeidbar -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Das Land förderte die bauliche und energetische Sanierung von 75 Wohnungen sowie die Wohnumfeldverbesserung in der Cité Dagobert in Landau mit insgesamt 2,1 Mio. €. Ein Großteil der Förderung war nicht gerechtfertigt.

Die Zuschüsse wurden bewilligt, ohne dass der Bedarf an Sozialwohnungen und die Eignung der zu fördernden Wohnungen zuvor geprüft worden waren. 42 von 75 geförderten Wohnungen überschritten die zulässigen Höchstflächen für Sozialwohnungen in Konversionsliegenschaften zum Teil erheblich. Für diese wurden Fördermittel von knapp 1,4 Mio. € gewährt. Mieter aus der Zielgruppe der Förderung - Familien und Haushalte mit geringem Einkommen - wurden für die zu großen Wohnungen zumeist nicht gefunden. Daher wurden weitgehende Ausnahmen von den für die Belegung von Sozialwohnungen geltenden Beschränkungen gestattet.

Die ehemalige Landestreuhandstelle prüfte die Förderanträge und Verwendungsnachweise unzureichend:

  • Zuschüsse von über 660.000 € für die energetische Sanierung wurden zu Unrecht in Anspruch genommen. Der ausgeführte energetische Standard der Gebäude war erheblich schlechter als in den Förderanträgen angegeben.
  • Zuschüsse von 140.000 € wurden für eine nicht nachvollziehbare Steigerung des Wohnwerts gewährt.
  • Nicht nachvollziehbare Eigenleistungen der Zuwendungsempfänger und Sanierungskosten wurden nicht hinreichend hinterfragt.
  • Obwohl in den meisten Fällen die Mieterträge die Aufwendungen für den Kapitaldienst überschritten, unterblieb die nach den Fördervorgaben gebotene Kürzung von Zuschüssen.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) eine Aufstufung des Streckenabschnitts Hachenburg - Steineroth - Betzdorf der Landesstraße 288 zur Bundesstraße zu prüfen,

b) den Bau der Ortsumgehung Steineroth nicht weiterzuverfolgen,

c) für die Ortsdurchfahrt Steineroth die Ausführung einer Erhaltungsmaßnahme oder einer kombinierten Ausbau- und Erhaltungsmaßnahme zu prüfen.

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben a und c zu berichten,

b) künftig sicherzustellen, dass insbesondere kostenintensive Neubauplanungen nur begonnen werden, wenn ein akzeptables Nutzen-Kosten-Verhältnis zu erwarten ist und keine wirtschaftlicheren Alternativen dazu bestehen,

c) im Verlauf mehrjähriger Planungsverfahren rechtzeitig zu evaluieren, ob Neubauvorhaben bei sich ändernden Randbedingungen und steigenden Kosten wirtschaftlich noch vertretbar sind und weiterverfolgt werden sollen.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 17/3099 S. 21):

"Zu Ziffer 3.2 a) i.V.m. Ziffer 3.1 a):

Ein Aufstufungskonzept wird angestrebt und befindet sich in der Prüfung beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM).

Zu Ziffer 3.2 a) i.V.m. Ziffer 3.1 c):

Statt der Ortsumgehung Steineroth wird nun eine Prüfung dahingehend angestrebt, welche verkehrstechnischen Möglichkeiten für einen leistungsfähigen und verkehrsgerechten Ausbau der Ortsdurchfahrt von Steineroth bestehen. Ein erster Ortstermin des LBM in Steineroth hat bereits stattgefunden.

Zu Ziffer 3.2 b):

Zukünftig soll verstärkt darauf geachtet werden, dass kostenintensive Neubauplanungen nur bei einem zu erwartenden akzeptablen Nutzen/Kosten-Verhältnis und fehlender wirtschaftlicherer Alternativen begonnen werden. In diesem Zusammenhang wurde in der Vergangenheit bereits in mehreren Fällen bei starken Kostensteigerungen eines Projektes nachträglich das Nutzen/Kosten-Verhältnis erneut auf Basis aktueller Daten ermittelt und abgeglichen. Insofern wird die geforderte Vorgehensweise bereits angewendet.

Zu Ziffer 3.2 c):

Hinsichtlich einer regelmäßigen Überprüfung der gesamtwirtschaftlichen Rechtfertigung von Neubauvorhaben, die meist eine mehrjährige Planungsphase erfordern, ist auf den von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Mobilitätskonsens hinzuweisen. Im Rahmen dessen ist vorgesehen, die Mobilitätsanforderungen in Rheinland-Pfalz zu beleuchten und Landesstraßenneubauvorhaben auf der Grundlage fachlicher Vorarbeiten mit den regionalen Beteiligten zu erörtern. Hierzu werden diese Vorhaben einheitlich bewertet und hierauf basierend anschließend priorisiert. Maßgebliche Bewertungsgröße ist hierbei das Nutzen/Kosten-Verhältnis des Projektes.

Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang in Zukunft verstärkt das Augenmerk auf ein fundiertes Kostenmanagement gelegt, um insbesondere auch die sich gegebenenfalls im Laufe der Zeit ergebenden Änderungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsdaten einer Neubaumaßnahme zeitnah festzustellen und eventuell weitere Maßnahmen treffen zu können."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 17/3800 S. 12):

"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) künftig verstärkt darauf geachtet wird, dass kostenintensive Neubauplanungen nur bei einem zu erwartenden akzeptablen Nutzen-Kosten-Verhältnis und fehlenden wirtschaftlicheren Alternativen begonnen werden,

b) bei starken Kostensteigerungen eines Projekts nachträglich das Nutzen-Kosten-Verhältnis erneut auf Basis aktueller Daten ermittelt und abgeglichen wird,

c) Landesstraßenneubauvorhaben unter maßgeblicher Berücksichtigung des jeweiligen Nutzen-Kosten-Verhältnisses priorisiert werden,

d) künftig verstärkt auf ein fundiertes Kostenmanagement geachtet wird, um Änderungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsdaten einer Neubaumaßnahme zeitnah feststellen und eventuell Steuerungsmaßnahmen treffen zu können.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) über den Stand des Verfahrens zur Aufstufung der Landesstraße 288 (Streckenabschnitt zwischen Hachenburg, Steineroth und Betzdorf) zur Bundesstraße zu berichten,

b) über die Ergebnisse der Prüfung hinsichtlich der verkehrstechnischen Möglichkeiten für einen leistungsfähigen und verkehrsgerechten Ausbau der Ortsdurchfahrt Steineroth und die hieraus gezogenen Folgerungen zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im August 2017 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/5220 S. 8):

"Zu Buchstabe a):

Die L 288/L 280 erfüllt im Abschnitt zwischen Hachenburg und Betzdorf und auch südlich von Hachenburg – zwischen Langenhahn und Nister – die Voraussetzungen für eine Bundesstraße im Sinne des § 1 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Bereits 1989 hatte das Land Rheinland-Pfalz dem Bund vor diesem Hintergrund die Aufstufung angetragen. Der Bund hatte die Aufstufung aber seinerzeit im Jahre 1994 abgelehnt.

Vor dem Hintergrund der dringenden Realisierung des sog. „Hellerkreisels“ in Betzdorf, der in der Baulast des Bundes zu bauen ist, bereitet der Landesbetrieb Mobilität (LBM) derzeit das Aufstufungsverfahren für die gesamte L 288/L 280/L 281 ab Langenhahn über Nister/Hachenburg bis Betzdorf (rund 31 km) vor, um den Bund gemäß § 2 Abs. 6 Satz 3 FStrG um die notwendige Zustimmung zur Aufstufung zu bitten. Für die Vorlage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fordert der Bund grundsätzlich zahlreiche Detailinformationen, die derzeit vom LBM erhoben und zusammengetragen werden. Die Durchführung der entsprechenden Erhebungen und die anschließende Weiterleitung des förmlichen Aufstufungsantrags an das BMVI erfolgen zügig.

Zu Buchstabe b):

Die Planungskonzeption für einen verkehrsgerechten Ausbau der Ortsdurchfahrt Steineroth wird derzeit erstellt. Aufgrund des Bearbeitungsstandes sind derzeit allerdings noch keine verbindlichen Aussagen hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahmen und Planungsinhalte möglich."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern,

"über das Ergebnis des Verfahrens zur Aufstufung der Landesstraße 288 (Streckenabschnitt zwischen Hachenburg, Steineroth und Betzdorf) zur Bundesstraße und die Maßnahmen zum verkehrsgerechten Ausbau der Ortsdurchfahrt Steineroth"

möglichst bald zu berichten (Drucksache 17/7007 S. 18).

Der Landtag hat diesen Beschluss im August 2018 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichte. (Drucksache 17/8206 S. 22):

"Verfahren zur Aufstufung der Landesstraße (L) 288 (Streckenabschnitt zwischen Hachenburg, Steineroth und Betzdorf) zur Bundesstraße

Die erforderlichen Antragsunterlagen für das Aufstufungsverfahren für die gesamte L 288/L 280/L 281 ab Langenhahn über Nister/Hachenburg bis Betzdorf (rund 31 km) wurden zwischenzeitlich erarbeitet. Mit Schreiben vom 1. Juni 2018 wurde dem Bundesverkehrsministerium der förmliche Aufstufungsantrag übersandt und um die notwendige Zustimmung für die Aufstufung gemäß § 2 Abs. 6 Satz 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) gebeten. Bislang liegt diesbezüglich noch keine Rückantwort des Bundes vor.

Maßnahmen zum verkehrsgerechten Ausbau der Ortsdurchfahrt Steineroth

Der planerische Entwurf für den verkehrsgerechten Ausbau der Ortsdurchfahrt wird kontinuierlich weiterentwickelt. Nachdem dieser der Ortsgemeinde bereits im Rahmen einer öffentlichen Ratssitzung vorgestellt wurde, haben zwischenzeitlich weitere Abstimmungen mit der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde stattgefunden. Die Abstimmungsergebnisse werden derzeit in die Planung eingearbeitet. Anschließend ist vorgesehen, mit den betroffenen Grundstückseigentümern in Kontakt zu treten."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern,

"über das Ergebnis des Verfahrens zur Aufstufung der Landesstraße 288 (Streckenabschnitt zwischen Hachenburg, Steineroth und Betzdorf) zur Bundesstraße und die Maßnahmen zum verkehrsgerechten Ausbau der Ortsdurchfahrt Steineroth"

möglichst bald zu berichten (Drucksache 17/9757 S. 19).

Der Landtag hat diesen Beschluss im August 2019 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/11173 S. 13):

"Verfahren zur Aufstufung der L 288 (Streckenabschnitt zwischen Hachenburg, Steineroth und Betzdorf) zur Bundesstraße

Das Bundesverkehrsministerium wurde zwischenzeitlich an die ausstehende Entscheidung erinnert, bislang liegt diesbezüglich allerdings noch keine Rückantwort des Bundes vor.

Maßnahmen zum verkehrsgerechten Ausbau der Ortsdurchfahrt Steineroth

Die ersten Verhandlungen mit Anliegern haben bereits stattgefunden, weitere betroffene Grundstückseigentümer werden kontaktiert."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern,

"über die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums zur Aufstufung der Landesstraße 288 (Streckenabschnitt zwischen Hachenburg, Steineroth und Betzdorf) zur Bundesstraße und die Maßnahmen zum verkehrsgerechten Ausbau der Ortsdurchfahrt Steineroth"

möglichst bald zu berichten (Drucksache 17/12710 S. 17).

Der Landtag hat diesen Beschluss im August 2020 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/14372 S. 29):

"Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im April 2020 mitgeteilt, dass es der geplanten Aufstufung der o. g. Strecke zur Bundesstraße grundsätzlich aufgeschlossen gegenübersteht, aber als Voraussetzung für die Erteilung der Zustimmung gemäß § 2 Abs. 6 Bundesfernstraßengesetz den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über den Ausgleich von Unterhaltungsrückständen fordert. Derzeit werden die hierfür erforderlichen Daten ermittelt und mit dem BMVI abgestimmt. Eine entsprechende Vereinbarung soll dem BMVI anschließend übermittelt werden.

Für einen verkehrsgerechten Ausbau der Ortsdurchfahrt Steineroth ist der Grunderwerb nahezu abgeschlossen und das Abstimmungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Der Landesbetrieb Mobilität rechnet zeitnah mit dem Entbehrlichkeitsentscheid.

Die geplante Ausbaulänge der Ortsdurchfahrt und der freien Strecke beträgt ca. 1.185 m. Die freie Strecke soll bis zum Anschluss Molzhain erneuert werden, zudem wird am Ortseingang von Molzhain aus kommend eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme in Form einer Verschwenkung mit Mittelinsel erstellt. Die künftige Fahrbahnbreite wird innerhalb der Ortsdurchfahrt 6,30 m betragen, was im Mittel dem Bestand entspricht. In der Ortsdurchfahrt werden beidseitig Gehwege von jeweils 1,50 m Breite (im Mittel) mit ausgebaut.

Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Steineroth ist im Bauprogramm Landesstraßen 2021 mit einem Finanzierungsansatz ab 2022 enthalten."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern,

"über die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums zur Aufstufung der Landesstraße 288 (Streckenabschnitt zwischen Hachenburg, Steineroth und Betzdorf) zur Bundesstraße"

möglichst bald zu berichten (Drucksache 18/1075 S. 20).

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2021 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag berichtet, dass kein neuer Sachstand vorliege und eine Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur weiterhin ausstehe (Drucksache 18/2128 S. 38).

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/4302 S. 17):

"Die Landesregierung wird aufgefordert, gegenüber dem Bundesverkehrsministerium auf eine Entscheidung zur Aufstufung der Landesstraße 288 (Streckenabschnitt zwischen Hachenburg, Steineroth und Betzdorf) zur Bundesstraße hinzuwirken und darüber zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/5310 S. 23)

"Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen neuen Leitfaden zum monetären Interessensausgleich für Brückenerhaltungsmaßnahmen bei Umstufungen mit Beteiligung von Bundesfernstraßen erarbeitet und abgestimmt. Neben der Zustandsnote sind dazu auch der Traglastindex sowie ggf. das Ergebnis einer Nachrechnung der Brücke gemäß Nachrechnungsrichtlinie relevante Eingangsgrößen. Am Beispiel der Talbrücke Elkenroth im Zuge des aufzustufenden Streckenabschnitts L 288 soll nun exemplarisch die Ermittlung des monetären Interessensausgleichs anhand des neuen Regelwerks erfolgen. Da die Talbrücke Elkenroth lediglich einen Traglastindex V aufweist, wird diese aktuell durch den Landesbetrieb Mobilität Diez gemäß Nachrechnungsrichtlinie nachgerechnet.
Sobald die Ergebnisse hierzu gemäß dem neuen Regelwerk vorliegen, wird in Bezug auf die Aufstufung der L 288 wieder an das BMDV bzw. das Fernstraßenbundesamt herangetreten werden."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern,

"über das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr bezüglich der Aufstufung der Landesstraße 288 (Streckenabschnitt zwischen Hachenburg, Steineroth und Betzdorf) zur Bundesstraße"

möglichst bald zu berichten (Drucksache 18/7526 S. 18).

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2023 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/8603 S. 39):

"Die Großbrücke „L 288 — Talbrücke Elkenroth, 5213 789" befindet sich derzeit noch in der Nachrechnung. Voraussichtlich kann der monetäre Interessenausgleich im zweiten Quartal 2024 ermittelt und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegt werden."