Jahresbericht 2018, Nr. 19 - Verwendung von zweckgebundenen Einnahmen aus Ersatzzahlungen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft
- Mittel vorzeitig ausgezahlt, Verwendung häufig nicht nachgewiesen -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Das Land stellte den Landkreisen Mittel aus Ersatzzahlungen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft überwiegend bereits vor Beginn einer Naturschutz- oder Landschaftspflegemaßnahme zur Verfügung. Mindestens 920.000 € waren auch nach mehreren Jahren nicht oder nicht vollständig eingesetzt. Die zweckentsprechende Verwendung von 2,4 Mio. € war nicht nachgewiesen, obwohl die Maßnahmen zum Teil seit mehreren Jahren abgeschlossen waren.
Eine Gesamtplanung für die Verwendung der Ersatzzahlungen fehlte. Das für Umwelt zuständige Ministerium verfügte nicht über eine vollständige Übersicht über den Stand der Umsetzung der einzelnen Projekte sowie über den Umfang und die Prüfung der Mittelverwendung. Dadurch waren eine wirksame Steuerung des Verwaltungsvollzugs und eine ordnungsgemäße Ausübung der Fachaufsicht nicht gewährleistet.
Der Stiftung Natur und Umwelt waren Aufgaben bei der Verwaltung und Verwendung der Ersatzzahlungen ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung übertragen worden. Für die Wahrnehmung der Aufgaben wurden im Land Doppelstrukturen vorgehalten. Außerdem fehlten Regelungen über Informations- und Steuerungsrechte des Ministeriums, zu den Befugnissen und Zuständigkeiten der Stiftung sowie zur Finanzierung von Verwaltungskosten aus Mitteln der Ersatzzahlungen.