Kommunalbericht 2024, Nr. 3 - Kommunale Planungswettbewerbe
- Vorteile gegenüber Teilnahmewettbewerben, Auslobung und Vorprüfung maßgeblich -
Zusammenfassende Darstellung
Öffentliche Auftraggeber vergeben Planungsleistungen regelmäßig in Verhandlungsverfahren, denen ein Teilnahmewettbewerb oder stattdessen ein Planungswettbewerb vorgeschaltet ist. Bei Aufgabenstellungen im Hoch- und Städtebau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung ist vorab immer zu prüfen, ob ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll.
Bei klar umrissener Bauaufgabe oder Beauftragung von Fachplanern waren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geeignet. Planungswettbewerbe erwiesen sich als vorteilhaft, wenn die Bauaufgaben in gestalterischer, funktionaler und technischer Hinsicht kreative und anspruchsvolle Lösungen erforderten.
Den Mehrkosten der Planungswettbewerbe stand eine Reihe von Vorteilen gegenüber. Vor allem boten die in Planungswettbewerben eingereichten Wettbewerbsbeiträge bereits einen ausgearbeiteten Vorentwurf. Demgegenüber war nach Teilnahmewettbewerben nicht bekannt, wie der spätere Entwurf aussah. Trotz des wesentlich höheren Aufwands reichten bei Planungswettbewerben durchschnittlich 18 Architekturbüros Entwürfe ein, während bei Teilnahmewettbewerben im Mittel nur sechs Büros ihr Interesse bekundeten. Die Einbindung kommunaler Entscheidungsträger in das bei Planungswettbewerben tätige Preisgericht im Rahmen eines klar geregelten Verfahrens führte zu einer hohen Akzeptanz der Wettbewerbsergebnisse.
Der individuelle Erfolg eines Planungswettbewerbs hängt davon ab, dass in der Bekanntmachung und Auslobung die Anforderungen und Bewertungskriterien klar definiert werden, die Vorprüfung diese nachvollziehbar bewertet und dem Preisgericht damit eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bereitstellt.
Insbesondere bei Auslobung und Vorprüfung der ökonomischen, energetischen sowie funktionalen Qualitäten hat der Rechnungshof Optimierungspotenziale erkannt. Hierzu gehören vornehmlich eine detailliertere Vorgabe und Prüfung von
- Budgetvorgaben,
- Kostenschätzungen,
- Lebenszykluskostenberechnungen,
- Kosten- und Flächenkennwerten,
- energetischen Standards,
- qualitativen Bedarfsanforderungen.