Jahresbericht 2022, Nr. 17 - Landwirtschaftliches Versuchswesen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum
- Zusagen aus dem Entlastungsverfahren im Jahr 2013 nur teilweise umgesetzt, Einsparpotenziale noch nicht umfassend realisiert -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Ein Gesamtkonzept für das landwirtschaftliche Versuchswesen des Landes, in dem insbesondere der Bedarf, die Ziele und die Prioritäten für die einzelnen Versuchskategorien beschrieben sind, fehlte noch immer. Die Landesregierung hatte dem Landtag zugesagt, dass das Gesamtkonzept im Jahr 2013 erstellt und in weiten Teilen im Jahr 2014 zum Tragen kommen werde.
Bei mehreren Versuchskategorien bestand nach wie vor eine hohe Kostenunterdeckung. Weder wurden die Nutznießenden der Versuchsergebnisse hinreichend an den Kosten beteiligt, noch war die Kostenerstattung des Bundessortenamts für die Durchführung von Wertprüfungen angemessen angepasst worden.
Entgegen der Zusage, die Sortenversuche und Wertprüfungen um 25 % zu reduzieren, erhöhte sich deren Umfang. Allein im Jahr 2020 hätten Kosten von mindestens 315.000 € vermieden werden können.
Mindestens einer der fünf Versuchsstandorte ist entbehrlich.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hatte gefordert,
a) die Sortenversuche und die Wertprüfungen entsprechend der Zusage aus dem Jahr 2013 um 25 % im Vergleich zu 2010 zu reduzieren und weitere Optimierungen zu prüfen,
b) einen Versuchsstandort des landwirtschaftlichen Versuchswesens aufzugeben und weitere Reduzierungen zu prüfen,
c) das im Entlastungsverfahren zum Jahresbericht 2013 zugesagte Gesamtkonzept für das landwirtschaftliche Versuchswesen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum zu erstellen.
3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert,
a) gemäß der Zusage der Landesregierung aus dem Jahr 2014 unverzüglich mit den beteiligten Institutionen wie Bundessortenamt, Verband der Landwirtschaftskammern und mit Länderdienststellen konkrete Verhandlungen zur Erhöhung der Kostendeckung im Zusammenhang mit den Sortenversuchen und Wertprüfungen aufzunehmen,
b) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 a) und b) zu berichten.
Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/3200 S. 27):
"Zu Ziffer 3.2 a):
Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Bund (vertreten durch das Bundessortenamt - BSA), Ländern (vertreten durch die Länderdienststellen) und dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. stellen die Bundesländer die Finanzierung der Landessortenversuche im bedarfsgerechten Umfang sicher. Sie setzen damit einen Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 7. Oktober 2004 um. Für Wertprüfungen gilt, dass das BSA den durchführenden Dienststellen ein Prüfungsentgelt zahlt, dessen Höhe je Sorte von der jeweils geprüften Pflanzenart abhängt. Die Prüfungsentgelte werden unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostensteigerungen und der Haushaltslage des BSA in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies war zuletzt 2015 der Fall.
Mit Schreiben vom 24. Februar 2022 an das BSA hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) um eine erneute Überprüfung bzw. eine deutlich höhere Kostenerstattung gebeten. Zudem wurde angeregt, dass das BSA gemeinsam mit den für die Wertprüfungen zuständigen Länderdienststellen erörtert, ob eine Verringerung der Wertprüfungen dazu genutzt werden könnte, diese kostendeckender zu finanzieren.
Des Weiteren wurde das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR R-N-H) als Länderdienststelle gebeten, sich auf Ebene von Bund-Länder-Arbeitskreisen im Verband der Landwirtschaftskammern zusammen mit den anderen Länderdienststellen beim BSA im Sinne des o. g. Schreibens für eine verbesserte Finanzierung einzusetzen.
Zu Ziffer 3.2 b) i. V. m. Ziffer 3.1 a):
Die betroffenen DLR, nämlich die DLR Westerwald-Osteifel, Eifel, R-N-H und Westpfalz, wurden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ab dem nächsten Versuchsjahr bezogen auf den Personaleinsatz der Umfang der Sortenversuche und Wertprüfungen, sofern noch nicht erfolgt, um mindestens 25 % gegenüber 2010 reduziert wird.
Vom für das ackerbauliche Versuchswesen federführend zuständigen DLR R-N-H wurde dem MWVLW mitgeteilt, dass gegenüber dem Jahr 2010 die Anzahl der Sortenversuche einschließlich Wertprüfungen von 105 (auf 10,16 ha Erntefläche) auf 69 (auf 7,23 ha Erntefläche) im Jahr 2020 reduziert wurde.
Eine weitere Verringerung der Anzahl der Sortenversuche einschl. Wertprüfungen ist mittelfristig im Zuge von personellen Veränderungen (insbes. Altersabgängen) vorgesehen.
Zu Ziffer 3.2 b) i. V. m. Ziffer 3.1 b):
Das DLR R-N-H wurde aufgefordert, unmittelbar zu veranlassen, dass das Personal des DLR R-N-H, welches im landwirtschaftlichen Versuchswesen eingesetzt ist, nur noch in einem einzigen Pflanzenbauteam organisiert wird. Damit wurde die Zahl der Pflanzenbauteams von fünf auf vier verringert. Entsprechend sind für das Versuchsjahr 2023 nur noch vier zentrale Versuchsstandorte geplant.
Eine weitere Verringerung der Anzahl der Pflanzenbauteams und Versuchsstandorte wird geprüft."
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/4302 S. 12):
"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass
a) das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unverzüglich das Bundessortenamt bezüglich einer Überprüfung bzw. deutlich höheren Kostenerstattung angeschrieben sowie weitere Maßnahmen für eine verbesserte Finanzierung der Wertprüfungen und Sortenversuche ergriffen hat,
b) die betroffenen Dienstleistungszentren aufgefordert wurden, dafür Sorge zu tragen, dass ab dem nächsten Versuchsjahr bezogen auf den Personaleinsatz der Umfang der Sortenversuche und Wertprüfungen um mindestens 25 % gegenüber 2010 reduziert wird sowie eine weitere Verringerung der Anzahl der Sortenversuche einschließlich Wertprüfungen mittelfristig vorgesehen ist,
c) dass die Zahl der Pflanzenbauteams und damit der Versuchsstandorte von fünf auf vier verringert und eine weitere Verringerung der Anzahl der Pflanzenbauteams und Versuchsstandorte geprüft wird,
d) das Ministerium bis Ende 2021 ein detailliertes Personal- und Standortkonzept für das landwirtschaftliche Versuchswesen erstellt und vorgelegt hat."
Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Angelegenheit im Rahmen des Entlastungsverfahrens für erledigt zu erklären (Drucksache 18/7526 S. 21).
Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2023 gefasst.