Kommunalbericht 2021 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz legt seinen 23. Kommunalbericht vor.1
Die Kommunalberichte dienen der beratenden Unterrichtung von Landtag und Landesregierung, der Unterstützung der Kommunalverwaltungen bei der Erledigung ihrer Aufgaben sowie den kommunalen Organen bei der Umsetzung ihrer Steuerungs- und Überwachungsbefugnisse.
Die Berichterstattung zur kommunalen Haushaltslage stützt sich wegen der größeren Aktualität vorwiegend auf die Statistiken über die kassenmäßigen Ergebnisse der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) bis 2020. Um bessere Einschätzungen zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Kommunalhaushalte zu ermöglichen, hat der Rechnungshof ergänzend die Kassenergebnisse des ersten Halbjahres 2021 herangezogen und diese den Halbjahreswerten der Vorjahre gegenübergestellt.
Zahlenabweichungen gegenüber dem letztjährigen Kommunalbericht beruhen auf Berichtigungen der Statistik. Daten des Bezirksverbands Pfalz sind grundsätzlich nur im Rahmen des Ländervergleichs berücksichtigt.
Alle verwendeten statistischen Angaben geben den Stand zum Zeitpunkt der abschließenden Beratung des Kommunalberichts durch das Kollegium des Rechnungshofs wieder.
Im Interesse einer übersichtlichen Darstellung wurden Zahlen regelmäßig gerundet. Hierdurch können Differenzen entstehen.
Die im Kommunalbericht zitierten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und des Landes können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:
Bundesrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/index.html,
Landesrecht: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml.
Soweit in den Beiträgen auf Kommunalberichte früherer Jahre oder auf Jahresberichte hingewiesen wird, können diese im Internet unter rechnungshof.rlp.de/de/veroeffentlichungen/kommunalberichte abgerufen werden.
Der Kommunalbericht 2021 wurde vom Kollegium des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz am 25. Oktober 2021 abschließend beraten und beschlossen. Dem Kollegium gehörten an:
Präsident Jörg Berres, Vizepräsidentin Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt, die Direktorinnen beim Rechnungshof Sylvia Schill und Dr. Elke Topp sowie die Direktoren beim Rechnungshof Florian Decker, Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.
1. Soweit Bezeichnungen mit Bezug zu Rechtsnormen verwendet werden, die dort lediglich in männlicher Form enthalten sind, wird auf eine zusätzliche Verwendung weiblicher Formen verzichtet.