Jahresbericht 2018, Nr. 4 - Steuerliche Behandlung von Unterhaltsleistungen
- erhebliche Mängel bei Aufklärung der Besteuerungsgrundlagen und bei Steuerfestsetzungen -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Finanzämter bearbeiteten Steuererklärungen, in denen Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht worden waren, oft mangelhaft. In den vom Rechnungshof überprüften Fällen war jede zweite Steuerveranlagung fehlerhaft.
Die Steuerverwaltung hatte die Steuern um insgesamt 850.000 € zu niedrig festgesetzt. Außerdem hatte sie geltend gemachte Unterhaltsleistungen von mehr als 1,8 Mio. € ohne hinreichende Sachverhaltsaufklärung zum Abzug zugelassen.
Angaben in den Steuererklärungen waren häufig unzutreffend oder unvollständig. Oftmals übernahmen Finanzämter die Angaben ungeprüft. Vom maschinellen Risikomanagementsystem erzeugten Prüfhinweisen gingen die Sachbearbeiter nicht ordnungsgemäß nach.
Die eingesetzten IT-Verfahren unterstützten die Fallbearbeitung nur unzureichend.