Kommunalbericht 2018, Nr. 5 Angabe der Gesamtbezüge von Geschäftsführern und Vorständen kommunaler Unternehmen im Beteiligungsbericht
- häufige Verstöße gegen Veröffentlichungspflichten -
Zusammenfassende Darstellung
Vielfach verzichteten Kommunen in ihren Beteiligungsberichten unter Verweis auf vermeintlich entgegenstehende Vorgaben des Handelsrechts und des Datenschutzes auf Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats oder der entsprechenden Organe eines Unternehmens.
Tatsächlich gehören solche Angaben jedoch zum Pflichtinhalt von Beteiligungsberichten, die den kommunalen Beschlussgremien vorzulegen sind. Die rechtlichen Bedenken der Kommunen rechtfertigen - auch nach Auffassung des Ministeriums des Innern und für Sport - die abweichende Praxis nicht.