Jahresbericht 2024, Nr. 17 - Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund

- veränderte Rahmenbedingungen für Fernstudiengänge, unzureichende Haushaltsangaben und finanzielle Risiken -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Im Wintersemester 2022/2023 waren insgesamt 6.575 Fernstudierende an Hochschulen eingeschrieben, die vom Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund bei der Durchführung von Studienangeboten unterstützt wurden. Davon entfielen 1.086 Studierende auf Hochschulen außerhalb der drei am Staatsvertrag über Fernstudien an Fachhochschulen beteiligten Länder.

Einnahmen von bis zu 7,2 Mio. € waren nicht, Ausgaben von bis zu 7,4 Mio. € nur zu einem geringen Teil im Haus¬haltsplan des Landes ausgewiesen.

Der Bewilligung von Stellen lagen keine angemessenen Personalbedarfsermittlungen zugrunde.

Finanzielle Risiken können entstehen, weil Personalausgaben überwiegend aus Gebühreneinnahmen finanziert wurden.

Die Kalkulation von Gebühren war verbesserungsbedürftig. Eine aussagekräftige Kosten- und Leistungsrechnung fehlte.

Erforderliche Neuverhandlungen über die weitere Finanzierung unterblieben.

Der Ausbau der Fernstudienangebote in den Ländern war sehr unterschiedlich. Die Digitalisierung hat die Organisation und Vermarktung von Fernstudiengängen verändert. Die Hochschulen sind immer weniger auf eine fernstudienspezifische Infrastruktur angewiesen.

Forderungen des Rechnungshofs I Stellungnahme(n) der Landesregierung I Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) die voraussichtlichen Einnahmen und zu leistenden Ausgaben im Haushaltsplan vollständig zu veranschlagen,

b) die Zweckbindung - soweit diese erforderlich und bislang nicht eindeutig gesetzlich oder durch Auflagen Dritter begründet wurde - durch Zweckbindungsvermerke sicherzustellen,

c) Stellenanträge durch angemessene Personalbedarfsermittlungen zu begründen,

d) die Risiken der aus Gebühreneinnahmen finanzierten Beschäftigungsverhältnisse zu prüfen und mit geeigneten Stellenbewirtschaftungsmaßnahmen zu begrenzen,

e) Modulbezugsgebühren kostendeckend zu kalkulieren und die Angemessenheit der Gebührensätze regelmäßig durch Nachkalkulationen zu überprüfen,

f) eine ordnungsgemäße und aussagekräftige Kosten- und Leistungsrechnung zu implementieren,

g) ein ordnungsgemäßes und bedarfsgerechtes Vertragsmanagement sicherzustellen,

h) die Finanzierungsbeiträge der beteiligten Länder zu überprüfen und ggf. neu zu verhandeln,

i) die Durchführung von Fernstudiengängen über das ZFH erneut zu evaluieren.

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) die Finanzierung von Leistungen des ZFH für Studierende an Hochschulen außerhalb der am Staatsvertrag beteiligten Länder rechtssicher zu gestalten und eine Quersubventionierung durch die Grundfinanzierung auszuschließen,

b) die erforderlichen Daten zu den Personal- und Sachausgaben unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit soweit möglich automatisiert in einem System abzubilden,

c) über das Ergebnis der Beratungen der Gremien des ZFH zur Evaluation zu Nr. 3.1 Buchstabe i zu berichten.

3.3 Der Rechnungshof hat empfohlen, den Staatsvertrag um die Aufgaben zu ergänzen, die das ZFH im Zusammenhang mit Fernstudienangeboten von Hochschulen außerhalb der am Staatsvertrag beteiligten Länder wahrnehmen darf.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/9553 S. 26):

"Zu Ziffer 3.2 a):
Die rechtssichere Erhebung von Gebühren wird zeitnah im Verwaltungsrat adressiert. Eine Aktualisierung des Campus-Management-Systems, das eine automatisierte Kosten- und Leistungsrechnung ermöglicht, um eine vollständige und effiziente Abrechnung der Studiengänge zu gewährleisten, wird geprüft. Die Prüfung der Anforderungen und Umsetzungsschritte wird einen größeren Zeitraum in Anspruch nehmen und ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Der Beginn einer entsprechenden Machbarkeitsstudie ist für Herbst 2024 vorgesehen. Das Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund (ZFH) wird zur erweiterten Transparenz der Nebenrechnung ab dem Haushaltsabschluss 2023 zusätzliche Informationen aufnehmen, insbesondere die direkte Unterscheidbarkeit von Einnahmen aus der Weiterbildung und Einnahmen aus dem Modulbezug bei grundständigen Studiengängen. Weiterhin wird die Anzahl der eingeschriebenen Studierenden ergänzt, um hier leichter Kennzahlen berechnen zu können. In der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats des ZFH wird gemeinsam mit den anderen am Staatsvertrag beteiligten Ländern der Austausch zur Entwicklung einer einvernehmlichen Lösung initiiert, wie die Förderung der  Entwicklung und Durchführung von Fernstudien auch außerhalb der beteiligten Länder rechtssicher gestaltet werden kann.

Zu Ziffer 3.2 b):
Die zuständigen Organe des ZFH prüfen eine Aktualisierung des Campus-Management-Systems, das nach Möglichkeit auch eine automatisierte Abbildung der Personal- und Sachausgaben einschließt. Die Prüfung der Anforderungen und Umsetzungsschritte nimmt einen größeren Zeitraum in Anspruch und ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Der Beginn einer entsprechenden Machbarkeitsstudie ist für Herbst 2024 vorgesehen.

Zu Ziffer 3.2 c) i.V.m. Ziffer 3.1 i):
Die Beratungen der Gremien des ZFH bezüglich einer möglichen Evaluation sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend erfolgt."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/10344 S. 12):

"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung zugesagt hat,

a) die voraussichtlichen Einnahmen und zu leistenden Ausgaben im Haushaltsplan vollständig zu veranschlagen,
b) die Zweckbindung - soweit diese erforderlich und bislang nicht eindeutig gesetzlich oder durch Auflagen Dritter begründet wurde - durch Zweckbindungsvermerke sicherzustellen,
c) Stellenanträge durch angemessene Personalbedarfsermittlungen zu begründen,
d) die Risiken der aus Gebühreneinnahmen finanzierten Beschäftigungsverhältnisse zu prüfen und mit geeigneten Stellenbewirtschaftungsmaßnahmen zu begrenzen,
e) Modulbezugsgebühren kostendeckend zu kalkulieren und die Angemessenheit der Gebührensätze regelmäßig durch Nachkalkulationen zu überprüfen,
f) eine ordnungsgemäße und aussagekräftige Kosten- und Leistungsrechnung zu implementieren,
g) ein ordnungsgemäßes und bedarfsgerechtes Vertragsmanagement sicherzustellen,
h) die Finanzierungsbeiträge der beteiligten Länder zu überprüfen und ggf. neu zu verhandeln.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) über die rechtssichere Gestaltung der Durchführung von Fernstudien auch außerhalb der am Staatsvertrag beteiligten Länder,
b) über das Ergebnis der Prüfung der Aktualisierung des Campus-Management-Systems zur möglichst automatisierten Abbildung der Personal- und Sachausgaben,
c) über das Ergebnis der Beratungen der Gremien des ZFH bezüglich einer Evaluation
zu berichten:"

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2024 gefasst.