Jahresbericht 2020 - Wesentliche Prüfungsergebnisse
Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2018
Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung
- keine wesentlichen Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2018 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung von Bedeutung sein könnten,
- keine wesentlichen Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren.
Nr. 2 Abwicklung des Landeshaushalts 2018
Die Haushaltsrechnung 2018 schloss mit einem Finanzierungsüberschuss von 867 Mio. € ab. Dieser Überschuss wurde teilweise zur Netto-Tilgung von Schulden verwandt. Außerdem wurden der Haushaltssicherungsrücklage außerplanmäßig 700 Mio. € zugeführt.
Die bereinigten Gesamteinnahmen und die bereinigten Gesamtausgaben entsprachen mit 17,3 Mrd. € und 16,4 Mrd. € nahezu den Vorjahreswerten.
Die Ausgabereste - brutto - erhöhten sich 2018 um 296 Mio. € auf fast 1,9 Mrd. €.
Die Bruttokreditaufnahmen für den Landeshaushalt einschließlich Umschuldungen und für die Betriebshaushalte von knapp 4,0 Mrd. € hielten sich im Rahmen der Kreditermächtigungen.
Nr. 3 Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung
- sachgerechte Balance zwischen Konsolidierung, Investitionen und Schuldenreduktion notwendig -
Die laufende Rechnung schloss 2018 im dritten Jahr in Folge mit einem Überschuss ab. Er belief sich auf 1.387 Mio. €. Zusammen mit weiteren Einnahmen reichte der Überschuss aus,
- die auf 844 Mio. € zurückgegangenen Investitionsausgaben zu decken,
- der Haushaltssicherungsrücklage außerplanmäßig Mittel von 700 Mio. € zuzuführen und
- die Gesamtverschuldung um 201 Mio. € zu verringern.
Die verfassungsrechtliche Vorgabe eines strukturell ausgeglichenen Haushalts wurde bereits zwei Jahre vor dem "Ziel-Jahr" 2020 erreicht. Nach Bereinigung des Finanzierungssaldos um finanzielle Transaktionen, Konzernbestandteile und konjunkturelle Einflüsse verblieb ein struktureller Überschuss von 361 Mio. €.
Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt die finanzielle Lage des Landes angespannt. Rheinland-Pfalz lag mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 7.490 € um mehr als 40 % und mit Zinsausgaben von 142 € je Einwohner um mehr als 19 % über den Durchschnittswerten der anderen Flächenländer.
Der Anteil der Investitionen an den Gesamtausgaben des Kernhaushalts betrug lediglich 5,1 %. Einschließlich der eigenfinanzierten Investitionen der Landesbetriebe bleibt die Quote in Rheinland-Pfalz mit 6,5 % deutlich unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer.
Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis wurde 2019 bei einem strukturell ausgeglichenen Haushalt der Schuldenstand um 880 Mio. € gemindert. Die Haushaltssicherungsrücklage wurde um 350 Mio. € auf 1.050 Mio. € aufgestockt.
In der Haushaltsplanung 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 ist eine Stärkung der Investitionstätigkeit bei weiteren Rücklagenzuführungen und Tilgungen von Altschulden vorgesehen. Danach würde die Gesamtverschuldung von 32,2 Mrd. € Ende 2018 auf 30,6 Mrd. € Ende 2023 sinken.
Nach der letzten Steuerschätzung werden für die Jahre 2020 bis 2023 gegenüber der Planung Steuermindereinnahmen erwartet. Zudem erfordern die im Ländervergleich unterdurchschnittlichen Steuereinnahmen, die Zinsbelastung aufgrund der hohen Gesamtverschuldung und der Investitionsbedarf u. a. im Bereich des Landesstraßennetzes zusätzliche Anstrengungen für eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung. Möglichkeiten zur Begrenzung und Verringerung konsumtiver Ausgaben sollten genutzt werden, um notwendige Investitionen zeitnah durchzuführen und zusätzliche Tilgungsleistungen zu erbringen.
Nr. 4 Risikomanagement bei der Einkommensteuerveranlagung
- Qualitätssicherung genügt nicht den Anforderungen -
Nach den gesetzlichen Vorgaben muss die Steuerverwaltung durch die umfassende Prüfung zufällig ausgewählter Steuerfälle die Wirksamkeit der Risikomanagementsysteme gewährleisten. Dieser Anforderung wird die Bearbeitungspraxis in Rheinland-Pfalz nicht gerecht.
Die Finanzämter haben die Fälle der Zufallsauswahl nicht gründlicher bearbeitet als die übrigen. Der Rechnungshof hat bei 60 % der in seine Erhebungen einbezogenen Veranlagungen teilweise erhebliche Bearbeitungsmängel festgestellt, die zu Steuermindereinnahmen von 175.000 € geführt haben.
Konkrete Vorgaben für die Fallbearbeitung, insbesondere zu Prüfungsumfang und -intensität, fehlten. Dadurch war nicht auszuschließen, dass Steuerfälle nach uneinheitlichen Kriterien bearbeitet und Steuerausfallrisiken nicht erkannt wurden.
Die regelmäßige Überprüfung der Risikomanagementsysteme auf ihre Zielerfüllung durch die zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppen beruhte zum größten Teil auf Fällen der Zufallsauswahl. Wegen der Bearbeitungsmängel war nicht sichergestellt, dass bundesweite Entscheidungen auf der Grundlage einer verlässlichen Datenbasis getroffen wurden.
Nr. 5 Steuerliche Förderung mittelständischer Unternehmen
- Begünstigung verwaltungsaufwendig und fehleranfällig -
Die steuerliche Förderung von Einzelunternehmern und Mitunternehmern von Personengesellschaften wies Mängel auf, die zum Teil erhebliche finanzielle Auswirkungen hatten. Hierzu trugen ein mehrstufiges Verwaltungsverfahren und lange Nachhaltefristen bei. Fünf Finanzämter des Landes hatten Gewinne von über 38 Mio. € zu Unrecht begünstigt besteuert. Außerdem hatten sie die Beträge, die in künftigen Jahren nachzuversteuern sind, um mehr als 20 Mio. € zu niedrig festgestellt. Steuerausfälle von fast 1,5 Mio. € und mögliche Steuernacherhebungen von über 3,7 Mio. € waren die Folge.
Die Überwachung der nachversteuerungspflichtigen Beträge erwies sich insbesondere in Fällen, in denen Steuerpflichtigen neue Steuernummern zugeteilt worden waren, als fehleranfällig. Prüfhinweise für die Bearbeiter der Finanzämter zu klärungsbedürftigen Ansätzen in den Steuererklärungen, wie z. B. zum Steuerbilanzgewinn oder zur Änderung des nachversteuerungspflichtigen Betrags, hatten die IT-Systeme nicht angezeigt.
Nr. 6 Entgelte für Beschäftigte des Landes
- weiterhin fehlerhafte Anwendung des Tarifrechts und überhöhte Zahlungen -
Insbesondere Dienststellen des Landes, die erstmalig in Prüfungen des Rechnungshofs einbezogen wurden, stellten Beschäftigte in zu hohen Erfahrungsstufen und deshalb mit zu hohen Entgelten ein. Außerdem zahlten sie in vielen Fällen tarifwidrig Zulagen. Hinweise in Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen zur Durchführung des Tarifvertrags wurden häufig nicht beachtet.
Oftmals waren die Gründe für höhere Stufenzuordnungen und Zulagenzahlungen nicht dokumentiert.
Auf die Stufenfestsetzungen und Zulagengewährungen, die fehlerhaft oder ohne Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen vorgenommen wurden, entfielen Entgeltzahlungen von mehr als 2,7 Mio. €.
Nr. 7 Soziale Mietwohnraumförderung
- Bestand der gebundenen Mietwohnungen sichern, bedarfsgerecht fördern, Wohnraumüberwachung und Datenverarbeitung verbessern -
Von 2012 bis 2018 wurden insgesamt fast 244 Mio. € für die soziale Mietwohnraumförderung bewilligt. Dies waren im Durchschnitt lediglich 34,7 % der in den jährlichen Förderprogrammen ausgewiesenen Fördermittel des Landes einschließlich der Kreditvolumina der Investitions- und Strukturbank.
Die Zahl der über die Mietwohnraumförderung gebundenen Sozialwohnungen verringerte sich von 2006 bis 2016 von mehr als 77.200 auf weniger als 59.800 Einheiten. Bis 2032 wird der Wohnungsbestand voraussichtlich auf knapp 28.000 Einheiten sinken.
Bei elf in die Erhebungen des Rechnungshofs einbezogenen Städten bestand nach den Angaben in 40.000 Wohnberechtigungsscheinen eine hohe Nachfrage nach preiswerten Ein- und Zweizimmerwohnungen. Gleichwohl enthalten die Fördervorschriften keine besonderen Anreize für den Bau derartiger Wohnungen.
Eine Überprüfung der Einhaltung der zulässigen Mieten von gebundenen Wohnungen war im Zuge der Wohnraumüberwachung nicht vorgesehen.
Die Verarbeitung von Daten für die Wohnberechtigungsscheine und die Wohnraumüberwachung war mangels einer geeigneten IT-Unterstützung in den meisten Städten aufwendig. Eine leistungsfähige einheitliche IT-Fachanwendung könnte die Datenverwaltung vereinfachen und die Effektivität der Wohnraumüberwachung deutlich verbessern.
Nr. 8 Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei Zuwendungsmaßnahmen im Hochbau
- Vorbildfunktion erfüllen, Standards definieren, Gesamtstrategie entwickeln -
Bei mit Landesmitteln geförderten Hochbaumaßnahmen wurden Ziele des Landesklimaschutzgesetzes in Bezug auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und die Vorbildfunktion öffentlicher Stellen in vielen Fällen nicht erreicht:
- Instrumente des nachhaltigen Bauens, wie Lebenszykluskostenberechnungen, flächeneffizientes Bauen oder die Ökobilanzierung von Baustoffen, wurden oftmals nicht oder nicht hinreichend genutzt.
- Von 60 Zuwendungsmaßnahmen, die der Rechnungshof in dem Fünfjahreszeitraum vor dem Inkrafttreten des Landesklimaschutzgesetzes geprüft hatte, erfüllten 30 % einen höheren als den gesetzlich geforderten energetischen Standard. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes traf dies lediglich für 15 % von insgesamt 87 geprüften Baumaßnahmen zu.
Darüber hinaus wurden Mängel beim Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung festgestellt. Bei 19 von insgesamt 23 in kommunalen Gebäuden installierten geothermischen Anlagen fand kein Monitoring des Betriebs statt. Ob diese Anlagen wirtschaftlich und CO2-sparend betrieben wurden, war daher nicht überprüfbar. Nur eine der 16 Anlagen, die nach dem 1. Januar 2009 installiert worden waren, erfüllte nachweislich die seit diesem Zeitpunkt geltenden Mindestanforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes.
Für die hochbaurelevanten Förderprogramme des Landes fehlen eine Gesamtstrategie sowie einheitliche und konkrete Standards in Bezug auf die Nachhaltigkeit und den Klimaschutz.
Nr. 9 Förderung von Sicherheitskosten der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH
- unzureichende Prüfung der Verwendungsnachweise, Einsparpotenziale nicht untersucht -
Das Land gewährte der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH für die Jahre 2014 bis 2017 Zuschüsse von fast 9,9 Mio. € zur Finanzierung von Sicherheitsaufgaben. Das für Inneres zuständige Ministerium führte keine vertieften Prüfungen der Verwendungsnachweise durch. Es hatte u. a. nicht untersucht, ob mit dem Zuwendungszweck zusammenhängende Einnahmen angefallen waren, die auf die Zuschüsse anzurechnen gewesen wären.
Das Ministerium prüfte nicht, ob die Flughafengesellschaft die Möglichkeit hatte, Feuerwehrleute während ihrer achtstündigen Arbeitszeit flexibler einzusetzen.
Einsparpotenziale, die realisiert werden könnten, wenn die Aufgaben des medizinischen Dienstes durch eine nahe gelegene Rettungswache übernommen werden, blieben unberücksichtigt.
Obwohl der Transport mobilitätseingeschränkter Passagiere vom und zum Flugsteig nicht zu den originären Aufgaben eines Rettungsdienstes gehört, übernahm das Land die hierfür in den Jahren 2014 bis 2017 angefallenen Kosten von mehr als 188.000 €.
Nr. 10 Kostenerstattungen des Landes bei Gewährung von Jugendhilfe für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
- Abrechnungsverfahren mit erheblichen Mängeln -
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung prüfte die Erstattungsansprüche der örtlichen Träger der Jugendhilfe nicht ordnungsgemäß:
- Kosten von über 2,5 Mio. € wurden erstattet, obwohl die Feststellung der Minderjährigkeit nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder nicht dokumentiert worden war.
- Kostenerstattungen von 872.000 € erfolgten ohne die erforderliche Klärung des ausländerrechtlichen Status von jungen Volljährigen.
- Entgegen den gesetzlichen Vorgaben wurden Kosten von mehr als 272.000 € in Fällen erstattet, in denen Jugendhilfe nicht innerhalb eines Monats nach der Einreise gewährt worden war oder Leistungsunterbrechungen von mehr als drei Monaten vorgelegen hatten.
- Ohne anspruchsbegründende Unterlagen wie beispielsweise Anträge und Hilfepläne beizuziehen, erstattete das Landesamt Kosten von über 3,1 Mio. €.
Das für Jugend zuständige Ministerium hatte die Angemessenheit der Fallkostenpauschale seit 2015 nicht geprüft.
Nr. 11 Festsetzung und Erhebung von Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- vermeidbare Haushaltsbelastungen wegen unterbliebener oder nicht vollständiger Gebührenerhebung -
Die Landesregierung hatte 2013 zugesagt, Kosten für Beratungsleistungen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR), die vorwiegend im Interesse einzelner Betriebe liegen, zu ermitteln und mit Gebühren zu belegen. Gleichwohl enthält die Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung hierfür bislang keine Gebührentatbestände.
Die DLR erhoben keine Gebühren für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zum Pflanzenschutz, obwohl die vorgenannte Landesverordnung dies vorsah. Dadurch entgingen dem Land Einnahmen von 200.000 € jährlich.
Die Gebühren für Leistungen der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz waren seit 2013 nicht mehr den gestiegenen Personal- und Sachkosten angepasst worden. Allein 2018 unterschritten die Gebühreneinnahmen die Kosten um 414.000 €.
Für die Gebühren, die das Landesamt für Geologie und Bergbau für bergrechtliche Entscheidungen erhebt, waren überwiegend Rahmensätze festgelegt. Das Landesamt schöpfte die Gebührenrahmen nur in sehr wenigen Fällen aus. Die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Amtshandlungen für die Gebührenschuldner blieben bei der Gebührenfestsetzung weitgehend unberücksichtigt.
Nr. 12 Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz (VTG)
- Wirtschaftlichkeit des verbandseigenen Baubetriebs nicht sichergestellt -
Der Verband der Teilnehmergemeinschaften erbrachte entgegen der Praxis in allen anderen Ländern für seine Mitglieder in Flurbereinigungsverfahren auch Bauleistungen. Allein 2018 betraf dies Leistungen von 4,3 Mio. €, die zu über 70 % aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden. Die gebotene wirtschaftliche Verwendung dieser Mittel war nicht sichergestellt.
Die Baumaschinen des verbandseigenen Baubetriebs waren nicht ausgelastet und verursachten unnötige Fixkosten. Außerdem beschaffte der Verband Fahrzeuge und Baumaschinen, ohne das Vergaberecht einzuhalten. Vorteile des Wettbewerbs blieben ungenutzt.
Ein tragfähiges Konzept für die künftige Ausrichtung des Baubetriebs als Voraussetzung für wirtschaftliches Handeln fehlte.
Umlagen und Beiträge, die der Verband von seinen Mitgliedern erhebt, waren nicht sachgerecht abgegrenzt. Infolge einer unvollständigen Kalkulation wies der aus den Beiträgen zu finanzierende Baubetrieb 2017 eine Unterdeckung von 500.000 € auf. Die Finanzierungslücke wurde aus der Umlage gedeckt und damit von allen Mitgliedern getragen. Dies war nicht sachgerecht.
Der Verband finanzierte regelmäßig Ausbaumaßnahmen seiner Mitglieder vor, die Gegenstand der Förderung waren. Hierfür stellte er ihnen Zinsen von 250.000 € pro Jahr in Rechnung, obwohl er selbst keinen Zinsaufwand zu tragen hatte.
Nr. 13 Förderung der Reaktivierung der Zellertalbahn
- ungeklärte Fragen, finanzielle Risiken für den hoch verschuldeten Donnersbergkreis -
Für die Reaktivierung der Bahnstrecke im Zellertal ermittelte der Donnersbergkreis Gesamtkosten von mehr als 8 Mio. €. Bisher wurde für das Projekt eine Zuwendung von 6,7 Mio. € beantragt.
Wesentliche Gesichtspunkte für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Projekts waren nicht berücksichtigt und Annahmen zum künftigen Betrieb nicht geklärt:
- Im Zuge der Planung wurde nicht untersucht, ob die Strecke das für den Schienengüterverkehr notwendige Tragfähigkeitsniveau aufweist oder weitergehende Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich sind.
- Des Weiteren wurde nicht hinreichend geprüft, ob bei der Wiederinbetriebnahme der Strecke Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.
- Der von der DB Netz AG für die Verpachtung der Bahnstrecke an den Donnersbergkreis geforderte Betrag von 36.000 € jährlich übersteigt den Pachtzins, den der Donnersberg-Touristik-Verband e. V. derzeit zahlt, um mehr als das Zehnfache.
- Konkrete Zusagen von Transportunternehmen, die ein ausreichendes Schienen-güterverkehrsaufkommen und entsprechende Einnahmen des Donnersbergkreises sicherstellen, fehlten.
- Das touristische Wertschöpfungspotenzial und das aus dem Ausflugsangebot erwartete Fahrgastaufkommen wurden überschätzt. Auch wenn die diesbezüglichen ambitionierten Annahmen der Nutzen-Kosten-Untersuchung erreicht würden, wären die Sitzplätze der vorgesehenen Dieseltriebwagen selbst an den nachfragestärksten Tagen nur zu 30 % ausgelastet.
- Ob der Einsatz von Regionalisierungsmitteln zur Finanzierung von Verkehrsleistungen für den saisonalen Ausflugsverkehr zulässig ist, war nicht geklärt.
Das Vorhaben birgt wirtschaftliche Risiken, die die dauernde Leistungsfähigkeit des hoch verschuldeten Donnersbergkreises weiter gefährden.
Die Investition ist gesamtwirtschaftlich nur vertretbar, wenn die Bahnstrecke neben dem Ausflugsverkehr auch in ausreichendem Maße für den Güterverkehr genutzt wird. Ansonsten bietet ein Ausflugsbusverkehr im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, die Barrierefreiheit, die Erreichbarkeit touristischer Ziele und die Vermeidung umweltschädlicher Emissionen deutliche Vorteile.
Nr. 14 Stiftung Staatliches Görres-Gymnasium Koblenz
- Mängel in Vermögensverwaltung, Rechnungslegung und Organisation -
Die Stiftung hatte Ende 2017 Grundstücksflächen von mehr als 1,6 Mio. m² zu landwirtschaftlichen Zwecken verpachtet oder im Erbbaurecht vergeben. Möglichkeiten, die Pachten regelmäßig entsprechend den vertraglich vereinbarten Wertsicherungsklauseln anzupassen, nutzte sie nicht.
Erträge aus Wertpapierverkäufen wurden fehlerhaft ermittelt und zum Teil nicht zeitnah für Stiftungszwecke verwendet. Von den Zinserträgen legte die Stiftung jährlich 30 % erneut am Kapitalmarkt an, ohne zu prüfen, ob dies zur Erhaltung ihres Stiftungsvermögens geboten war.
Die dem Görres-Gymnasium zustehenden 25 % der Erträge verblieben im Haushalt der Stiftung und wurden für schulische Zwecke ausgegeben. Eine klare Trennung zwischen Schul- und Stiftungsausgaben fehlte.
Die Stiftung leistete Ausgaben für das Görres-Gymnasium, ohne diese auf dessen Ertragsanteil anzurechnen. Die Erträge, die dem Schulträger zu 75 % zustehen, wurden dadurch zu niedrig ausgewiesen.
Haushaltsrechtliche Bestimmungen wurden nicht immer beachtet. Ausgaben wurden bei unzutreffenden Titeln gebucht oder mit Einnahmen saldiert. Das trug zu falschen Rechnungsergebnissen bei.
Die fachgerechte Erhaltung und Erschließung der historischen Bibliothek war nicht dauerhaft sichergestellt.
Verantwortlichkeiten innerhalb der Stiftungsorganisation waren nicht hinreichend geregelt.
Nr. 15 Landesuntersuchungsamt
- erhebliches Optimierungspotenzial vorhanden -
Das staatliche Laborwesen in Rheinland-Pfalz ist trotz mehrerer Ansätze zur Neustrukturierung seit 2000 immer noch stark zergliedert und auf sieben Behörden und 19 Standorte verteilt. Eine behördenübergreifende Labor- und Analysebedarfsplanung und ein hieraus entwickeltes landesweites Konzept mit einer möglichst weitgehenden Bündelung der Laboraufgaben waren nicht vorhanden.
Das Landesuntersuchungsamt, das schwerpunktmäßig Aufgaben im Bereich Laboranalytik wahrnimmt, war auch 20 Jahre nach seiner Errichtung noch an fünf Standorten in insgesamt 16 Gebäuden untergebracht. Auch nach dem für 2025 vorgesehenen Bezug eines zentralen Neubaus in Koblenz bleiben alle Standorte erhalten und werden noch zehn Gebäude unterhalten. Möglichkeiten zur Bündelung von Aufgaben an weniger Standorten und zur wirtschaftlicheren Nutzung von Büro- und Laborflächen sowie der Laborausstattung blieben bisher unberücksichtigt. Allein durch die Konzentration häufig genutzter Großgeräte auf weniger Labore können Investitionskosten von 6,9 Mio. € pro Nutzungszyklus vermieden werden.
Infolge der unzureichenden Zentralisierung waren Bedienstete häufig nur mit geringen Arbeitszeitanteilen mit der Erledigung von Aufgaben befasst. Zum Beispiel nahmen 38 Bedienstete mit Arbeitszeitanteilen von weniger als elf Vollzeitkräften Aufgaben im Bereich "Personal" wahr. Eine einheitliche, effektive Aufgabenerledigung und Steuerung waren dadurch erheblich erschwert.
Beim Landesuntersuchungsamt können insgesamt 140,5 besetzte Stellen eingespart werden. Dies ist durch die Bündelung gleichartiger Aufgaben, angemessene Leistungsanforderungen, eine stärkere IT-Unterstützung der Geschäftsprozesse, die Beschränkung auf notwendige Aufgaben sowie die Straffung der Aufbauorganisation möglich. Bei einem entsprechenden Stellenabbau verringern sich die Personalkosten um bis zu 12,1 Mio. € jährlich.
Bis 2030 scheiden beim Landesuntersuchungsamt 180 Bedienstete mit einem Beschäftigungsumfang von 145 Vollzeitkräften oder 38 % des Personals allein durch Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Damit bestehen in den nächsten zehn Jahren erhebliche Konsolidierungspotenziale, aber auch Herausforderungen bei der Gewinnung von Nachwuchs-, Fach- und Führungskräften.
Nr. 16 Sportwissenschaftliche Lehre an Universitäten des Landes
- wirtschaftlicherer Ressourceneinsatz geboten -
Die Technische Universität Kaiserslautern, die Universität Koblenz-Landau und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz beachteten nicht, dass bei der Wahrnehmung von sportpraktischen Lehraufgaben eine höhere Lehrverpflichtung gilt. In Kaiserslautern und Landau wiesen die Lehrenden die Erfüllung der Lehrverpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß nach. Im Übrigen waren Prüfungen durch die Dekane nicht dokumentiert.
An der Universität Koblenz-Landau führten Stellenumwandlungen in Verbindung mit neuen Beschäftigungsverhältnissen zu Personalmehrkosten von über 470.000 €. Begründende Unterlagen für die Entscheidung zur Personalausstattung und -struktur fehlten. Außerdem waren die Verfügbarkeit und Qualität von Studierendendaten verbesserungsbedürftig.
Möglichkeiten zur Kooperation und zur Entgelterhebung bei den Eignungsprüfungen für die Zulassung zum Studium der Sportwissenschaft wurden nicht hinreichend genutzt.
Nr. 17 Sportförderung durch die Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- eigenständige Organisation und fehlende Kontrollen bergen Risiken -
Der Studentische Sportausschuss der Studierendenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz erhielt Mittel von mehr als 100.000 € jährlich aus Semesterbeiträgen der Studierenden zur Förderung des Studierendensports. Richtlinien zur Sicherstellung einer einheitlichen und transparenten Förderpraxis fehlten.
Die Kontinuität und die Ordnungsmäßigkeit der Aufgabenerledigung durch die nur für ein Jahr gewählten Vorstandsmitglieder waren nicht gewährleistet, weil angemessene organisatorische Regelungen nicht vorlagen sowie wichtige Geschäftsprozesse und Beschlüsse des Vorstands nicht dokumentiert waren.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Studentischen Sportausschusses wies erhebliche Mängel auf. Aufsichts- und Kontrollfunktionen wurden unzureichend wahrgenommen. Damit bestand ein hohes Risiko missbräuchlicher Mittelverwendung.
Ein geordnetes Verfahren zur Wahl der Mitglieder des Studentischen Sportausschusses war nicht sichergestellt. Dessen ausreichende Legitimation als Organ der Studierendenschaft war damit nicht gegeben.
Nr. 18 Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Potenziale zur Minderung der hohen Defizite nicht genutzt -
Die mit der Gründung der Universitätsmedizin verfolgten Ziele, wirtschaftlichere Strukturen zu schaffen und die Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern, wurden bisher nicht erreicht. In den Jahren 2012 bis 2018 erwirtschaftete die Universitätsmedizin Fehlbeträge von insgesamt 165 Mio. €. Davon entfielen 59,7 Mio. € auf das Jahr 2018.
Die bisherige Steuerung der Universitätsmedizin war unzureichend. Die Budgetgespräche mit Einrichtungsleitungen wurden zu spät geführt. Die Wirtschaftspläne basierten zum Teil auf unrealistischen Ansätzen. Im Jahr 2018 wurde der Fehlbetrag um mehr als 38,5 Mio. € zu gering veranschlagt.
Die Liquiditätsplanung wies Mängel auf. Die Universitätsmedizin hatte regelmäßig Liquiditätsschwierigkeiten. Allein 2018 wurden mögliche Skonti von 0,2 Mio. € nicht in Anspruch genommen.
Die gesetzlich vorgegebene Trennungsrechnung, die eine Quersubventionierung zwischen den Bereichen Krankenversorgung, Forschung und Lehre einschließlich Drittmittel verhindern soll, war mangelhaft. Die Krankenversorgung wurde unzulässigerweise mit Defiziten des Bereichs Forschung und Lehre belastet. Im Jahr 2018 waren dies 2,6 Mio. €. Geeignete Parameter zur Aufteilung von Gemeinkosten auf den Drittmittelbereich fehlten. Berechnungen des Rechnungshofs zeigten eine zu hohe Belastung der Krankenversorgung bei der Verteilung der Kosten der nicht-medizinischen Infrastruktur.
Die Zahl der Vollzeitkräfte stieg von 2009 bis 2018 um 645 auf 5.864 Kräfte. Betroffen war hiervon fast ausschließlich der Bereich der Krankenversorgung. Allein im Ärztlichen Dienst erhöhte sich die Zahl der der Krankenversorgung zugeordneten Vollzeitkräfte um 269, während sie sich im Bereich Forschung und Lehre um 149 verringerte. Dieser nicht ergebnisgeprägte Personalzuwachs belastete die Erlöse je Arbeitskraft in der Krankenversorgung.
Die Kosten für das Personal, das die Universitätsmedizin der Krankenversorgung zugeordnet hatte, waren nicht vollständig durch die hierauf entfallenden Erlöse gedeckt. Die errechnete Unterdeckung belief sich auf über 29 Mio. € jährlich. Dies entsprach 374 Vollzeitkräften. Wie viele dieser Stellen entgegen der Zuordnung der Universitätsmedizin tatsächlich für Forschung und Lehre erforderlich sind, konnte aufgrund mangelhafter Aufzeichnungen nicht ermittelt werden.
In ausgewählten Bereichen wurde darüber hinaus Folgendes festgestellt:
- Die dezentrale Organisation der Notaufnahmen war unwirtschaftlich. Der Betrieb einer eigenen Bettenstation mit 15 Betten bei der konservativen Notaufnahme war nicht erforderlich. Eine medizinische Notwendigkeit für die Notaufnahme der Zahnklinik war nicht belegt. Insgesamt sind 17,5 Stellen entbehrlich, durch deren Abbau sich die Personalkosten um fast 1,3 Mio. € verringern lassen. Außerdem wird die am Campus errichtete allgemeinmedizinische Praxis zu einer Entlastung der Notaufnahmen führen.
- Die klinischen Abläufe waren aufgrund der kleinteiligen Struktur ineffizient. Projekte der Universitätsmedizin zur Zentralisierung von Dienstleistungen, der Zusammenfassung von Laboren und zur besseren Steuerung der Auslastung der Betten zeigten Einsparpotenziale von fast 1,5 Mio. € jährlich.
- Die Universitätsmedizin besaß keinen umfassenden Überblick über die Zahl und die Auslastung der Großgeräte. Deren wirtschaftlicher Einsatz sowie sachgerechte Entscheidungen über Ersatzbeschaffungen waren so nicht immer möglich.
- Die Universitätsmedizin ergriff zu spät Maßnahmen zur Optimierung der Verwaltung. So sollten 26 Stellen beim eigenen Personal und zehn Vollzeitkräfte beim externen Personal mit Kosten von insgesamt 2,1 Mio. € jährlich erst ab 2019 abgebaut werden. Einsparpotenziale von bis zu 3,2 Mio. € beim Zentralen Einkauf, die u. a. durch bessere Nutzung des Wettbewerbs erzielt werden können, waren noch nicht genutzt.
- Der Betrieb der eigenen Küche verursachte zu hohen Aufwand. Personal- und Betriebskosten von 3,3 Mio. € jährlich waren vermeidbar. Zudem plante die Universitätsmedizin, die Küche als Interimslösung bis zur Errichtung eines Neubaus für über 10 Mio. € zu sanieren.
- Bei der Vergabe von Beratungsleistungen wurden nicht immer die Vorteile des Wettbewerbs genutzt. Untersuchungen externer Berater wurden nicht hinreichend durch Mitarbeiter der Universitätsmedizin begleitet.
- Im Rahmen der Übernahme des Krankenhauses Ingelheim durch eine eigens zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft ging die Universitätsmedizin ein vermeidbares hohes Risiko ein. Forderungen von 4,5 Mio. € wurden abgeschrieben.