Jahresbericht 2019, Nr. 3 - Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung
- struktureller Haushaltsausgleich erfordert konsequente Haushaltsdisziplin -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Die laufende Rechnung schloss 2017 mit einem Überschuss von 1.324 Mio. € ab. Hierzu trug im Wesentlichen ein hohes Steueraufkommen bei.
Der Überschuss der laufenden Rechnung reichte zusammen mit weiteren Einnahmen aus, die Investitionsausgaben von 851 Mio. € zu decken und zudem Kreditmarktschulden von 872 Mio. € zu tilgen.
Im Vergleich der Flächenländer lagen - jeweils bezogen auf die Einwohnerzahl - die Personal-, sächlichen Verwaltungs- und Zinsausgaben von Rheinland-Pfalz über dem Durchschnitt. Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse sowie die Investitionsausgaben unterschritten den Durchschnittswert deutlich. Letzteres zeigt sich auch anhand der Investitionsquote des Landes, die selbst unter Hinzurechnung der Investitionsausgaben der Landesbetriebe mit 6,6 % einen Abstand von 2,5 Prozentpunkten zu der Durchschnittsquote der anderen Flächenländer (9,1 %) aufwies.
Infolge der Netto-Tilgung und der Auflösung des Pensionsfonds verringerte sich die Gesamtverschuldung des Landes einschließlich der Landesbetriebe bis Ende 2017 auf 32,4 Mrd. €. Dennoch waren Schuldenstand und Zinsbelastung überdurchschnittlich hoch. Die Pro-Kopf-Verschuldung von 7.836 € und die Zinsausgaben von 184 € je Einwohner lagen um jeweils 42 % über den Durchschnittswerten der anderen Flächenländer.
Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2018 wurde der Haushalt erstmals strukturell ausgeglichen. Auch nach den Planzahlen für die künftigen Jahre geht die Landesregierung davon aus, dass strukturell ausgeglichene Haushalte erzielt werden können. Für den Zeitraum bis 2023 ist eine Stärkung der Investitionstätigkeit bei weiteren Tilgungen von Altschulden und dem Aufbau einer Haushaltssicherungsrücklage vorgesehen. Um die Haushalte auch im Vollzug ohne strukturelle Kreditaufnahmen ausgleichen zu können, bedarf es einer konsequenten Haushaltsdisziplin.
Möglichkeiten zur weiteren Begrenzung der konsumtiven Ausgaben sollten genutzt und die Reduzierung der Altschulden durch einen Tilgungsplan verstetigt und verstärkt werden.