Jahresbericht 2023, Nr. 10 - Asservatenverwaltung bei Staatsanwaltschaften

- IT-Einsatz und Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden optimierungs­bedürftig -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Asservate waren uneinheitlich und oft nicht konkret im IT-Verfahren der Staatsan­waltschaften erfasst. Auffinden und Kontrolle der Asservate waren damit erschwert. Zudem war ein elektronischer Austausch von Asservatendaten zwischen Staatsan­waltschaften und Polizei nicht möglich.

Asservierungen wurden nicht wie rechtlich geboten beendet. Auch nach dem Ab­schluss von Strafverfahren verblieben davon betroffene Asservate bei den Polizei­behörden. Aufwendige Recherchen waren die Folge.

Besondere Asservatengruppen wie Betäubungsmittel und erlaubnispflichtige Schusswaffen wurden bei den Staatsanwaltschaften verwahrt, obwohl diese aus Zweckmäßigkeitsgründen bei den Polizeibehörden verbleiben sollten.

Die Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Polizei­behörden waren lückenhaft und unzulänglich.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) konkretisierende Regelungen zur Erfassung und Kategorisierung von Asservaten zu treffen und deren einheitliche Anwendung sicherzustellen,

b) eine ordnungsgemäße und sichere Verwahrung der Asservate in ausreichend großen Räumen zu gewährleisten und zu prüfen, ob zentrale Asservatenräume für mehrere Staatsanwaltschaften eingerichtet werden können,

c) Falschgeld bei den hierfür zuständigen Stellen zu verwahren,

d) die Asservierung von Betäubungsmitteln sowie erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Schreckschusswaffen konkret zu regeln,

e) sicherzustellen, dass vor Beendigung staatsanwaltschaftlicher Verfahren auch über die bei Polizeibehörden verwahrten Asservate entschieden wird, und zu prüfen, wie künftig ein elektronischer Datenaustausch zwischen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden ermöglicht werden kann,

f) konkretisierende und praxisorientierte Regelungen zu schaffen, um die Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften und den Polizeibehörden bei Asservierungen zu optimieren.

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/6307 S. 19):

"Zu Ziffer 3.2 i.V.m. 3.1 a) bis f):
Dem rechtssicheren Umgang mit Asservaten kommt auch aus Sicht der Justiz ein hoher Stellenwert zu. Das Ministerium der Justiz setzt sich daher mit den Prüfungsfeststellungen ergebnisorientiert auseinander. Wegen der bestehenden Schnittstellen bei der Asservatenverwaltung zwischen Polizei und Justiz und damit verbundenen Herausforderungen für beide Seiten stehen das Ministerium des Innern und für Sport und das Ministerium der Justiz in einem engen Austausch, um die Verwaltung von Asservaten in Zukunft zu optimieren. Hierzu zählt insbesondere, dass die zu dem Umgang mit Asservaten und der Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften und der Polizei bestehenden Vorschriften überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Regelung der Asservierung von Betäubungsmitteln sowie erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Schreckschusswaffen in den Blick genommen werden. Selbstverständlich soll – zu gegebener Zeit und nach Rücksprache mit dem Ministerium des Innern und für Sport – über das Ergebnis berichtet werden.

Im Rahmen eines Treffens am 16. Februar 2023 mit Vertretern des Ministeriums des Innern und für Sport wurde vereinbart, dass das Ministerium des Innern und für Sport zunächst seine Auswertungen dem Ministerium der Justiz übermittelt und im Anschluss ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern – auch der Praxis – erfolgen soll. Das Ministerium des Innern und für Sport hat die zeitnahe Übermittlung der Auswertungen an das Ministerium der Justiz in Aussicht gestellt."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/7526 S. 9):

"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) das fachlich zuständige Ministerium sich mit den Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs insgesamt ergebnisorientiert auseinandersetzt,

b) das Ministerium des Innern und für Sport und das fachlich zuständige Ministerium bereits in einem engen Austausch stehen, mit dem Ziel, die Verwaltung von Asservaten künftig zu optimieren,

c) die zu dem Umgang mit Asservaten und zur Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften und der Polizei bestehenden Vorschriften überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden,

d) insbesondere die Regelungen zur Asservierung von Betäubungsmitteln und erlaubnispflichtigen Schusswaffen einer Überprüfung unterzogen werden.

Die Landesregierung wird aufgefordert, über die Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen zu a) bis d) zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2023 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/8603 S. 10):

"Zu Buchstaben a) bis d):
Das Ministerium der Justiz (JM) und das Ministerium des Innern und für Sport (Mdl) stehen weiterhin in einem engen Austausch mit dem Ziel, die Verwaltung von Asservaten weiter zu optimieren. Hierfür finden in regelmäßigen Abständen Besprechungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern beider Ressorts sowie beider Generalstaatsanwaltschaften statt.
In den Besprechungen wurde u. a. vereinbart, dass das Mdl eine polizeiliche „Umsetzungsrichtlinie Asservate“ erstellt und diese dem JM zur Stellungnahme vorlegen wird. Hierin ist u. a. vorgesehen, dass Betäubungsmittel sowie Waffen, welche keine scharfen Schusswaffen darstellen, und Munition zukünftig ausschließlich bei den Asservatenstellen der Polizei verwahrt werden, wobei dies auch die Asservate umfasst, die durch die Zollbehörden, die Bundespolizei oder die Staatsanwaltschaften anderer Länder an die rheinland-pfälzischen Justizbehörden übergeben werden oder bisher noch von den Justizbehörden verwahrt werden.
Die Ergebnisse der Besprechungen sollen im Rahmen der Überprüfung des „Gemeinsamen Rundschreibens Asservate — Behandlung von sichergestellten, beschlagnahmten oder behördlich verwahrten Gegenständen (Asservaten) durch die Polizei“ vom 22. Juli 2010 (4333-4-1) einfließen."