Jahresbericht 2022, Nr. 6 - Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Zahl der Wohngeldbehörden überprüfungsbedürftig, Auszahlungsverfahren zu aufwendig und Bearbeitung mängelbehaftet -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Eine aktuelle Prüfung des Bedarfs an 44 Wohngeldbehörden lag nicht vor.
Die Aufsicht durch das Ministerium der Finanzen verfolgte keine messbaren Ziele. Die Geschäftsprüfungen orientierten sich nicht hinreichend an Auffälligkeiten des Gesetzesvollzugs.
Das Kennzahlensystem zum Forderungsmanagement wurde nicht genutzt. Darüber hinaus lieferte es zum Teil unbrauchbare Werte.
Das Verfahren zur Zahlbarmachung der Wohngeldleistungen war zu aufwendig und fehleranfällig.
Die Bearbeitung der Wohngeldanträge wies Mängel auf. Insbesondere die Plausibilität des angegebenen Einkommens wurde nicht oder fehlerhaft geprüft, Mieten wurden zu hoch angesetzt, Lastenberechnungen ohne hinreichende Angaben akzeptiert und Abzugs- sowie Freibeträge unzutreffend berücksichtigt.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hatte gefordert,
a) die Zahl der Wohngeldbehörden zu überprüfen,
b) für eine zielorientierte Steuerung Zielvereinbarungen zu schließen, Auffälligkeiten bei der Auswahl der zu prüfenden Wohngeldbehörden zu berücksichtigen und die inhaltlichen Schwerpunkte der Geschäftsprüfungen auf der Grundlage der Feststellungen der ADD und des Rechnungshofs anzupassen,
c) zur Ausübung der Aufsicht und Steuerung das Kennzahlensystem auszubauen,
d) das Verfahren zur Zahlbarmachung der Wohngeldleistungen zu vereinfachen,
e) auf die Verringerung von Mängeln bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge hinzuwirken.
3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben a und b zu berichten.
Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/3200 S.8):
"Zu Ziffer 3.2 i. V. m. Ziffer 3.1 a):
Durch die sehr komplexe Migration des Wohngeldverarbeitungsprogrammes im Rahmen einer 4-Länder-Kooperation vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz zur Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung, sowie der zurzeit ebenfalls kurzfristig umzusetzenden Anforderungen des Heizkostenzuschussgesetzes und des Onlinezugangsgesetzes sind sowohl die Wohngeldbehörden als auch das Ministerium der Finanzen (FM) bis zum Ende des dritten Quartals 2022 sehr stark belastet. So musste auch die Migration des Wohngeldverfahrens um drei Monate verschoben werden, um eine reibungslose Abwicklung des zum 1. Juni 2022 in Kraft tretenden Heizkostenzuschussgesetzes gewährleisten zu können. Vor diesem Hintergrund kann die Prüfung des Bedarfs an 44 Wohngeldstellen erst zum Ende des Jahres beginnen.
Zu Ziffer 3.2 i. V. m. Ziffer 3.1 b):
Zur Prüfungsfeststellung einer verbesserungswürdigen Fachaufsicht ist zu bemerken, dass diese erst 2019 mit schwieriger Personalgewinnung und neuem fachfremdem Personal bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) aufgebaut wurde und deshalb keinerlei Erfahrungswissen bei der ADD und dem Ministerium der Finanzen (FM) vorlag. Die Anregungen des Rechnungshofs sind deshalb eine willkommene Hilfestellung in der Aufbauphase dieses neuen Aufgabengebietes.
Die für die obere Fachaufsicht zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden seit 15. Juli 2021 bis zunächst 31. März 2022 von der ADD mit Zustimmung des FM mit Aufgaben der Flutopferhilfe sowie den derzeitigen Maßnahmen zur Umsetzung der Flüchtlingshilfe aufgrund des Krieges in der Ukraine betraut und standen daher für die Fachaufsicht im Bereich Wohngeld nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Daher konnte erst für den 7. April 2022 ein Termin zwischen ADD und FM zur Umsetzung der Prüfungsfeststellungen vereinbart werden. Thema dieses Termins war auch die bessere Nutzung des derzeitigen Kennzahlensystems. Nach Abschluss der Migration des Wohngeldfachverfahrens werden wir die Anregungen hierzu auch in der 4-Länder-Kooperation thematisieren."
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/4302 S. 5):
"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass
a) die Anregungen des Rechnungshofs zur Einbeziehung von Kennzahlen zum Forderungsmanagement aufgegriffen werden,
b) mit dem neuen Wohngeldabrechnungsverfahren eine Verfahrensvereinfachung sowie die Verringerung der Fehleranfälligkeit angestrebt werde,
c) die Wohngeldbehörden über die zahlreichen Einzelfeststellungen informiert und diese in den Arbeitsgemeinschaften der Kommunen erörtert werden.
Die Landesregierung wird aufgefordert, über
a) die Ergebnisse der Prüfung des Bedarfs an 44 Wohngeldbehörden und
b) die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs zur Verbesserung der Fachaufsicht
zu berichten."
Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.
Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/5310 S. 4)
"Zu Buchstabe a):
Durch die zum 1. Januar 2023 anstehende große Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz) hat sich die Ausgangslage grundlegend verändert. Durch die Reform wird eine Verdreifachung der Antragszahlen erwartet. Dies wird sich auch auf die Größe der Wohngeldstellen erheblich auswirken. Diese Auswirkungen gilt es zunächst abzuwarten, bevor strukturelle Überlegungen angestellt werden, deren Grundlagen noch auf den alten Fallzahlen fußen. Zudem haben die betroffenen Wohngeldbehörden auf Fachebene in Abstimmung mit dem Städtetag darum gebeten, angesichts der enormen Herausforderungen, der sich die Wohngeldbehörden durch die Wohngeldreform ausgesetzt sehen, derartige Überlegungen derzeit zurückzustellen.
Zu Buchstabe b):
Diese Empfehlungen des Rechnungshofs wurden umgesetzt. Zwischen dem Ministerium der Finanzen (FM) und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) finden regelmäßig Besprechungen zu den Prüfungsschwerpunkten statt. Diese orientieren sich im Wesentlichen an den Feststellungen des Rechnungshofs. Die Geschäftsprüfungen der ADD bei den Wohngeldbehörden werden allerdings zunächst voraussichtlich bis Ende März 2023 ausgesetzt. Grund hierfür ist, dass das FM den Wohngeldbehörden Unterstützung bei der Einarbeitung des zur Bewältigung der Wohngeldreform benötigten zusätzlichen Personals zugesagt hat und Belastungen durch Geschäftsprüfungen in der kritischen Phase unterbleiben sollen. Unterstützt werden soll im Rahmen eines Gesamtkonzepts unter anderem durch praxisorientierte Schulungsmaßnahmen der für die Fachaufsicht zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ADD."
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Angelegenheit im Rahmen des Entlastungsverfahrens für erledigt zu erklären (Drucksache 18/7526 S. 21).
Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2023 gefasst.