Jahresbericht 2025, Nr. 7 - Stellenbesetzungsverfahren beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
- rechtliche Vorgaben bei Einstellungs- und Beförderungsverfahren teilweise nicht beachtet, Mängel bei der Anwendung des Tarifrechts -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Die Einstellungsverfahren beim Ministerium wiesen Defizite auf:
- Bei der Ausschreibung von Stellen ging das Ministerium nicht einheitlich vor. Während Stellen in den Fachabteilungen regelmäßig ausgeschrieben wurden, war nicht nachvollziehbar, warum die Ausschreibung von Stellen im Leitungsstab des Ministeriums in mehreren Fällen unterblieb.
- Die Stellenausschreibungen unterschieden nicht immer hinreichend zwischen zwingenden und fakultativen Anforderungsmerkmalen.
- Die Durchführung der Stellenbesetzungsverfahren und die Dokumentation der Auswahlentscheidungen genügten überwiegend nicht den rechtlichen Anforderungen.
- Der Beurteilung des Leistungsstands der Bewerberinnen und Bewerber lagen nicht immer aktuelle dienstliche Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse zugrunde. Es war auch nicht erkennbar, welches Gewicht Beurteilungen oder Arbeitszeugnissen bei der Auswahlentscheidung zukam.
Regelbeurteilungen als Grundlage für die Entscheidungen über Beförderungen wurden nicht erstellt. In den Anlassbeurteilungen für die jährlichen Beförderungsverfahren erreichten bis zu 96 % der Beurteilten die zweithöchste Bewertungsstufe. Die Binnendifferenzierungen entsprachen nicht den Vorgaben der Rechtsprechung. Die Beurteilungen waren damit nicht hinreichend differenziert und als Auswahlinstrument für die Vergabe von Beförderungsstellen nicht geeignet.
Bei der Neueinstellung von Tarifbeschäftigten und bei Höhergruppierungen fehlten in nahezu allen Verfahren die erforderlichen Arbeitsplatzbeschreibungen. Es war daher nicht erkennbar, ob die Voraussetzungen für die vorgenommenen Eingruppierungen vorlagen. Die Stufenzuordnungen entsprachen teilweise nicht den tariflichen Vorgaben.
Tarifbeschäftigte wurden bis 2020 in die jährlichen Beförderungsverfahren für Beamtinnen und Beamte einbezogen. Sie wurden teilweise höhergruppiert, ohne dass die tarifrechtlich gebotene Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vorlag.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hatte gefordert,
a) im Anforderungsprofil der Stellenausschreibungen eindeutig zwischen konstitutiven und fakultativen Merkmalen zu unterscheiden,
b) sicherzustellen, dass die Durchführung der Auswahlverfahren und die Dokumentation der Auswahlentscheidungen nach einheitlichen Standards erfolgen und den rechtlichen Vorgaben entsprechen,
c) zur Ermittlung des Leistungsstandards konkurrierender Bewerberinnen und Bewerber in erster Linie auf möglichst aktuelle dienstliche Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse zurückzugreifen sowie Beurteilungen interner und externer Bewerberinnen und Bewerber möglichst kompatibel zu machen und dies nachvollziehbar zu dokumentieren,
d) sicherzustellen, dass die Erforderlichkeit einer Stellenbesetzung vor Einleitung des Stellenbesetzungsverfahrens nachvollziehbar geprüft wird,
e) freie oder frei werdende Planstellen grundsätzlich auszuschreiben,
f) zur Wahrung des Leistungsprinzips Regelbeurteilungen als Grundlage für die Auswahlentscheidungen vorzusehen und Anlassbeurteilungen auf Ausnahmefälle zu beschränken sowie die geltenden Beurteilungsgrundsätze des Ministeriums entsprechend anzupassen,
g) sicherzustellen, dass Beurteilungen als Grundlage von Auswahlentscheidungen hinreichend differenziert werden und die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze beachtet werden,
h) die fehlerhaften Stufenzuordnungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu korrigieren und eine Rückforderung der überzahlten Beträge zu prüfen,
i) sicherzustellen, dass der ausgefüllte Vordruck zur Ermittlung der Entgeltstufe bei jeder Stufenzuordnung zur Personalakte genommen wird,
j) Arbeitsplatzbeschreibungen für neu eingestellte und höhergruppierte Tarifbeschäftigte zu erstellen, die Eingruppierungen auf der Grundlage der Arbeitsplatzbeschreibungen zu überprüfen, fehlerhafte Eingruppierungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu korrigieren und überzahlte Beträge zurückzufordern,
k) die Eingruppierungen der von 2018 bis 2020 im Rahmen der jährlichen Beförderungskampagnen höhergruppierten Tarifbeschäftigten zu überprüfen, fehlerhafte Eingruppierungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu korrigieren und überzahlte Beträge zurückzufordern.
3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben b, d, f, h, j und k zu berichten.
Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/12123 S. 12):
"Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 b):
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) hat den bisher mit den Fachabteilungen für die Durchführung der Auswahlverfahren jeweils erstellten Gesprächsleitfaden überarbeitet. Dieser wurde mit einer Bewertungsmatrix versehen, mit der die vom Rechnungshof definierten Anforderungen umgesetzt, dem Datenschutz und den rechtlichen Vorgaben Rechnung getragen und die maßgeblichen Erwägungen der Auswahlentscheidung festgehalten werden. Die strukturierten Gesprächsleitfäden mit den an die Bewerberinnen und Bewerber zu richtenden Fragen werden im Vorfeld mit der jeweiligen Fachabteilung abgestimmt und dienen als Grundlage zur nachvollziehbaren Dokumentation und somit einer nach einheitlichen Standards durchzuführenden Bewertung des Auswahlprozesses. Des Weiteren wurden zwischenzeitlich von der Personalratsvorlage getrennte und damit gesonderte Auswahlvermerke standardisiert eingeführt.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 d):
Das MASTD hat zwischenzeitlich die bisher vorgenommene Prüfung der Erforderlichkeit der Nachbesetzung von Plan-/Stellen, die in Abstimmung mit der jeweiligen Fachabteilung, z. B. beim Ausscheiden der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers, erfolgte und bei der es in der Regel um Wiederbesetzung frei gewordener Plan-/Stellen (innerhalb des vom Haushaltsgesetzgeber genehmigten Stellenplans) ging, verschriftlicht und somit das jeweilige Prüfergebnis im Vorfeld einer etwaigen Ausschreibung dokumentiert.
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung geschaffenen neuen Plan-/Stellen liegt eine Bedarfsprüfung zugrunde und damit auch die Prüfung der Erforderlichkeit der Besetzung.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 f}:
Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2021 - 2C 2/21 - und der inzwischen erfolgten Änderung dienstrechtlicher Vorschriften im Zuge des Inkrafttretens der neuen Beurteilungsregelungen in der allgemeinen Laufbahnverordnung (LbVO) im Dezember 2024 wird derzeit ein einheitliches Regelbeurteilungssystem für die im Geltungsbereich der LbVO erfassten Beamtinnen und Beamten in der Landesverwaltung ausgestaltet. Das MASTD wird in diesem Zuge in seinem Geschäftsbereich Regelbeurteilungen mit einer Verwaltungsvorschrift einführen und seine Beurteilungsgrundsätze einschließlich der zu verwendenden Beurteilungsformulare ändern.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 h):
Die vom Rechnungshof beanstandeten Stufenfestsetzungen wurden, soweit die Tarifbeschäftigten noch im Arbeitsverhältnis mit dem Land Rheinland-Pfalz stehen, zwischenzeitlich überprüft, fehlende Nachweise angefordert und der jeweiligen Personalakte hinzugefügt. Das Ergebnis der Überprüfungen hat ergeben, dass keine Korrekturen bei den Stufenfestsetzungen vorgenommen werden mussten.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 j):
Das MASTD hat sein bisheriges Verfahren bei Höhergruppierungen umgestellt. Höhergruppierungen werden nur bei Übertragung höherwertiger Aufgaben vorgenommen. Des Weiteren wird neben einer ausführlichen Arbeitsplatzbeschreibung vor jeder Höhergruppierung standardisiert eine ausführliche Bewertung der Tätigkeitsmerkmale und entsprechender Arbeitszeitanteile nach dem vom Ministerium der Finanzen zur Verfügung gestellten Vordruck vorgenommen.
Unabhängig davon werden zurzeit in den geprüften bzw. beanstandeten Fällen die erforderlichen Arbeitsplatzbeschreibungen bei den höhergruppierten Tarifbeschäftigten nachgeholt, die jeweiligen Eingruppierungen überprüft und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten korrigiert.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 k):
Die Eingruppierungen der im Rahmen der jährlichen Beförderungsverfahren von 2018 bis einschließlich 2020 höhergruppierten Tarifbeschäftigten werden derzeit überprüft und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten korrigiert."