Jahresbericht 2021, Nr. - 12 Verkehrsinfrastrukturprojekte

- planungsbegleitende Prüfungen bewirken deutliche Kostenminderungen -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Planungen für Straßenbaumaßnahmen und ein Parkhaus waren nicht immer wirtschaftlich:

  • Bei Guntersblum (Landkreis Mainz-Bingen) können zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die Einmündungen einer Kreis- und einer Landesstraße in eine Bundesstraße mit Lichtsignalanlagen ausgerüstet werden. Dadurch lassen sich gegenüber der vorgesehenen Zusammenlegung der Einmündungen zu einer Kreuzung oder einem Kreisverkehr Kosten von 1,6 Mio. € vermeiden.
  • Der Bedarf für den Neubau eines Parkhauses mit mehr als 220 Stellplätzen in Kirn (Landkreis Bad Kreuznach) war nicht nachgewiesen. Durch den Bau eines Parkplatzes mit 96 Stellplätzen können die Investitionskosten um mehr als 2 Mio. € verringert werden.
  • Die für den Bau einer Geh- und Radwegüberführung in Mainz ermittelten Kosten lagen deutlich über den Baukosten von Brücken vergleichbarer Größe. Durch eine günstigere Konstruktion können die Kosten um mindestens 152.000 € gesenkt werden.
  • In der Planung für den Bau eines Kreisverkehrsplatzes mit neuen Anbindungen in Bingen, Stadtteil Bingerbrück, war ein vorhandener Streckenabschnitt als Landesstraße eingestuft. Aufgrund seiner Verkehrsbedeutung ist dieser Abschnitt jedoch nach den straßenrechtlichen Bestimmungen zur Bundesstraße aufzustufen. In diesem Fall wird sich der Anteil des Landes an den Baukosten voraussichtlich auf 456.000 € halbieren.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) von einer Zusammenlegung der Einmündungen der K 53 sowie der L 439 in die B 9 bei Guntersblum abzusehen und die bestehenden Einmündungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit mit Lichtsignalanlagen auszurüsten,

b) die Bemessung der Zuwendung für die Errichtung von Stellplätzen in Kirn an dem Bedarf auszurichten,

c) die Planung für eine Geh- und Radwegüberführung in Mainz wirtschaftlich zu optimieren,

d) über die Aufstufung eines Straßenabschnitts der Landesstraße 214 in Bingen, Stadtteil Bingerbrück, zur Bundesstraße zu berichten.

3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert, über das Ergebnis der eingeleiteten Prüfung zu Nr. 3.1 Buchstabe a zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 17/15003 S. 27):

"Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 a):

Die Wahl der Knotenpunktart ist immer auf die jeweilige örtliche Situation abzustimmen. Die Grundanforderungen an einen Straßen- bzw. Knotenpunktentwurf richten sich nach der Funktion der Straße und nach den Kriterien Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit. Diese Belange müssen im Planungsprozess sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Im vorliegenden Fall sieht das Regelwerk für die Ausgestaltung des Knotenpunktes mit der B 9 als großräumige Verkehrsverbindung eine Lichtsignalanlage als Regellösung vor. Die Errichtung eines Kreisverkehrs des auf freier Strecke liegenden Knotenpunktes würde einen Bruch in der Streckencharakteristik der bestehenden Streckenverbindung zwischen Worms und Mainz darstellen. Insoweit ist die Planung einer lichtsignalgeregelten Kreuzung an der B 9 nachvollziehbar und entspricht dem Stand der Technik und den geltenden Regelwerken der Straßenplanung.

Was die Verkehrssicherheit anlangt, ist zunächst festzustellen, dass der Knotenpunkt bei Guntersblum hinsichtlich des Unfallgeschehens als auffällig zu bezeichnen ist.

Der Umbau zu einem Kreisverkehr würde zwar eine Abnahme des Geschwindigkeitsniveaus in beiden Richtungen der B 9 verursachen, damit erfolgt gleichzeitig eine Abnahme von schweren Unfällen. Bei Betrachtung des Fuß- und Radverkehrs würde jedoch durch den Kreisverkehr auch eine Gefährdung dieser Verkehre durch ein- und ausfahrende Kraftfahrzeuge entstehen. Gleichwohl stellen beide Varianten – sowohl der Kreisverkehr als auch die Lichtsignalanlage – im Vergleich zum Bestand eine Verbesserung der Verkehrssicherheit an dem Knotenpunkt bei Guntersblum dar.

Letztlich muss in einem Abwägungsprozess die aus verkehrstechnischer und wirtschaftlicher Sicht optimale Lösung gefunden werden. Nach Auffassung der Landesregierung ist dies an der B 9/L 439 mit einer Lichtsignalanlage gegeben."

Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.

Zu Ziffer 3.1 a:

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, von einer Zusammenlegung der Einmündungen der K 53 sowie der L 439 in die B 9 bei Guntersblum abzusehen und die bestehenden Einmündungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit mit Lichtsignalanlagen auszurüsten, merkt der Rechnungshof an:

Anhand der Stellungnahme der Landesregierung ist nicht erkenn­bar, ob die beiden bestehenden Einmündungen mit Lichtsignalanlagen nachgerüstet werden sollen oder anstelle dessen eine neue Kreuzung durch die Zusammenlegung der beiden Einmündungen hergestellt werden soll. Nach Auffassung des Rechnungs­hofs steht eine Zusammenlegung der beiden Einmündungen zu einer Kreuzung nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/1075 S. 11).

"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) die Bemessung der Zuwendung für die Errichtung von Stellplätzen in Kirn am Bedarf ausgerichtet wird,

b) die Planung für eine Geh- und Radwegüberführung in Mainz wirtschaftlich optimiert wird,

c) ein Abschnitt der Landesstraße L 214 in Bingen, Stadtteil Bingerbrück, entsprechend den straßenrechtlichen Bestimmungen zur Bundesstraße aufgestuft wird,

d) von einer Zusammenlegung der Einmündungen der K 53 sowie der L 439 in die B 9 bei Guntersblum abgesehen wird und die bestehenden Einmündungen dieser Straßen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit mit Lichtsignalanlagen ausgerüstet werden."

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2021 gefasst.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Angelegenheit im Rahmen des Entlastungsverfahrens für erledigt zu erklären (Drucksache 18/4302 S. 22).

Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.