Jahresbericht 2025, Nr. 7 - Stellenbesetzungsverfahren beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
- rechtliche Vorgaben bei Einstellungs- und Beförderungsverfahren teilweise nicht beachtet, Mängel bei der Anwendung des Tarifrechts -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Die Einstellungsverfahren beim Ministerium wiesen Defizite auf:
- Bei der Ausschreibung von Stellen ging das Ministerium nicht einheitlich vor. Während Stellen in den Fachabteilungen regelmäßig ausgeschrieben wurden, war nicht nachvollziehbar, warum die Ausschreibung von Stellen im Leitungsstab des Ministeriums in mehreren Fällen unterblieb.
- Die Stellenausschreibungen unterschieden nicht immer hinreichend zwischen zwingenden und fakultativen Anforderungsmerkmalen.
- Die Durchführung der Stellenbesetzungsverfahren und die Dokumentation der Auswahlentscheidungen genügten überwiegend nicht den rechtlichen Anforderungen.
- Der Beurteilung des Leistungsstands der Bewerberinnen und Bewerber lagen nicht immer aktuelle dienstliche Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse zugrunde. Es war auch nicht erkennbar, welches Gewicht Beurteilungen oder Arbeitszeugnissen bei der Auswahlentscheidung zukam.
Regelbeurteilungen als Grundlage für die Entscheidungen über Beförderungen wurden nicht erstellt. In den Anlassbeurteilungen für die jährlichen Beförderungsverfahren erreichten bis zu 96 % der Beurteilten die zweithöchste Bewertungsstufe. Die Binnendifferenzierungen entsprachen nicht den Vorgaben der Rechtsprechung. Die Beurteilungen waren damit nicht hinreichend differenziert und als Auswahlinstrument für die Vergabe von Beförderungsstellen nicht geeignet.
Bei der Neueinstellung von Tarifbeschäftigten und bei Höhergruppierungen fehlten in nahezu allen Verfahren die erforderlichen Arbeitsplatzbeschreibungen. Es war daher nicht erkennbar, ob die Voraussetzungen für die vorgenommenen Eingruppierungen vorlagen. Die Stufenzuordnungen entsprachen teilweise nicht den tariflichen Vorgaben.
Tarifbeschäftigte wurden bis 2020 in die jährlichen Beförderungsverfahren für Beamtinnen und Beamte einbezogen. Sie wurden teilweise höhergruppiert, ohne dass die tarifrechtlich gebotene Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vorlag.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hatte gefordert,
a) im Anforderungsprofil der Stellenausschreibungen eindeutig zwischen konstitutiven und fakultativen Merkmalen zu unterscheiden,
b) sicherzustellen, dass die Durchführung der Auswahlverfahren und die Dokumentation der Auswahlentscheidungen nach einheitlichen Standards erfolgen und den rechtlichen Vorgaben entsprechen,
c) zur Ermittlung des Leistungsstandards konkurrierender Bewerberinnen und Bewerber in erster Linie auf möglichst aktuelle dienstliche Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse zurückzugreifen sowie Beurteilungen interner und externer Bewerberinnen und Bewerber möglichst kompatibel zu machen und dies nachvollziehbar zu dokumentieren,
d) sicherzustellen, dass die Erforderlichkeit einer Stellenbesetzung vor Einleitung des Stellenbesetzungsverfahrens nachvollziehbar geprüft wird,
e) freie oder frei werdende Planstellen grundsätzlich auszuschreiben,
f) zur Wahrung des Leistungsprinzips Regelbeurteilungen als Grundlage für die Auswahlentscheidungen vorzusehen und Anlassbeurteilungen auf Ausnahmefälle zu beschränken sowie die geltenden Beurteilungsgrundsätze des Ministeriums entsprechend anzupassen,
g) sicherzustellen, dass Beurteilungen als Grundlage von Auswahlentscheidungen hinreichend differenziert werden und die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze beachtet werden,
h) die fehlerhaften Stufenzuordnungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu korrigieren und eine Rückforderung der überzahlten Beträge zu prüfen,
i) sicherzustellen, dass der ausgefüllte Vordruck zur Ermittlung der Entgeltstufe bei jeder Stufenzuordnung zur Personalakte genommen wird,
j) Arbeitsplatzbeschreibungen für neu eingestellte und höhergruppierte Tarifbeschäftigte zu erstellen, die Eingruppierungen auf der Grundlage der Arbeitsplatzbeschreibungen zu überprüfen, fehlerhafte Eingruppierungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu korrigieren und überzahlte Beträge zurückzufordern,
k) die Eingruppierungen der von 2018 bis 2020 im Rahmen der jährlichen Beförderungskampagnen höhergruppierten Tarifbeschäftigten zu überprüfen, fehlerhafte Eingruppierungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu korrigieren und überzahlte Beträge zurückzufordern.
3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben b, d, f, h, j und k zu berichten.