Jahresbericht 2018, Nr. 11 - Sportförderung des Landes

- zweckwidrige und unwirtschaftliche Verwendung von Fördermitteln -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Das Land förderte den Personal- und Sachaufwand des Landessportbundes Rheinland-Pfalz (LSB) und der regionalen Sportbünde mit mehr als 10 Mio. € jährlich im Wege eines Pauschalen Aufwendungsersatzes. Die Mittelbewirtschaftung wies erhebliche Mängel auf:

  • Die Höhe der Förderung berücksichtigte u. a. die Ausstattung der Sportorganisationen mit hauptamtlichem Personal. Die für verbindlich erklärten Rahmenstellenpläne wurden von Sportorganisationen nicht immer beachtet. Sonstige geeignete Instrumente zur Begrenzung der Personalausgaben waren nicht vorhanden. Die in Struktur und Aufgaben vergleichbaren Sportorganisationen in Baden-Württemberg setzten trotz einer höheren Zahl von Vereinen und Mitgliedern deutlich weniger hauptamtliches Personal ein.

  • Sportorganisationen stellten ihre Mitarbeiter besser als vergleichbare Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Tarifrechtliche Vorgaben wurden nicht beachtet, Überstundenvergütungen und Sachbezüge ohne hinreichende Rechtsgrundlage gewährt.

  • Bei der Durchführung von Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen, Klausurtagungen oder Weihnachtsfeiern beachteten die Sportorganisationen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht immer.

Zur Finanzierung von Sportprojekten stellte das Land dem LSB Fördermittel von mehr als 6,5 Mio. € jährlich zur Verfügung. Nicht immer war eine zweckentsprechende Verwendung gewährleistet:

  • Der LSB setzte Mittel für den Vereins-, Verbands- und Breitensport zweckwidrig für andere Sportbereiche ein, ohne die hierfür erforderliche Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums einzuholen.

  • Aus Mitteln für die Ausbildung und Vergütung von Übungs- und Organisationsleitern zahlte der LSB abweichend von der Zweckbestimmung 86.000 € an den Verein Bildungswerk des LSB e. V. Eine schriftliche Bewilligung und ein Verwendungsnachweis fehlten.

Parallele Zuständigkeiten von Ministerium und LSB für einzelne Förderbereiche und Kleinstförderungen waren nicht sachgerecht.

Der Fußball-Regional-Verband „Südwest“ erhielt über die ihm ohnehin im Rahmen der Verbandsförderung zugewiesenen Mittel hinaus weitere 38.000 € jährlich, ohne dass ein sachlicher Grund für diese Förderung erkennbar war.

Der LSB leistete ohne eine Rechtspflicht Zahlungen an die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland.

Die regionalen Sportbünde erhielten die Fördermittel über den LSB. Dies führte in einigen Förderbereichen zu vermeidbarem Aufwand.