Jahresbericht 2021, Nr. 8 - Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
- fehlender Sparanreiz, hoher Personalaufwand, reduzierbare Sponsoringkosten -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Das Land erstattete der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH alle bei der Erfüllung der Aufgaben angefallenen Aufwendungen. Der Geschäftsbesorgungsvertrag enthielt keine geeigneten Sparanreize, um die 2019 angestrebten Einsparungen von 7,5 Mio. € zu realisieren.
Bei der Lotteriegesellschaft gibt es drei unterschiedliche Tarifgefüge. Bei einer Vergütung aller tariflich Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder ließe sich Personalaufwand von mindestens 2 Mio. € jährlich einsparen. Weitere Personalaufwendungen entfielen, wenn für die Vergütung der außertariflich beschäftigten Führungskräfte ein angemessenes Gehaltsniveau zugrunde gelegt würde.
Die Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft führen zu hohen Aufwendungen in der Altersvorsorge, die das Land über den Geschäftsbesorgungsvertrag trägt. Ob und wie eine angemessene Absenkung der Versorgung herbeigeführt werden kann, war noch nicht abschließend geprüft.
Der Vertrieb über Lottoannahmestellen war nicht mehr hinreichend geeignet, ein geordnetes und überwachtes Spielangebot für die jüngere Generation bereitzustellen.
Die Lotteriegesellschaft dokumentierte die unentgeltliche Weitergabe von Eintrittskarten im Gegenwert von 500.000 € jährlich, die sie im Rahmen des Sponsorings von Sportvereinen erhielt, nicht hinreichend. Dabei übernahm sie Pauschalsteuern von 100.000 € jährlich, um die Empfänger der Karten steuerfrei zu stellen.
Die Lotteriegesellschaft ist an der ilo-proFIT Services GmbH beteiligt. Eine wirksame Überwachung der Tochtergesellschaft, insbesondere im Hinblick auf Gehalts-, Bonus- und Prämienzahlungen, unterblieb.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hatte gefordert, über die Vertreter des Landes in den Gesellschaftsgremien darauf hinzuwirken, dass
a) die Lotteriegesellschaft im Rahmen der Geschäftsbesorgung stärker gesteuert wird und Anreize für wirtschaftliches Handeln gesetzt werden,
b) bei der Bemessung der Geschäftsbesorgungsvergütung Eigen- und Fremdgeschäft getrennt werden,
c) die Vergütungsstruktur des Haustarifs der Lotteriegesellschaft an die des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder angeglichen wird und die Entgelte des Führungspersonals auf eine angemessene Höhe begrenzt werden,
d) Möglichkeiten zur Minderung der Pensionslasten und die Zuführung liquider Mittel an einen extern verwalteten Sonderfonds geprüft werden,
e) für Personalbedarfsplanungen externer Sachverstand genutzt wird, das Ausbildungsengagement im Stellenplan transparent ausgewiesen wird und die Gründe für die Wiederbesetzung frei gewordener Stellen nachvollziehbar dokumentiert werden,
f) der Vertrieb zur Erfüllung des Kanalisierungsauftrags, insbesondere im Hinblick auf die jüngere Generation, neu ausgerichtet wird,
g) die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Kosten des Vertriebs durch Lottoannahmestellen überarbeitet und hierbei sämtliche Aufwendungen berücksichtigt werden,
h) der Organisation der Bezirksdirektionen und den Planungen zur Umstrukturierung Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zugrunde gelegt werden,
i) eine Absenkung der Obergrenze für Aufwendungen für Werbung und Sponsoring geprüft wird,
j) das Logenkonzept überprüft, die Vergabe von Tribünenkarten in einer Richtlinie geregelt und künftig eine Identifizierung der Ticketnutzer ermöglicht wird,
k) die ilo-proFIT Services GmbH stärker überwacht wird und die Tochtergesellschaft für ihre Beschäftigten einen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes auswählt, die Arbeitsverträge anpasst und von der Zahlung von Boni sowie Sonderprämien ohne Rechtsgrund absieht.
3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 zu berichten.
Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 17/15003 S. 15):
"Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 a):
Eine Unterschreitung der Kostenplanung ist, wie in den Vorjahren, in der Zielvereinbarung mit dem Geschäftsführer für das Jahr 2021 vereinbart worden. Eine solche hatte zur dargestellten deutlichen Reduzierung der Geschäftsbesorgungsvergütung um rund 8 Mio. EUR zwischen 2014 und 2019 beigetragen und soll daher auch in den Folgejahren fortgesetzt werden.
Beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2021 soll im Rahmen der Genehmigung des Wirtschaftsplans ein verbindliches Budget für Löhne und Gehälter vom Land vorgegeben werden. Dies wurde im Wirtschaftsplan 2021 bereits umgesetzt.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 b):
Die externe Überprüfung sämtlicher Kostenpositionen des Eigengeschäftsdurch einen Wirtschaftsprüfer wurde beauftragt und wird voraussichtlich in den nächsten Monaten abgeschlossen. Über das Ergebnis und die entsprechenden Schlussfolgerungen wird zu gegebener Zeit berichtet.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 c):
Über das Ergebnis der nächsten Tarifrunde, in der über eine Angleichung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder verhandelt werden soll, wird berichtet.
Die Vorbereitungen zur Ausschreibung des Gutachtens zur Personalwirtschaft, mit dem auch die Führungsebene untersucht werden soll, sind unter Einbindung der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) weit fortgeschritten.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 d):
Die Eingriffsmöglichkeiten in den Leistungsumfang der bestehenden Ruhegeldordnung (Direktzusage) werden geprüft. Auf Grund der Prüfungsfeststellungen werden die Kürzungsmöglichkeiten nach der Ruhegeldordnung sowie die Anpassung des Höchstruhegehaltssatzes auf das Niveau in der Beamtenversorgung in die Prüfung einbezogen werden. Mit der Erstellung des Gutachtens wurde eine Fachkanzlei beauftragt.
Hinsichtlich der Einrichtung eines Spezialfonds wurden zunächst rechtliche Fragestellungen geklärt. Aktuell werden Gespräche mit potentiellen Anbietern vorbereitet. Über das Ergebnis wird berichtet.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 e):
Die externe Untersuchung der Organisations- und Ablaufstrukturen des Unternehmens soll auch die Personalbedarfsplanung und das Ausbildungsmanagement umfassen. Der Stellenplan für das Jahr 2021 wurde bereits unter Berücksichtigung der Prüfungsfeststellungen erstellt und wird zukünftig ggf. auch Hinweise zur Wiederbesetzung frei gewordener Stellen enthalten.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 f):
Die Geschäftsführung hat in der Aufsichtsratssitzung am 18. März 2021 über die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 und Strategien im Internet berichtet. Es wurden die Erweiterung des Online-Vertriebs, das Online-Marketing, die Social Media-Präsenz und die Aktivitäten im Bereich des E-Sports beschrieben und aufgezeigt, dass es hiermit gelingt, die jüngere Generation von Spielinteressierten anzusprechen.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 g):
Die anzuwendenden Wirtschaftlichkeitskriterien und Kennzahlen für die Kosten des Vertriebs durch Lottoannahmestellen werden derzeit überarbeitet bzw. neu konzipiert. Mit einer Fertigstellung wird zum Jahresende 2021 gerechnet.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 h):
Die Zusammenlegung der Bezirke Trier und Eifel wurde zum 1. Februar 2021 umgesetzt. Die Stelle eines Bezirksdirektionsleiters wurde eingespart. Im Rahmen der natürlichen Fluktuation werden sich voraussichtlich im Jahr 2022 weitere Veränderungen ergeben. Bei zukünftig geplanten Umstrukturierungen von Bezirksdirektionen werden auch die Prüfungsfeststellungen berücksichtigt werden. Die hierzu erforderliche Zusammenfassung der Wirtschaftlichkeitskriterien wird erarbeitet.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 i):
Zukünftig soll die nicht abzugsfähige Vorsteuer in die Berechnung der Obergrenze für Werbung und Sponsoring einfließen. Diese Regelung wirdin einem neuen Geschäftsbesorgungsvertrag verankert. Ob die Obergrenze abgesenkt werden kann, ist noch nicht abschließend geprüft.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 j):
Zur weiteren Sicherstellung, dass Maßnahmen im Bereich des Sportsponsorings, konkret der Vergabe von Eintrittskarten zu Veranstaltungen des Leistungssports an karitative Organisationen, ehrenamtlich tätige Personen sowie an Personen des öffentlichen Lebens, wenn durch ihre Anwesenheit die satzungsmäßigen Ziele von Lotto gefördert werden können, auch unter aktuellen Compliance-Gesichtspunkten nachvollziehbar sind, hat das Unternehmen die Anregungen des Rechnungshofes aufgegriffen und in Zusammenarbeit mit seinem externen Compliance-Officer eine Richtlinie zur Umsetzung der einschlägigen Vorgaben entworfen. Die Richtlinie wurde zwischenzeitlich im Aufsichtsrat beschlossen und befindet sich bereits in der Umsetzung. Die Richtlinie enthält ebenso Regelungen, um die Dokumentationsanforderungen zu erfüllen.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 k):
Das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofes soll in einer der nächsten Sitzungen der Gesellschafter erörtert werden."
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/1075 S. 7):
"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass
a) beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2021 im Rahmen der Genehmigung des Wirtschaftsplans ein verbindliches Budget für Löhne und Gehälter vorgegeben wird,
b) die Gesellschaft eine Richtlinie zur Weitergabe von Eintrittskarten erarbeitet hat, die die Compliance- und Dokumentationsanforderungen berücksichtigt.
Die Landesregierung wird aufgefordert, über
a) die externe Überprüfung des Eigengeschäfts durch einen Wirtschaftsprüfer und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen,
b) das Ergebnis der nächsten Tarifrunde sowie die aus dem Gutachten zur Personalwirtschaft abgeleiteten Maßnahmen,
c) die Prüfung der Eingriffsmöglichkeiten in den Leistungsumfang der bestehenden Ruhegeldordnung und die Ergebnisse der Gespräche zur Einrichtung eines Spezialfonds,
d) die externe Untersuchung der Organisations- und Ablaufstrukturen des Unternehmens einschließlich der Personalbedarfsplanung und des Ausbildungsmanagements,
e) die Beschlussfassung und die Umsetzung von Strategien zur Ansprache der jüngeren Generation von Spielinteressierten,
f) die Überarbeitung der Wirtschaftlichkeitskriterien und Kennzahlen für die Kosten des Vertriebs durch Lottoannahmestellen,
g) die Erarbeitung von Wirtschaftlichkeitskriterien für zukünftig geplante Umstrukturierungen von Bezirksdirektionen,
h) die Prüfung der Absenkung der Obergrenze für Aufwendungen für Werbung und Sponsoring sowie
i) die Ergebnisse der Gesellschafterversammlung zur stärkeren Überwachung der ilo-proFIT Services GmbH, zur Auswahl eines Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes für deren Beschäftigte, zur Anpassung der Arbeitsverträge und zur Unterlassung von Bonuszahlungen sowie Sonderprämien ohne Rechtsgrund
zu berichten."
Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2021 gefasst.
Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/2128 S. 8):
"Zu Buchstabe a):
Ein Wirtschaftsprüfer hat erste Berechnungen zum Eigengeschäft und zur Zuordnung der Gemeinkosten vorgelegt. Die Zahlen müssen noch finalisiert und mit Erläuterungen versehen werden. Anschließend wird hierüber berichtet.
Zu Buchstabe b):
Die Tarifvereinbarungen haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022. Zur arbeitgeberseitigen Vorbereitung gibt es erste Überlegungen. Das Ministerium der Finanzen wird zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Tarifverhandlungen berichten.
Nach einer europaweiten Ausschreibung konnte Ende 2021 eine zweistufige Untersuchung durch ein beauftragtes Beratungsunternehmen beginnen. Der Abschlussbericht wird voraussichtlich Ende Mai 2022 vorliegen. Die Landesregierung wird im Anschluss berichten.
Zu Buchstabe c):
Das Unternehmen hat eine Überprüfung der Eingriffsmöglichkeiten in den Leistungsumfang der bestehenden Ruhegeldordnung (Direktzusage) beauftragt. Die eingehende Befassung mit dem Thema hat der Geschäftsführung aufgezeigt, dass zu einer weitgehend rechtssicheren Stellungnahme eine sehr umfangreiche, konzeptionelle Zusammenstellung von Daten, Nachweisen sowie Begründungen durch das Unternehmen notwendig ist. Dabei ist zu beachten, dass das erforderliche Gesamtkonzept den inhaltlichen Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu entsprechen hat. Die erforderliche Unterstützung wurde durch einen Wirtschaftsprüfer geleistet. Erst danach konnte sich eine Fachkanzlei mit der Erstellung des Gutachtens befassen, das aber noch nicht vorliegt. Über das Ergebnis wird berichtet.
Erste Gespräche mit potentiellen Anbietern eines Spezialfonds konnten geführt werden. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Zu Buchstabe d):
Auf die Antwort zu Buchstabe b) wird verwiesen. Das externe Gutachten zur Personalwirtschaft soll auch die Organisations- und Ablaufstrukturen des Unternehmens, die Personalbedarfsplanung sowie das Ausbildungsmanagement umfassen.
Zu Buchstabe e):
Über die ausführliche Beratung in der Aufsichtsratssitzung am 18. März 2021 zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 und Strategien im Internet wurde bereits berichtet. Dort wurden die Erweiterung des Online-Vertriebs, das Online-Marketing, die Social Media-Präsenz und die Aktivitäten im Bereich des eSports beschrieben und aufgezeigt, dass es hiermit gelingt, die jüngere Generation von Spielinteressierten anzusprechen. Die entsprechenden Unterlagen werden dem Rechnungshof übersandt.
Zu Buchstabe f):
Die anzuwendenden Wirtschaftlichkeitskriterien und Kennzahlen für die Kosten des Vertriebs durch Lottoannahmestellen wurden von der Geschäftsführung überarbeitet und werden dem Rechnungshof zur Verfügung gestellt.
Zu Buchstabe g):
Die Zusammenlegung der Bezirksdirektionen Eifel/Trier und Rhein ist im Jahr 2023 geplant. Die Wirtschaftlichkeitskriterien werden noch erarbeitet und über das Ergebnis wird berichtet.
Zu Buchstabe h):
Ob die Obergrenze abgesenkt werden kann, ist noch nicht abschließend geprüft. Sofern sich durch die externe Überprüfung des Eigengeschäfts (siehe Antwort zu Buchstabe a)) weiterer Änderungsbedarf für den Geschäftsbesorgungsvertrag ergibt, sollen beide Aspekte im Laufe des Jahres 2022 berücksichtigt werden. Da die Geschäftsführung in den Bereichen Werbung und Sponsoring die aktuellen Ausgaben grundsätzlich nicht erhöht, insbesondere keine dauerhaften Aufwüchse plant, und die Obergrenze nicht ausreizt, ist kein dringender Handlungsbedarf gegeben.
Zu Buchstabe i):
Die Prüfungsfeststellungen wurden in der Sitzung der Gesellschafter am 7. Juli 2021 erörtert.
Dem Beschlussvorschlag der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, dass ein Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes aus dem Geltungsbereich der Länder von den Gesellschaftern ausgewählt und angewendet werden soll, wurde nicht zugestimmt. Stattdessen wurde die Geschäftsführung der ilo-proFIT Services GmbH- beauftragt, die Haustarifverträge der Gesellschafter gegenüberzustellen und mit dem TV-L zu vergleichen. Es soll auch geprüft werden, inwieweit ein entsprechender Tarifvertrag auf die bestehenden Arbeitsverträge angewendet werden kann. Über die weiteren Beratungen wird berichtet. Weiter haben die Gesellschafter beschlossen, dass zukünftig die Zahlung von Sonderprämien an besonders engagierte rheinland-pfälzische Annahmestellen entfällt und dieser Betrag mit der von der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH zu zahlenden Dienstleistungsvergütung verrechnet wird.
Die Geschäftsführung der ilo-proFIT Services GmbH berichtet darüber, dass mit den für den Geschäftserfolg besonders verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung eine Zielvereinbarung geschlossen wurde, die eine Prämie für besonderen geschäftlichen Erfolg vorsieht. Die Ziele zur Herleitung der Prämie sind dabei jeweils aus der Zielvereinbarung des Geschäftsführers abgeleitet. Dies hat die Gesellschafterversammlung zur Kenntnis genommen."
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, "über die Ergebnisse
– der externen Überprüfung des Eigengeschäfts durch einen Wirtschaftsprüfer und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen,
– der nächsten Tarifrunde sowie der aus dem Gutachten zur Personalwirtschaft abgeleiteten Maßnahmen,
– der Prüfung der Eingriffsmöglichkeiten in den Leistungsumfang der bestehenden Ruhegeldordnung und die Ergebnisse der Gespräche zur Einrichtung eines Spezialfonds,
– der externen Untersuchung der Organisations- und Ablaufstrukturen des Unternehmens einschließlich der Personalbedarfsplanung und des Ausbildungsmanagements,
– der Erarbeitung von Wirtschaftlichkeitskriterien für zukünftig geplante Umstrukturierungen von Bezirksdirektionen,
– der Prüfung der Absenkung der Obergrenze für Aufwendungen für Werbung und Sponsoring,
– der Gesellschafterversammlung zur stärkeren Überwachung der ilo-proFIT Services GmbH,
die Angemessenheit der Bonuszahlungen an für den Geschäftserfolg besonders verantwortliche Mitarbeitende" möglichst bald zu berichten (Drucksache 18/4302 S. 21).
Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.
Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/5310 S. 30)
"Erster Spiegelstrich:
Der Wirtschaftsprüfer bleibt bei seiner Auffassung, dass die Gemeinkostenverteilung nicht rein umsatzabhängig erfolgen darf, sondern zu bereinigen ist. Er hat seine Berechnung aber aufgrund der Prüfungsmitteilungen modifiziert und kommt zu dem Ergebnis, dass auch nach dem Berechnungsschema des Rechnungshofs das Eigengeschäft seit dem Jahr 2020 einen positiven Deckungsbeitrag erwirtschaftet. Dies gilt auch für die Prognosen bis zum Jahr 2025. In diesem Zusammenhang weist der Prüfer darauf hin, dass die Einnahmen, die Lotto seit dem Veranstalterwechsel bei der Sportwette ODDSET für die Dienstleistungen in diesem Bereich erhält, dem Eigengeschäft zuzurechnen sind. Im Ergebnis dürfte sich die Frage einer möglichen Subventionierung des Eigengeschäfts durch die Geschäftsbesorgungsvergütung deshalb erledigt haben.
Zweiter Spiegelstrich:
Für die Beschäftigten der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die unter die analoge Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, wurde das Ergebnis der Tarifrunde TV-L 2021 übernommen. Für die übrigen Beschäftigten konnte ein Ergebnis vereinbart werden, das unter dem des TV-L liegt. Dem Rechnungshof wird die Tarifvereinbarung 2022 übersandt.
Seit Ende 2022 liegt der Abschlussbericht zur Organisationsuntersuchung und Personalbedarfsermittlung vor und wurde in den Gremien beraten. Das Beratungsunternehmen schlägt im Wesentlichen vor, dass
- die Anzahl der Abteilungen von acht auf sechs reduziert wird,
- die Ebene der Ressorts abgeschafft wird,
- der Online-Markt optimaler erschlossen werden soll und
- Personal auch auf dem Arbeitsmarkt geworben werden soll, da die vakanten Stellen nicht nur durch Auszubildende besetzt werden können.
Der erhobene und analysierte Ist-Personalbedarf sei sachgerecht. Dem Rechnungshof wird der Bericht zur Verfügung gestellt.
Dritter Spiegelstrich:
Das Gutachten und die Stellungnahme der Geschäftsführung zur Zulässigkeit von Eingriffen in die Ruhegeldordnung wurden dem Rechnungshof übersandt. Es werden keine Eingriffsmöglichkeiten gesehen.
Die Gespräche zur Errichtung eines Spezialfonds wurden u. a. mit Kreditinstituten fortgesetzt. Landesseitig beteiligen sich auch Landesstiftungen an den Gesprächen, die nach Möglichkeiten zur Verwaltung ihres Stiftungsvermögens suchen. Aufgrund von Vakanzen wurden die Gespräche im Frühjahr 2022 unterbrochen und können erst im Laufe des Jahres 2023 wieder aufgenommen werden.
Vierter Spiegelstrich:
Die Organisations- und Ablaufstrukturen, die Personalbedarfsplanung sowie das Ausbildungsmanagement wurden im Rahmen der Organisationsuntersuchung und Personalbedarfsermittlung analysiert und sind eine Grundlage für deren Ergebnisse. Die Ausführungen werden zur Verfügung gestellt.
Fünfter Spiegelstrich:
Die Erarbeitung von Wirtschaftlichkeitskriterien für zukünftig geplante Umstrukturierungen der Bezirksdirektionen dauert an.
Sechster Spiegelstrich:
Auf Wunsch des Rechnungshofs wurde die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer in die Berechnung der Kosten für Werbung und Sponsoring einbezogen. Somit musste deren Obergrenze leicht angehoben werden. Der neue Geschäftsbesorgungsvertrag sieht eine solche von 2,15 % des Vorvorjahresumsatzes vor. Im Vertrag wurde auch das geforderte verbindliche Verfahren zur Überprüfung der Obergrenze festgelegt. Die Vereinbarung wird übersandt.
Aufgrund aktuell rückläufiger Umsätze wird kein Spielraum für eine Absenkung der Obergrenze gesehen.
Siebter Spiegelstrich:
Das Ministerium der Finanzen steht weiterhin im regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsführung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH zu aktuellen Themen der ilo-proFIT Services GmbH. Sie ist dazu angehalten, in der Gesellschafterversammlung der ilo-proFIT Services GmbH auf die erforderliche Überwachung des Unternehmens hinzuwirken.
Über die Behandlung der Bonuszahlungen in der Gesellschafterversammlung der ilo-proFIT Services GmbH wurde dem Rechnungshof inzwischen berichtet, indem das entsprechende Protokoll vorgelegt wurde."
Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.
Zum 3. Spiegelstrich merkt der Rechnungshof an, dass das Gutachten ausdrücklich darauf verweist, dass die Frage einer Kürzung der Leistungen über die Vorbehalte der Ruhegeldordnung nochmals gesondert geprüft werden müsse. Der Rechnungshof bemerkt, dass zu prüfen sei, ob der Gesamtaufwand für die Versorgungsleistungen im Verhältnis zum Zeitpunkt der Erteilung unverhältnismäßig gestiegen sei. Dann käme möglicherweise ein Eingriff in die Ruhegeldordnung in Betracht.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, "über
- die Umsetzung der aus dem Gutachten zur Organisationsuntersuchung und Personalbedarfsermittlung abgeleiteten Maßnahmen,
- die Ergebnisse der Prüfung der Eingriffsmöglichkeiten in den Leistungsumfang der bestehenden Ruhegeldordnung, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob möglicherweise der Gesamtaufwand für die Versorgungsleistungen im Verhältnis zum Zeitpunkt der Erteilung unverhältnismäßig gestiegen sei und die Ergebnisse der Gespräche zur Einrichtung eines Spezialfonds,
- die Erarbeitung von Wirtschaftlichkeitskriterien für zukünftig geplante Umstrukturierungen von Bezirksdirektionen"
möglichst bald zu berichten (Drucksache 18/7526 S. 19).
Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/8603 S. 30):
"Zum ersten Spiegelstrich:
Nach Abschluss der von der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH in Auftrag gegebenen Organisationsuntersuchung hat die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) im Wesentlichen vorgeschlagen,
- die Anzahl der Abteilungen von acht auf sechs zu reduzieren,
- die Ebene der Ressorts abzuschaffen,
- den Online-Markt besser zu erschließen und
- das Personal auch auf dem Arbeitsmarkt zu werben, da die vakanten Stellen nicht nur durch Auszubildende besetzt werden können.
PwC kam zu dem Ergebnis, dass der erhobene und analysierte Ist-Personalbedarf sachgerecht sei.
Bis auf die Überführung des Controllings in die Abteilung Finanzmanagement sind alle Punkte umgesetzt. Das Controlling wird nach dem Ausscheiden des Stabsstellenleiters (in voraussichtlich drei Jahren) in das Finanzmanagement eingegliedert.
Zum zweiten Spiegelstrich:
Die Eingriffsmöglichkeiten in den Leistungsumfang der bestehenden Ruhegeldordnung, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob möglicherweise der Gesamtaufwand für die Versorgungsleistungen im Verhältnis zum Zeitpunkt der Erteilung unverhältnismäßig gestiegen sei, wurden extern untersucht. Der beauftragte Fachanwalt, der bereits im März 2022 zur Ruhegeldordnung Stellung genommen hatte, hat hierzu mitgeteilt, dass zum damaligen Prüfungsstichtag (Zeitpunkt zu dem die Informationen zur Verfügung gestellten wurden) die Voraussetzungen für ein Eingreifen des Notlagen-Vorbehalts nicht ersichtlich und nicht begründet waren.
Neuere Informationen, die eine erneute Prüfung begründen könnten, lägen nicht vor. Nicht auszuschließen sei, dass sich die wirtschaftliche Lage der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH zukünftig verschlechtert oder der Gesetzgeber die gesetzlichen Rahmenbedingen so verändert, dass sich doch Gründe für einen Eingriff ergeben könnten.
Auch die Voraussetzungen für die Ausübung eines Notlagen-Vorbehalts nach § 13 Ruhegeldordnung (RGO) waren aus Sicht des Anwalts zum Prüfungsstichtag nicht gegeben. Der Notlagen-Vorbehalt würde dann eingreifen, wenn aufgrund gesetzlicher Änderungen der Aufwand des Arbeitgebers für die betriebliche Altersversorgung so stark steigen würde, dass der bisherige Dotierungsrahmen in für den Arbeitgeber unzumutbarer Weise überschritten würde. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht höchstrichterlich noch nicht geklärt, wann diese Unzumutbarkeitsgrenze überschritten sein soll.
Sollte der Gesetzgeber in der Zukunft die gesetzlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung ändern bzw. verschlechtern, müsste erneut geprüft werden, ob durch diese Änderungen möglicherweise die Voraussetzungen für ein Eingreifen der Notlagen-Vorbehalte eingetreten sind.
Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH wurde gebeten, die für einen Eingriff in die Ruhegeldordnung maßgeblichen Kriterien auch weiterhin regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Die unterbrochenen Gespräche zur Errichtung eines Spezialfonds sollen nicht wiederaufgenommen werden. Der als Referenz dienende Spezialfonds einer anderen Landesbeteiligung hat durch die Turbulenzen am Kapitalmarkt im Jahr 2022 einen deutlichen Wertverlust erlitten. Die dort gehaltenen, weit überwiegend festverzinslichen Wertpapiere haben durch den starken Zinsanstieg erheblich an Wert verloren. Es wird zwar davon ausgegangen, dass die Einbrüche nur temporär waren und in der Folgezeit eine deutliche Erholung eintritt. Dennoch hat dieses Beispiel gezeigt, dass auch vermeintlich sichere Wertpapiere mit wirtschaftlichen Risiken verbunden sind und es bei den hohen Kosten fraglich ist, ob die höheren Renditechancen dies rechtfertigen.
Es wird davon ausgegangen, dass mit den derzeitigen Anlagemöglichkeiten in absehbarer Zeit wieder eine real positive Rendite erwirtschaftet werden kann.
Zum dritten Spiegelstrich:
Bei der zukünftigen Weiterentwicklung der Bezirksstellenstruktur in Rheinland-Pfalz ist weiterhin von zwei wesentlichen Maßgaben auszugehen, nämlich (1) einem profitablen Ergebnis und (2) der Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Betreuung der Annahmestellen, insbesondere auch um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für den Vertrieb von Lotterien sicherzustellen.
1) Profitables Ergebnis
In Form einer Profit-Center-Rechnung (PCR) soll das Ergebnis der eigenen Bezirksdirektionen zu einem Überschuss analog zu der bei den freien Bezirksdirektionen anzusetzenden Leistungsvergütung gegenüber den Kosten führen.
Aufgrund der Nichtabzugsfähigkeit der Vorsteuer auf die Bezirksdirektionsprovisionen ergibt sich bei den eigenen Bezirksdirektionen ein Kostenvorteil in Höhe der momentan 19 % Umsatzsteuer, der in der PCR zu berücksichtigen ist.
Die Vergütung für die Bezirksdirektionen soll so aufgestellt sein, dass auch die freien Bezirksleitungen ein profitables Ergebnis zuzüglich eines Gewinnaufschlags für die Berücksichtigung einer angemessenen Bezirksleitungsvergütung erwirtschaften können.
Ferner ist die Struktur so zu gestalten, dass durch die Zentrale in Koblenz möglichst wenige Zusatzarbeiten zu erbringen sind, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Soweit die Bezirksdirektionen selbst betrieben werden, ist auf ein angemessenes Verhältnis von Personal-, Raum- und Logistikkosten zum Umsatz zu achten, um das vorgenannte Profitabilitätsziel auch dauerhaft zu gewährleisten. Außerdem wird bei der Weiterentwicklung der Bezirksstrukturen die langfristige Entwicklung im Vertrieb zu einem höheren Onlineanteil zu Lasten des stationären Vertriebs berücksichtigt.
Soweit sich zukünftig die Frage nach der Vergabe an freie Bezirksleitungen stellt, ist auch immer die Entwicklung im Handelsvertreterrecht zu beachten (u. a. Risiko von Abfindungszahlungen). Zusätzlich gilt, dass die Voraussetzung für die Vergabe an eine freie Bezirksleitung mit einer Senkung des Verwaltungsaufwandes für die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH einhergehen muss, und damit Kosten vermieden werden können.
Folglich muss eine Neuvergabe an eine freie Bezirksleitung wirtschaftlicher für die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sein als die o. g. Zielvorgaben für die PCR einer eigenen Bezirksdirektion. Anderenfalls ist der Eigenbetrieb einer Vergabe an eine freie Bezirksleitung vorzuziehen.
(2) Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Betreuung der Annahmestellen, insbesondere auch um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für den Vertrieb von Lotterien sicherzustellen
Mit den aktuellen Bezirksstrukturen der Bezirksdirektionen Kaiserslautern und Nord wurde eine Struktur geschaffen, die mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit entsprechende Synergien abbildet.
Größere Bezirksstrukturen würden aufgrund von Fahrwegen und der Anzahl der Annahmestellen allerdings keine zuverlässige und ausreichende Betreuung der Annahmestellen mehr gewährleisten. Gleichzeitig wäre auch die Standortentwicklung innerhalb eines Bezirks im Sinne von Neueröffnungen und Schließungen sowie insbesondere der Prüfung von neuen Standorten nicht ausreichend umsetzbar.
Um eine angemessene Betreuung der Annahmestellen zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Bezirksdirektion eine maximale Größe an Fläche und Annahmestellen nicht übersteigt. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass in der Regel nicht mehr als 200 Annahmestellen durch eine Bezirksdirektion betreut werden sollten. Von diesem Kriterium kann im Einzelfall abgewichen werden, insbesondere, wenn durch besondere geographische oder demographische Verhältnisse das Erreichen der unter 1) genannten wirtschaftlichen Rentabilität nicht mehr gewährleistet werden kann. Das zu betreuende Gebiet einer Bezirksdirektion sollte weiterhin grundsätzlich eine Fläche von 5.000 Quadratkilometern nicht überschreiten. Die Weiterentwicklung des Zuschnitts von Bezirksstrukturen ist jedoch grundsätzlich immer ein Zusammenspiel der vorgenannten Kriterien.
Die vorgenannten Kriterien gelten derzeit, soweit die Gesamtzahl der Annahmestellen in Rheinland-Pfalz weiterhin um 900 Annahmestellen liegt. Ist eine dauerhafte Abweichung von über 10 % festzustellen, sind die Vorgaben zu evaluieren. Dies gilt auch, wenn der Anteil des Online-Vertriebs sich gegenüber dem Referenzjahr 2023 um mehr als 10 Prozentpunkte verändert."
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Angelegenheit im Rahmen des Entlastungsverfahrens für erledigt zu erklären (Drucksache 18/10344 S. 21).
Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2024 gefasst.