Jahresbericht 2021, Nr. 17 - Gebühren und Erstattung von Ausgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

- nicht angepasste Gebühren und nicht beantragte Ausgabenerstattungen des Bundes -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die Gebühren, die das Landesuntersuchungsamt sowie die Fischerei- und Jagdverwaltung erheben, waren seit Jahren nicht mehr den gestiegenen Personal- und Sachausgaben angepasst worden. Allein 2013 bis 2019 entgingen dem Land dadurch bei den nach festen Sätzen zu bemessenden Gebühren des Landesuntersuchungsamts Einnahmen von nahezu 1 Mio. €.

Das Land versäumte es, für die Jahre vor 2009 die Erstattung der nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckten Ausgaben der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle beim Bund zu beantragen. Bei rechtzeitiger und vollständiger Erstattung hätte das Land von 2000 bis 2008 zusätzliche Einnahmen von mindestens 3,6 Mio. € erzielen können.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) die Landesverordnungen über

- die Gebühren bei den Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes, der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie der Gesundheitsverwaltung im Rahmen des Trinkwasserrechts und der Umwelthygiene (Besonderes Gebührenverzeichnis),

- die Gebühren der Fischereiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) und über die Fischereiabgabe sowie

- die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)

im Hinblick auf die Kostenentwicklung und die Verpflichtung der Landesbehörden zur rechtzeitigen und vollständigen Erhebung von Einnahmen zu überarbeiten,

b) mit dem Bund Verhandlungen zur Übernahme der vor 2009 vom Land geleisteten und nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckten Ausgaben für die Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle aufzunehmen,

c) die Ausgaben der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle im Haushaltsplan und in der Haushaltsrechnung vollständig in der für sie eingerichteten Titelgruppe auszuweisen.

3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben a und b zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 17/15003 S. 39):

"Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 a):

Die Überarbeitung der Landesverordnung über Gebühren bei den Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes, der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie der Gesundheitsverwaltung im Rahmen des Trinkwasserrechts und der Umwelthygiene (Besonderes Gebührenverzeichnis) ist noch nicht abgeschlossen. Neben der Anpassung der Höhe der Gebühren ist eine Neugliederung der Gebührentatbestände, orientiert an den fachlichen Fragestellungen, beabsichtigt. In das Besondere Gebührenverzeichnis wird ein dynamischer Verweis auf das Allgemeine Gebührenverzeichnis übernommen werden.

Das Verfahren zur Anpassung der Landesverordnung über die Gebührender Fischereiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) und über die Fischereiabgabe an die aktuellen Richtwerte sowie zur weiteren Überprüfung der bestehenden Gebühren hinsichtlich Kostendeckung ist eingeleitet. In das Besondere Gebührenverzeichnis wird ein dynamischer Verweis auf das Allgemeine Gebührenverzeichnis übernommen werden.

Die Anpassung der Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) ist derzeit noch in Abstimmung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gebühr für die Erteilung und Verlängerung des Jagdscheines unmittelbare Auswirkung auf die Höhe der zu entrichtenden Jagdabgabe hat. Bei der Festsetzung der Gebühren soll auch der Beitrag der Jägerschaft bei der vorbeugenden Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie die Mitwirkung bei Wiederbewaldung der durch Hitze, Dürre und Borkenkäferbefall entstandenen großen Freiflächen nicht unberücksichtigt bleiben. Zudem steht eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes an, die voraussichtlich eine Anpassung der rheinland-pfälzischen Jagdvorschriften erforderlich machen wird. Die Überarbeitung dieses Besonderen Gebührenverzeichnisses soll daher im Rahmen der Anpassungen des Landesjagdrechtes erfolgen.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 b):

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) hat beim Bundesumweltministerium (BMU) die Frage der Kostenübernahme der Ausgaben des Landes für die Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle vor 2009 thematisiert. Das BMU hat hierzu mitgeteilt, dass die Ansprüche auf Erstattung der nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckten Ausgaben der Landessammelstelle für die Jahre vor 2009 verjährt seien. Das MUEEF folgt der Auffassung des BMU, insoweit hat eine Geltendmachung der Erstattungsansprüche aus der Zeit vor 2009 gegenüber dem Bund keine Aussicht auf Erfolg."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/1075 S. 14).

"Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung die Auffassung des Bundesumweltministeriums teilt, wonach die Ansprüche auf Erstattung der nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckten Ausgaben der Landessammelstelle für die Jahre vor 2009 verjährt sind und eine Geltendmachung von Erstattungsansprüchen vor 2009 gegenüber dem Bund keine Aussicht auf Erfolg habe.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) die Landesverordnung über die Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes, der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie der Gesundheitsverwaltung im Rahmen des Trinkwasserrechts und der Umwelthygiene überarbeitet wird und neben der Anpassung der Höhe der Gebühren eine Neugliederung der Gebührentatbestände orientiert an den fachlichen Fragestellungen beabsichtigt ist,

b) das Verordnungsverfahren zur Anpassung des Gebührenverzeichnisses zu den Gebühren der Fischereiverwaltung und über die Fischereiabgabe an die aktuellen Richtwerte sowie zur weiteren Überprüfung der bestehenden Gebühren hinsichtlich Kostendeckung eingeleitet worden ist,

c) die Anpassung des Gebührenverzeichnisses zu den Gebühren der Jagdverwaltung derzeit in Abstimmung ist und die Überarbeitung dieses Gebührenverzeichnisses im Rahmen der beabsichtigten Änderung des Landesjagdrechtes erfolgen wird,

d) im Haushalt 2022 auch die Stellen und Personalausgaben der Landessammelstelle in der zugehörigen Titelgruppe ausgewiesen werden."

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2021 gefasst.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Angelegenheit im Rahmen des Entlastungsverfahrens für erledigt zu erklären (Drucksache 18/4302 S. 22).

Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.