Jahresbericht und Entlastungsverfahren

Jahresbericht

Der Rechnungshof fasst das Ergebnis seiner Prüfungen, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann, jährlich in einem Bericht zusammen, den er dem Landtag und der Landesregierung zuleitet („Jahresbericht“). Dieser Bericht wird als Beratungsunterlage des Landtags veröffentlicht. Darüber hinaus stellt der Präsident des Rechnungshofs den Jahresbericht in einer Pressekonferenz vor.

Entlastungsverfahren

Der Jahresbericht bildet die Grundlage für das parlamentarische Verfahren zur Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung. Die Entscheidung des Landesparlaments wird im Haushalts- und Finanzausschuss, v.a. in dessen Unterausschuss, der Rechnungsprüfungskommission, vorbereitet. Deren Empfehlungen schließen eine Stellungnahme zu den Vorschlägen und Forderungen des Rechnungshofs ein. Der Entlastungsbeschluss des Landtags enthält daher regelmäßig auch konkrete Aufforderungen an die Landesregierung. Im Ergebnis wird so den nicht erledigten Forderungen des Rechnungshofs aus dem Jahresbericht, soweit sie vom Parlament geteilt werden, Wirksamkeit verschafft.

Die Entlastung steht am Ende eines Prozesses, der mit der Aufstellung des Haushaltsplans beginnt und regelmäßig wiederkehrend durchlaufen wird.

Ebenfalls jährlich veröffentlicht der Rechnungshof seinen Kommunalbericht. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.