Jahresbericht 2024, Nr. 15 - Rheinland-Pfälzische Technische Universität, Campus Kaiserslautern

- Sanierungsstau, zu geringe Instandhaltungsmittel und Vergabeverstöße -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die überwiegend in den 1970er- und 1980er-Jahren errichteten Gebäude der Rheinland-Pfälzischen Technische Universität Kaiserslautern wiesen erhebliche Mängel im Bereich Brandschutz, Energieeffizienz, Innenausbau sowie bei technischen Anlagen auf. Sie bedürfen weitgehend einer Grundsanierung.

Für eine sachgerechte Instandhaltung fehlten rechnerisch jährlich 31 Mio. €. Weitere Hochschulen in Rheinland-Pfalz wiesen nach anderen Prüfungen ebenfalls erhebliche Instandhaltungsmängel auf. Ein landeseigenes Hochschulbauprogramm, um den Sanierungsstau kontinuierlich und planvoll abzuarbeiten, existierte nicht.

Der derzeitige Gebäudebestand genügte der Zielsetzung des Landesklimaschutzgesetzes nicht. Danach sind die Hochschulen bis 2030 in der Gesamtbilanz klimaneutral zu organisieren. Die Außenwände waren teilweise so unzureichend gedämmt, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten die heute zulässigen Werte um bis zu 975 % überschritten.

Obwohl der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung bereits im Jahr 2009 eine detaillierte bauphysikalische Studie beauftragt hatte, die energetische Defizite und diesbezügliche Sanierungsmaßnahmen aufzeigte, bestehen die Mängel ungemindert fort.

Die Vergabe von Rahmenverträgen wies unterschiedliche Fehler auf.

Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern nutzte ein veraltetes Beschaffungshandbuch aus dem Jahr 2007.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) dass die RPTU Kaiserslautern, der Landesbetrieb LBB, das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit gemeinsam eine Strategie erarbeiten, um den Sanierungsstau unter Berücksichtigung der Hochschulentwicklung der RPTU Kaiserslautern abzubauen,

b) es solle durch das Ministerium der Finanzen sowie das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit geprüft werden, ob auch in Rheinland-Pfalz ein Hochschulbauprogramm mit mehrjähriger Laufzeit und angemessenem Budget aufgelegt werden kann,

c) bei Rahmenvereinbarungen
- gemeinsame Ausschreibungen mit dem Landesbetrieb LBB durchzuführen,
- soweit erforderlich Preisgleitklauseln zu vereinbaren,
- Auftragsbekanntmachungen vollständig, eindeutig und fehlerfrei zu veröffentlichen,
- mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen an einer zentralen Stelle der Vergabeunterlagen vollständig und widerspruchsfrei aufzuführen,
- in der internen Richtlinie zu definieren, was zusätzliche Leistungen „in kleinem Umfang“ sind sowie die Gründe für die Vergabe von zusätzlichen Leistungen im Vergabevermerk zu dokumentieren,
- zusätzliche Leistungen, die im Angebotsverfahren vergeben werden, eindeutig und erschöpfend zu beschreiben und die jeweiligen Mengen anzugeben,
- auf eigens kreierte Punktemodelle zu verzichten und die Wertung der Angebote nur nach dem Preis vorzunehmen,
- die Anlagen, die Vertragsbestandteil werden sollen, vollständig aufzuführen,
- den Umfang der Stundenlohnarbeiten für jede Lohngruppe in den Vergabeunterlagen anzugeben und diesen in die Wertung einzubeziehen,
- Angebote mit unangemessen niedrigen Stundenlohnverrechnungssätzen auszuschließen,
- Leistungen produktneutral auszuschreiben und sachlich gerechtfertigte Abweichungen im Vergabevermerk zu dokumentieren,
- von einer nachträglichen Erweiterung des Leistungsumfangs und der Einbeziehung weiterer Auftragnehmer abzusehen,

d) das Beschaffungshandbuch zeitnah zu überarbeiten und regelmäßig zu aktualisieren.

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben a und b zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/9553 S. 24):

"Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 a):
Es ist beabsichtigt, erste Planungsaufträge für die Umsetzung der baulichen Entwickklungsplanung auf Grundlage der aktualisierten Raumbedarfe für die Fachbereiche Chemie und Biologie (Initialmaßnahme) im 2. Quartal 2024 zu erteilen. Parallel ist geplant, die Ausweitung der baulichen Entwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der 4+1-Strategie des Landes auf dem gesamten Campus zu initiieren.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 b):
Bzgl. des Bauzustands müssen die Hochschul-Standorte differenziert betrachtet werden. Während bei einigen Standorten ein erheblicher Sanierungs- und Erneuerungsbedarf vorliegt, bestehen an anderen Standorten Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarfe schwerpunktmäßig nur für Einzelgebäude. Wiederum andere Standorte wurden oder werden derzeit ganz umfassend erneuert bzw. arrondiert (wie z. B. die Hochschulen Mainz, Ludwigshafen und Kaiserslautern). Zunächst wird die schwerpunktmäßige Durchführung von für die bauliche Entwicklung erforderlichen Einzelmaßnahmen weiterverfolgt. Darüber hinaus ist beabsichtigt, eine hochschulstandortübergreifende Analyse durchzuführen. Veranschlagungen sind den weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten."

Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.

Zu Ziffer 3.1 b:

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, es solle durch das Ministerium der Finanzen sowie das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit geprüft werden, ob auch in Rheinland-Pfalz ein Hochschulbauprogramm mit mehrjähriger Laufzeit und angemessenem Budget aufgelegt werden kann, bemerkt der Rechnungshof:

Die Landesregierung relativiert mit ihrer Stellungnahme die bisherigen Einlassungen des Ministeriums der Finanzen sowie des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit. Die Ministerien hatten in ihrer Stellungnahme zu den Prüfungsmitteilungen mitgeteilt, im Rahmen der haushälterischen Möglichkeiten ein mit bestmöglichen Personal- und Finanzmitteln ausgestattetes mittel- bis langfristiges Bauprogramm für die Hochschulstandorte implementieren zu wollen. Hierzu merkt der Rechnungshof an, dass eine hochschulstandortübergreifende Analyse nur ein erster Schritt sein kann. In Anbetracht der möglichen Dimension der Aufgabe hält er die Aufstellung eines einen mehrjährigen Zeitraum umfassenden Programms für unerlässlich. Zudem sollte den Hochschulen eine zeitliche Perspektive aufgezeigt werden, in der die baulichen Mängel ihrer Liegenschaften planvoll abgearbeitet werden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/10344 S. 11):

"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) als Initialmaßnahme einer baulichen Entwicklungsplanung im 2. Quartal 2024 erste Planungsaufträge für die Fachbereiche Chemie und Biologie erteilt werden,
b) parallel dazu geplant ist, eine bauliche Entwicklungsplanung für den gesamten Campus zu initiieren, welche die Zielvorgaben der 4+1-Strategie des Landes berücksichtigt,
c) für die bauliche Entwicklung der Hochschulen im Land erforderliche Einzelmaßnahmen weiterverfolgt und eine hochschulstandortübergreifende Analyse durchgeführt werden sollen,
d) die Feststellungen des Rechnungshofs zu den von der RPTU geschlossenen Rahmenvereinbarungen künftig beachtet werden und die RPTU ihr Beschaffungshandbuch aktualisiert hat.

Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die Implementierung eines Hochschul-bauprogramms mit mehrjähriger Laufzeit hinzuwirken und darüber zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2024 gefasst.