Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Finanzkontrolle
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz pflegt seit vielen Jahren einen engen Austausch mit anderen Einrichtungen der Finanzkontrolle im In- und Ausland. Wo der Erfahrungsaustausch besonders intensiv ist, lesen Sie hier:
Ungeachtet der rechtlichen Unabhängigkeit der Rechnungshöfe im föderalen Bundesstaat wird ein intensiver Gedanken- und Informationsaustausch gepflegt.
Die Zusammenarbeit ist im Rahmen der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder sowie in Arbeitskreisen, die auf bestimmte Themen (Bsp.: Haushaltsrecht, Bauwesen oder Steuern) spezialisiert sind, institutionalisiert.
Daneben gibt es Bereiche, in denen für die Prüfung sowohl der Rechnungshof Rheinland-Pfalz als auch der Bundesrechnungshof oder der Rechnungshof eines anderen Landes zuständig sind. In diesen Fällen soll gemeinsam geprüft werden (Bsp.: Gemeinsame Prüfung des Südwestrundfunks durch den Rechnungshof Baden-Württemberg und den Rechnungshof Rheinland-Pfalz).
Ferner kann der Rechnungshof Rheinland-Pfalz durch Prüfungsvereinbarungen Prüfungsaufgaben – mit Ausnahme der Prüfung der Haushaltsrechnung – auf den Bundesrechnungshof oder einen anderen Rechnungshof übertragen bzw. Prüfungsaufgaben übernehmen.
Der Europäische Rechnungshof kontrolliert den Gesamthaushalt der Europäischen Union. Unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit arbeiten er und die Rechnungshöfe der Mitgliedstaaten u. a. im Bereich der Agrar- und Strukturförderung vertrauensvoll zusammen. Der Europäische Rechnungshof unterrichtet die nationalen Rechnungshöfe (Bundes- oder Landesrechnungshof) rechtzeitig von seinen Prüfungen, damit diese entscheiden können, ob und in welcher Form sie sich an den Prüfungen beteiligen. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz verfährt entsprechend bei seinen Prüfungen, soweit diese Mittel der Europäischen Union betreffen.
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz ist Mitglied von EURORAI. Ziel dieser Organisation ist es, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Rechnungskontrollinstitutionen auf den Gebieten ihrer Tätigkeit zu vertiefen und den Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich der Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens zu fördern.