Rechnungshöfe des Bundes und der Länder: Leitsätze für die Personalbedarfsermittlung (2024)
Einführung
Die Rechnungshöfe prüfen unter anderem, ob Aufbau- und Ablauforganisationen kontinuierlich weiterentwickelt bzw. optimiert werden und mit welchem Personal- und Sachaufwand Aufgaben und Prozesse wirksam erfüllt werden können.1 Diese Handreichung benennt in knapper Form transparente Maßstäbe, die die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder bei ihren Prüfungen zugrunde legen. Gleichzeitig handelt es sich hierbei um Hinweise an die Verwaltung2, um Personalbedarfsermittlungen sach- und methodengerecht durchzuführen. Sie ergänzt die Grundsätze der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder für die Verwaltungsorganisation3. In der Anlage sind Beispiele für Einstiegsfragen der Rechnungshöfe im Zusammenhang mit ihren Prüfungen von Personalbedarfsermittlungen dargestellt.
Weitere Erläuterungen zu organisatorischen und methodischen Fragestellungen enthält das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat/Bundesverwaltungsamt herausgegebene Organisationshandbuch4 mit seinem Leitfaden zur Personalbedarfsermittlung5.6
- Vgl. § 90 Bundeshaushaltsordnung (BHO) vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1284), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) und entsprechende Regelungen der Haushaltsordnungen der Länder.
- Der Begriff „Verwaltung“ im Sinne dieser Leitsätze umfasst Behörden und andere Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren Bundes- und Landesverwaltung.
- Stand 3. Juni 2024.
- www.orghandbuch.de (abgerufen am 15. April 2024).
- www.orghandbuch.de/Webs/OHB/DE/OrganisationshandbuchNEU/2_Organisationsmanagement/2_4_Ressourcen/2_4_3_Leitfaden/leitfaden-node.html, Stand 25. August 2021 (abgerufen am 15. April 2024).
- Die Verpflichtung zur Ermittlung des Personalbedarfs ergibt sich für den Bereich des Bundes aus Nrn. 4.4.1 und 4.4.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 17 BHO, wonach Planstellen und Stellen nur ausgebracht werden dürfen, soweit sie unter Anwendung angemessener Methoden der Personalbedarfsermittlung sachgerecht und nachvollziehbar begründet sind. Die angemessenen Methoden der Personalbedarfsermittlung sind ressortübergreifend verbindlich und werden im Leitfaden zur Personalbedarfsermittlung beschrieben.