Jahresbericht 2020 - Wesentliche Prüfungsergebnisse

Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2017

Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung

  • keine wesentlichen Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2017 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung von Bedeutung sein könnten,
  • keine wesentlichen Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren.

 

Nr. 2 Abwicklung des Landeshaushalts 2017

Die Haushaltsrechnung 2017 schloss mit einem Finanzierungsüberschuss von 872 Mio. € ab, der insbesondere auf erhebliche Steuermehreinnahmen zurückzuführen war. Der Überschuss wurde zur Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt genutzt.

Gegenüber dem Vorjahr stiegen die bereinigten Gesamteinnahmen um 5,9 % und die bereinigten Gesamtausgaben um 2,6 %.

Die Ausgabereste - brutto - erhöhten sich 2017 um 266 Mio. € auf fast 1,6 Mrd. €.

Die Bruttokreditaufnahmen für den Landeshaushalt einschließlich Umschuldungen und für die Betriebshaushalte von knapp 4,9 Mrd. € hielten sich im Rahmen der Kreditermächtigungen.

 

Nr. 3 Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung

- struktureller Haushaltsausgleich erfordert konsequente Haushaltsdisziplin -

Die laufende Rechnung schloss 2017 mit einem Überschuss von 1.324 Mio. € ab. Hierzu trug im Wesentlichen ein hohes Steueraufkommen bei.

Der Überschuss der laufenden Rechnung reichte zusammen mit weiteren Einnahmen aus, die Investitionsausgaben von 851 Mio. € zu decken und zudem Kreditmarktschulden von 872 Mio. € zu tilgen.

Im Vergleich der Flächenländer lagen - jeweils bezogen auf die Einwohnerzahl - die Personal-, sächlichen Verwaltungs- und Zinsausgaben von Rheinland-Pfalz über dem Durchschnitt. Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse sowie die Investitionsausgaben unterschritten den Durchschnittswert deutlich. Letzteres zeigt sich auch anhand der Investitionsquote des Landes, die selbst unter Hinzurechnung der Investitionsausgaben der Landesbetriebe mit 6,6 % einen Abstand von 2,5 Prozentpunkten zu der Durchschnittsquote der anderen Flächenländer (9,1 %) aufwies.

Infolge der Netto-Tilgung und der Auflösung des Pensionsfonds verringerte sich die Gesamtverschuldung des Landes einschließlich der Landesbetriebe bis Ende 2017 auf 32,4 Mrd. €. Dennoch waren Schuldenstand und Zinsbelastung überdurchschnittlich hoch. Die Pro-Kopf-Verschuldung von 7.836 € und die Zinsausgaben von 184 € je Einwohner lagen um jeweils 42 % über den Durchschnittswerten der anderen Flächenländer.

Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2018 wurde der Haushalt erstmals strukturell ausgeglichen. Auch nach den Planzahlen für die künftigen Jahre geht die Landesregierung davon aus, dass strukturell ausgeglichene Haushalte erzielt werden können. Für den Zeitraum bis 2023 ist eine Stärkung der Investitionstätigkeit bei weiteren Tilgungen von Altschulden und dem Aufbau einer Haushaltssicherungsrücklage vorgesehen. Um die Haushalte auch im Vollzug ohne strukturelle Kreditaufnahmen ausgleichen zu können, bedarf es einer konsequenten Haushaltsdisziplin.

Möglichkeiten zur weiteren Begrenzung der konsumtiven Ausgaben sollten genutzt und die Reduzierung der Altschulden durch einen Tilgungsplan verstetigt und verstärkt werden.

 

Nr. 4 Personal und Personalausgaben des Landes

- weitere Anstrengungen zur Erwirtschaftung von Konsolidierungsbeiträgen erforderlich -

Die Landesregierung hat beschlossen, von 2016 bis 2020 2.000 Stellen und Vollzeitkräfte budgetwirksam abzubauen. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Rechnungshof war der festgelegte Stellenabbau noch nicht in allen Einzelplänen vollständig abgebildet. Eine Gesamtübersicht über die in den abbaupflichtigen Bereichen in Abgang gestellten oder künftig wegfallenden Stellen war den Haushaltsplänen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 nicht zu entnehmen.

Während sich die Zahl der Stellen im Landeshaushalt von 1990 bis 2013 um 9.000 erhöht hatte, verminderte sich der in dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 ausgewiesene Stellenbestand gegenüber 2013 um fast 1.000 Stellen. Von 2016 bis 2018 hat das Ministerium der Finanzen der Ausbringung von fast 1.500 Stellen für neue Aufgaben zugestimmt.

Verlässliche Erkenntnisse über die Entwicklung der Versorgungsausgaben lagen nicht vor. Damit fehlte eine wichtige Voraussetzung für die weitere Konsolidierungsplanung.

Bis Ende 2027 scheiden über 24.000 Bedienstete und somit knapp 26 % des 2018 eingesetzten Personals alleine durch Erreichen der Regel-Altersgrenze aus. Dadurch bestehen einerseits erhebliche Konsolidierungspotenziale, wenn frei werdende Stellen nicht nachbesetzt werden. Andererseits sind erhebliche Anstrengungen zur Gewinnung und Bindung von Nachwuchs-, Fach- und Führungskräften im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft und anderen öffentlichen Arbeitgebern erforderlich, um die Erledigung notwendiger Landesaufgaben zu gewährleisten. Eine Gesamtstrategie hierfür sowie eine entsprechende Finanzierungsplanung waren nicht vorhanden.

 

Nr. 5 Struktur der Steuerverwaltung

- Chancen zur Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation durch Digitalisierung -

Die fortschreitende Digitalisierung wird sich nachhaltig auf die Arbeitsabläufe der Finanzämter auswirken. Die Steuerverwaltung wird ihre Strukturen anpassen müssen. Eine Gesamtstrategie hierfür hatte sie noch nicht entwickelt.

 

Nr. 6 Umbau und Sanierung eines Polizeidienstgebäudes in Idar-Oberstein

- mangelhafte Wirtschaftlichkeitsberechnungen, unzureichende Untersuchungen der Bausubstanz, übermäßige Kostensteigerungen -

Die Unterbringung der Polizei- und Kriminalinspektion Idar-Oberstein in einem 1994 erworbenen ehemaligen Schulgebäude war im Vergleich zu dem zunächst beabsichtigten Neubau eines Behördenhauses unwirtschaftlich.

Im Jahr 2006 begann der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung mit der Ermittlung des Sanierungsbedarfs des für die Polizei hergerichteten Dienstgebäudes. Im Zuge der Planung sowie nach dem Baubeginn 2014 stiegen die Baukosten mit jeder Fortschreibung der Bauunterlagen wie folgt:

  • 2,0 Mio. € in der Kostenvoranmeldung -Bau- (2008),
  • 3,9 Mio. € in der Haushaltsunterlage (HU) -Bau- (2011),
  • 6,5 Mio. € in der überarbeiteten HU -Bau- (2015),
  • 8,9 Mio. € in der ersten Nachtrags-HU -Bau- (2017),
  • 12,6 Mio. € in der zweiten Nachtrags-HU -Bau- (2018).

Einschließlich der Ausgaben für den seinerzeitigen Erwerb des Gebäudes von 2,9 Mio. € und die während der Bauzeit erforderliche Unterbringung der Polizei an anderen Standorten errechnen sich Gesamtkosten von insgesamt 16,4 Mio. €. Die Übergabe des Gebäudes an die Polizei ist im vierten Quartal 2019 geplant. Ob die nun ermittelten Kosten bis zum Abschluss der Bauabrechnung eingehalten werden, bleibt abzuwarten.

Ursachen für die erhebliche Kostensteigerung waren insbesondere unzureichende Untersuchungen der Bausubstanz sowie Mängel in der Steuerung des Projektlaufs.

Ein Neubau für die Polizei- und Kriminalinspektion wäre wirtschaftlicher gewesen als die Sanierung des bestehenden Gebäudes. Gemessen an den nun absehbaren Gesamtkosten von 16,4 Mio. € hätten durch einen bedarfsgerecht geplanten Neubau Herstellungskosten von mindestens 7 Mio. € sowie erhebliche Folgekosten vermieden werden können. 

 

Nr. 7 Soziale Wohnraumförderung in der Cité Dagobert in Landau

- überhöhte Zuschüsse, nicht erreichtes Förderziel und mangelhafte Prüfungen im Förderverfahren -

Das Land förderte die bauliche und energetische Sanierung von 75 Wohnungen sowie die Wohnumfeldverbesserung in der Cité Dagobert in Landau mit insgesamt 2,1 Mio. €. Ein Großteil der Förderung war nicht gerechtfertigt.

Die Zuschüsse wurden bewilligt, ohne dass der Bedarf an Sozialwohnungen und die Eignung der zu fördernden Wohnungen zuvor geprüft worden waren. 42 von 75 geförderten Wohnungen überschritten die zulässigen Höchstflächen für Sozialwohnungen in Konversionsliegenschaften zum Teil erheblich. Für diese wurden Fördermittel von knapp 1,4 Mio. € gewährt. Mieter aus der Zielgruppe der Förderung - Familien und Haushalte mit geringem Einkommen - wurden für die zu großen Wohnungen zumeist nicht gefunden. Daher wurden weitgehende Ausnahmen von den für die Belegung von Sozialwohnungen geltenden Beschränkungen gestattet.

Die ehemalige Landestreuhandstelle prüfte die Förderanträge und Verwendungsnachweise unzureichend:

  • Zuschüsse von über 660.000 € für die energetische Sanierung wurden zu Unrecht in Anspruch genommen. Der ausgeführte energetische Standard der Gebäude war erheblich schlechter als in den Förderanträgen angegeben.
  • Zuschüsse von 140.000 € wurden für eine nicht nachvollziehbare Steigerung des Wohnwerts gewährt.
  • Nicht nachvollziehbare Eigenleistungen der Zuwendungsempfänger und Sanierungskosten wurden nicht hinreichend hinterfragt.
  • Obwohl in den meisten Fällen die Mieterträge die Aufwendungen für den Kapitaldienst überschritten, unterblieb die nach den Fördervorgaben gebotene Kürzung von Zuschüssen.

 

Nr. 8 Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

- Landesmittel nicht erforderlich, Gesamtkonzept zur Organisation und strategischen Ausrichtung fehlt, Kommunalkreditgeschäft teilweise problematisch -

Die geplante Eigenkapitalzuführung von 40 Mio. € aus Mitteln des Landes ist nicht notwendig.

Für die Organisation und die strategische Ausrichtung der ISB fehlte ein tragfähiges Gesamtkonzept. Die Auftragsverwaltung ist für das Land vergleichsweise teuer. Eine Eigenerledigung der zugewiesenen Aufgaben durch das Land wäre um bis zu 2,2 Mio. € jährlich günstiger als die Beauftragung der ISB. Die Frage einer nicht umsatzsteuerbaren Leistungsbeziehung zwischen Land und ISB hatte das Ministerium der Finanzen nicht umfassend geprüft. Der Nutzen der Banklizenz, die 2,8 Mio. € jährlich kostet, war nicht belegt.

Das Kommunalkreditgeschäft war teilweise problematisch. Als zentrales Förderinstitut des Landes reichte die ISB auch an Kommunen und kommunale Gesellschaften außerhalb von Rheinland-Pfalz Darlehen aus. Vorgaben zur Einhaltung der Wettbewerbsneutralität und Vorschriften zur Konkretisierung der Förderaufgaben fehlten teilweise.

 

Nr. 9 SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

- hohes Eigenkapital, reduzierbarer Personalaufwand, reformbedürftiger Gesellschaftsvertrag -

Die SAM verfügte Ende 2017 über eine Eigenkapitalausstattung von fast 5,1 Mio. €. Da sie im Wesentlichen hoheitliche Aufgaben wahrnimmt und ohne größeres Geschäftsrisiko arbeitet, kann das Eigenkapital deutlich herabgesetzt werden.

Die Möglichkeiten zur Verringerung des Personalaufwands hatte die SAM noch nicht hinreichend genutzt. Einsparungen von mindestens 525.000 € jährlich lassen sich erzielen, wenn die Aufbauorganisation einschließlich der Geschäftsführung gestrafft und ein geeigneterer Tarifvertrag vereinbart wird sowie Vergütungen auf der Grundlage funktions- und sachgerechter Stellenbewertungen gezahlt werden. Hierdurch könnten die Gebühren, die die SAM erhebt, um fast 20 % gesenkt werden.

Das Land trug 2017 Personal- und Sachkosten von fast 114.000 € für Koordinierungstätigkeiten, die durch Gebühren der SAM finanziert werden können.

Der Gesellschaftsvertrag der SAM ist änderungsbedürftig. Nach den derzeitigen Regelungen ist nicht sichergestellt, dass das Land als Mehrheitsbeteiligter einen angemessenen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben kann.

 

Nr. 10 Einsatz mobiler Endgeräte

- erhebliche Risiken für IT-Sicherheit und Datenschutz -

Die Landesverwaltung setzte 2017 fast 2.000 mobile Endgeräte (Smartphones und Tablets) ein. Es wurden 201 Gerätetypen von 16 Herstellern verwendet. Auf knapp

1.000 Geräten (ohne Polizei) waren 59 verschiedene Betriebssystemversionen installiert. Eine einheitliche Produktstrategie auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung war nicht vorhanden.

Die Betriebssysteme von 62 % der Geräte waren nicht auf einem aktuellen Stand. Sicherheitsrelevante Updates waren nicht durchgeführt worden oder nicht mehr verfügbar. Dadurch waren ein sicherer Betrieb und der Datenschutz nicht gewährleistet.

Die Konfiguration des überwiegenden Teils der mobilen Endgeräte entsprach nicht den Mindestanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Landeseinheitliche und verbindliche Mindeststandards für die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen für den Einsatz mobiler Endgeräte fehlten.

Auf den zentral verwalteten mobilen Endgeräten waren fast 700 verschiedene Apps installiert, ohne dass die damit verbundenen Risiken für die Informationssicherheit in einem Freigabeprozess bewertet worden waren. Eine Prüfung, ob ein dienstlicher Bedarf für die Nutzung der Apps besteht und welcher Schutzbedarf für die verarbeiteten Daten und Informationen zu berücksichtigen ist, war unterblieben.

Bei über 700 Geräten, die nicht zentral verwaltet wurden, konnten keine einheitlichen Sicherheitsstandards durchgesetzt und Notfallaktionen ausgelöst werden. Ein großer Teil dieser Geräte hatte Zugriff auf die IT-Infrastruktur des Landes.

Bei auch privater Nutzung dienstlicher Geräte lagen keine Einwilligungserklärungen der Benutzer vor, die es den Dienststellen gestatteten, die für die IT-Sicherheit und den Datenschutz erforderlichen Zugriffe, Kontrollen und Maßnahmen durchzuführen.

 

Nr. 11 Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V.

- fehlerhaftes Förderverfahren, organisatorische und finanzielle Neuausrichtung notwendig -

Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. (LZG) ist finanziell im Wesentlichen von Zuschussleistungen des Landes abhängig.

Die Organisation der LZG war nicht wirtschaftlich. Die gebildeten Organisationseinheiten waren zu kleingliedrig. Die Möglichkeiten zur Optimierung der Aufbauorganisation und des Personaleinsatzes sowie die tarifgerechte Eingruppierung von Beschäftigten wurden bei der institutionellen Förderung nicht hinreichend untersucht.

Das Land gewährte Projektfördermittel für mehrere Maßnahmen, bei denen es sich um originäre, auf Dauer angelegte Aufgaben des Landes handelte.

Vielfach wurde gegen zuwendungsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Die Bemessung der Förderhöhe war nicht immer nachvollziehbar. Die Finanzierungspläne wiesen einzusetzende Eigenmittel nicht zutreffend aus. Fördermittel wurden verfrüht ausgezahlt. Die LZG verwendete Fördermittel nicht innerhalb des Bewilligungszeitraums und nicht zweckentsprechend.

Die Gründung der LZG Akademie der Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz gGmbH wurde unzulässigerweise mittelbar durch Projektfördermittel des Landes finanziert. Überschüsse der Akademie wurden nicht auf die Förderung der LZG angerechnet.

Durch die Gewährung von Zuschlägen für Gemeinkosten im Rahmen der Projektförderung trotz institutioneller Förderung waren Doppelförderungen nicht auszuschließen.

Das für Gesundheit zuständige Ministerium nahm zum Teil selbst Bewilligungen vor und prüfte Verwendungsnachweise, obwohl es sich hierbei nicht um ministerielle Aufgaben handelt.

 

Nr. 12 Durchführung von Bodenordnungsverfahren durch die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR)

- Konzepte für eine langfristige Aufgabenerledigung und einen bedarfsgerechten Personaleinsatz fehlen -

Dem Konzept „Personalentwicklung 2016 - 2022“ für die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) lag keine Personalbedarfsberechnung zugrunde. Zudem ging es bei der Festlegung der Zahl der abzubauenden Stellen und der Personaluntergrenze für den Bereich „Bodenordnung“ von einem deutlich zu hohen Personalbestand aus.

Ein geeignetes Instrument zur Personalbedarfsermittlung für die Durchführung von Flurbereinigungsverfahren war weder beim Ministerium noch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion oder den DLR vorhanden. Deshalb hat der Rechnungshof eine Methode entwickelt, mit der sich der Personalbedarf konkret berechnen lässt und mögliche Stelleneinsparungen aufgezeigt werden können.

Werden die Vorgaben des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums zur Begrenzung der Zahl der Neuanordnungen auf 14 Flurbereinigungsverfahren jährlich beibehalten, können bis 2033 mehr als 160 besetzte Stellen abgebaut und dadurch Personalkosten von 14 Mio. € pro Jahr vermieden werden. Bei 18 Neuanordnungen im Jahr wären bis zu 130 Vollzeitkräfte mit Personalkosten von über 11 Mio. € jährlich einsparbar.

Ein Konzept, in dem insbesondere die Zahl der jährlich neu anzuordnenden Flurbereinigungsverfahren festgelegt wird, fehlte. Damit war eine verlässliche Ermittlung des Personalbedarfs nicht möglich. Es war auch nicht sichergestellt, dass Verfahrensüberhänge vermieden und angemessene Bearbeitungszeiten gewährleistet werden.

Die Beibehaltung von neun Standorten sowie von sechs Projektentwicklungsstellen „Ländlicher Raum“ ist für die ordnungsgemäße Durchführung von Bodenordnungsverfahren nicht erforderlich.

Die Geschäftsprozesse zur Durchführung der Flurbereinigungsverfahren waren nicht einheitlich und zum Teil nicht wirtschaftlich.

 

Nr. 13 Förderung von Maßnahmen zur Vermarktung des in Rheinland-Pfalz erzeugten Weines

- Fördermittel teilweise zweckwidrig verwendet -

Aus der Abgabe zur Absatzförderung des im Land erzeugten Weines werden Einrichtungen der Gebietsweinwerbungen in den Weinanbaugebieten gefördert. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen setzten zwei Gebietsweinwerbungen Fördermittel, die für Maßnahmen der Gemeinschaftswerbung für mehrere Anbaugebiete bestimmt waren, ausschließlich für gebietsbezogene Maßnahmen ein.

Eine Gebietsweinwerbung leitete 50 % ihrer jährlichen Fördermittel an zwei weitere Einrichtungen für Weinwerbung weiter. Dies war nicht zulässig.

Das für Weinbau zuständige Ministerium erhöhte die Vergütung der Landwirtschaftskammer für die Verwaltung der Einnahmen ohne hinreichende sachliche Begründung.

Die Gemeinden erhielten einen Verwaltungskostenbeitrag aus dem Aufkommen der Abgabe. Dessen Höhe war seit 1995 gesetzlich nicht mehr geregelt.

 

Nr. 14 Technologiezentren des Landes

- Beteiligung des Landes nicht mehr erforderlich -

Das Land unterstützte die Technologiezentren allein 2017 mit fast 1,2 Mio. €. Davon entfielen 357.500 € auf die Deckung von Verlusten des Vorjahrs.

Von den 98 Mietern, die Ende 2017 in den Technologiezentren ansässig waren, gehörten 65 % nicht oder nicht mehr der Zielgruppe junger, technologieorientierter und innovativer Unternehmen an. Nur 17 % der Mieter aus dieser Gruppe waren Absolventen von Universitäten und Hochschulen oder ehemalige Beschäftigte aus Forschungseinrichtungen an dem jeweiligen Standort der Technologiezentren.

Das Beratungsangebot der Technologiezentren wurde nur wenig nachgefragt. Der Beratungsbedarf wird durch andere Anbieter weitgehend gedeckt.

Die Technologiezentren vermieteten ihre Büroflächen zu Preisen, die um 1,55 €/m² bis 4,77 €/m² unter den ortsüblichen Vergleichsmieten lagen. Im Durchschnitt förderten sie jeden ihrer Mieter mit monatlich 209 € bei durchschnittlich 70 m² Bürofläche.

Für den Vermietungs- und Beratungsbereich ist ein Landesinteresse, das eine weitere Beteiligung des Landes an den Technologiezentren und dessen finanzielle Unterstützung rechtfertigen könnte, nicht erkennbar.

 

Nr. 15 Gründungsbüros an Hochschulen

- Bedarf nicht nachgewiesen, Erfolgskontrollen notwendig -

Die hochschulübergreifenden Gründungsbüros in Kaiserslautern, Koblenz, Mainz und Trier wurden bis Mitte 2015 mit insgesamt 3,3 Mio. € jeweils hälftig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Landesmitteln gefördert. Seither obliegt die Finanzierung den Hochschulen. Diese wiesen die Kosten der Gründungsbüros nicht mehr transparent aus.

Der Erfolg der Arbeit der Gründungsbüros konnte nur bedingt anhand der mit den Förderbescheiden festgelegten Indikatoren bewertet werden. Nach Abschluss der Förderung wurden diese nicht mehr erhoben.

Gebotene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen unterblieben. Die Notwendigkeit der Gründungsbüros war auch im Hinblick auf sonstige Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Gründungsinteressierte nicht belegt.

 

Nr. 16 Förderung des Ausbaus des Verkehrslandeplatzes Speyer

- unterlassene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Vergaberechtsverstöße, Mängel in der Abwicklung des Förderverfahrens -

Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung lag der Planung zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Speyer und der Entscheidung über die Förderung des Vorhabens nicht zugrunde. Erfolgskontrollen unterblieben.

Die Zuschüsse des Landes wurden für den Zweckbindungszeitraum nicht dinglich gesichert.

Bestimmungen des Vergaberechts blieben unbeachtet. Beispielsweise wurden Bau- und Dienstleistungen im Wert von 2,5 Mio. € nicht EU-weit ausgeschrieben. Bei national vergebenen Aufträgen im Wert von 2,8 Mio. € war die Binnenmarktrelevanz nicht geprüft worden. Die Vergabe von Bau- und Planungsleistungen an einen Generalunternehmer war nicht zulässig.

Die Förderung eines Projektsteuerungshonorars von mehr als 0,5 Mio. € war insbesondere aus baufachlichen Gründen nicht erforderlich.

Die Abwicklung des Förderverfahrens durch die Investitions- und Strukturbank wies Mängel auf. So wurden Ausgaben von mehr als 1 Mio. € mit Fördermitteln des Landes unzulässig vorfinanziert. Darüber hinaus kam es zu erheblichen Überzahlungen.

 

Nr. 17 Schulbuchausleihe

- Entlastung der Eltern - Belastung fürs Land -

Im Schuljahr 2017/2018 nahm mehr als die Hälfte aller Schüler an der Schulbuchausleihe teil; annähernd 2,4 Mio. Lernmittel waren in Schülerhand.

Dem Land entstanden in den Schuljahren 2013/2014 bis 2017/2018 für die Schulbuchausleihe Kosten von mehr als 61 Mio. €, die nicht durch Leihentgelte gedeckt waren. Davon entfielen 46 Mio. € auf die unentgeltliche Ausleihe.

Der zunehmende Einsatz nur einmalig verwendbarer Arbeitshefte erhöhte die Kosten des Landes für die unentgeltliche Ausleihe.

Die den Schulträgern für die Durchführung der Schulbuchausleihe je Teilnehmer gewährten Verwaltungskostenpauschalen von 12 € an Grundschulen und von 14 € an anderen Schulen deckten nicht mehr den konnexitätsrelevanten Mehraufwand.

Mehr als eine halbe Million nicht an Schüler ausgegebene Lernmittel lagerten in den Schuljahren 2015/2016 bis 2017/2018 in den Depots. Mitursächlich hierfür war die Beschaffung von zu vielen Reserveexemplaren. Das Verfahren zur Weitergabe von nicht benötigten Lernmitteln an andere Schulen desselben Schulträgers (Bedarfsausgleich) war verbesserungsfähig.

Weitere Möglichkeiten, um die Schulbuchausleihe wirtschaftlicher zu gestalten, wie z. B. die Einrichtung eines Datenaustauschs zur Verringerung des Aufwands für die Eingabe der Schülerdaten und eine öffentlich-rechtliche Gestaltung der Nutzungsüberlassung der Lernmittel, wurden noch nicht genutzt.

 

Nr. 18 Förderung der Schulsozialarbeit durch das Land

- unzureichende Ausgestaltung und Umsetzung des Förderverfahrens -

Das Land förderte die Schulsozialarbeit in uneinheitlicher Höhe. Bei einer einheitlichen Förderpraxis hätten in den geprüften Fällen allein 2017 Mittel von fast 413.000 € weniger aufgewendet werden müssen. Teilweise fehlte als Grundlage der Förderung das von Jugendhilfe und Schule zu erarbeitende Konzept.

Förderungen wurden oftmals erst nach Projektbeginn gewährt. Beispielsweise wurden 2016 Zuwendungen von mehr als 6,4 Mio. € bewilligt, ohne dass Ausnahmen von dem Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns zugelassen waren.

Zuwendungen von insgesamt 564.000 € wurden zu Unrecht gewährt. Honorarkosten und zu hohe Vergütungen waren nicht zuwendungsfähig. Sach- und Verwaltungskosten waren nicht nachgewiesen. Bei Stellenvakanzen unterblieb die gebotene Kürzung der Förderung.

Hinreichend konkrete Regelungen der Arbeits- und Urlaubszeiten der Schulsozialarbeiter fehlten. Entsprechende Nachweise wurden hierzu nicht geführt.

Erfolgskontrollen wurden nicht durchgeführt. Messbare Ziele waren nicht definiert.

 

Nr. 19 Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abwasserabgabe

- erhebliche Mängel im Verwaltungsvollzug -

Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe sind für Maßnahmen zu verwenden, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen. Allerdings waren Ende 2016 Einnahmen von fast 25 Mio. € noch nicht für ihren Zweck eingesetzt. Dieser Betrag stieg bis Ende 2017 sogar auf 40,5 Mio. €. Für einen zeitnahen Abbau der in dieser Höhe gebildeten Ausgabereste fehlte ein konkreter Zeit- und Maßnahmenplan.

Das Land finanzierte Personalausgaben für 84 Stellen jährlich aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe. Der Berechnung der Zahl der Stellen lag ein Aufgabenkatalog zugrunde, der seit 2001 nicht mehr angepasst worden war. Allein 2016 wurden aus dem Abgabeaufkommen Personalausgaben von 700.000 € für fast 11 Vollzeitkräfte gedeckt, obwohl diese nicht für den Vollzug der Abwasserabgabengesetze eingesetzt waren.

Der 2016 mit dem Abgabeaufkommen verrechnete Sachaufwand von 3,1 Mio. € war nicht auf Basis realistischer und nachvollziehbarer Finanzierungsansätze ermittelt worden.

Das für Umwelt zuständige Ministerium hatte seine Gebühren für bestimmte Verwaltungstätigkeiten, wie z. B. für Erlaubnisse zur Abwassereinleitung und für wiederkehrende Überwachungen, zuletzt 2010 an die maßgeblichen Richtwerte des Ministeriums der Finanzen angepasst. Die Gebührensätze lagen zwischenzeitlich um 50 % unter den aktuellen Richtwerten. Darüber hinaus war eine einheitliche und ordnungsgemäße Erhebung der Gebühren nicht gewährleistet.

 

Nr. 20 Allgemeiner Hochschulsport

- Kostendeckungsgrad durch angemessene Entgelte erhöhen -

Die rheinland-pfälzischen Universitäten halten im Rahmen des allgemeinen Hochschulsports ein vielfältiges Sportangebot für ihre Studierenden und Bediensteten vor.

Die Kosten des allgemeinen Hochschulsports waren nicht transparent ausgewiesen und der Hochschulleitung teilweise nicht bekannt. Auch Aufsichts- und Steuerungsfunktionen, z. B. hinsichtlich des Kursangebots oder der Teilnehmerentgelte, waren nicht an allen Standorten eingerichtet oder wurden nicht wahrgenommen.

An drei von fünf Standorten war das Basissportangebot für Studierende unentgeltlich. Gäste zahlten zu geringe Entgelte. Nur an zwei von fünf Standorten deckten die Teilnehmerentgelte die variablen Kosten.

Für die Anmeldung und Erfassung der Teilnehmer sowie die bargeldlose Abwicklung der Teilnehmerentgelte fehlten in Mainz und Landau bedarfsgerechte IT-Verfahren.

Kooperationen mit Vereinen waren nicht oder unzureichend geregelt und hatten finanzielle Nachteile für die Universitäten zur Folge. Die Zuschüsse der Technischen Universität Kaiserslautern für ihren Sommerball waren hoch.

Anders als die anderen Universitäten verzichtete die Technische Universität Kaiserslautern auf eine Kooperation mit der am gleichen Standort angesiedelten Hochschule im Rahmen des allgemeinen Hochschulsports.

 

Nr. 21 Übernahme des Agaplesion Diakoniekrankenhauses Ingelheim

- mangelhafte Konzepte, hohe finanzielle Risiken -

Das Krankenhaus Ingelheim wurde Ende 2017 von einer Gesellschaft übernommen, die eigens zu diesem Zweck von der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Stadt Ingelheim gegründet worden war.

Für die Übernahme des Krankenhauses lagen weder ein tragfähiges Konzept noch eine belastbare Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung vor. Bereits im ersten Jahr nach der Übernahme zahlte die Universitätsmedizin Unterstützungsleistungen von mindestens 3,4 Mio. €. Es besteht die Gefahr, dass das Krankenhaus dauerhaft Verluste erwirtschaftet.

Bei Vergaben von Leistungen für über 1,5 Mio. € wurden die Vorteile des Wettbewerbs nicht genutzt.

Die Beauftragung einer externen Geschäftsführung mit einer Grundvergütung von 528.000 € jährlich war unwirtschaftlich.

Die Universitätsmedizin stellte ihre Leistungen dem Krankenhaus Ingelheim nicht immer in Rechnung.

Die Planungsprämissen des Wirtschaftsplans 2018 waren nicht nachvollziehbar. Zudem fehlten wesentliche Elemente, wie z. B. eine Vermögens- oder Finanzplanung.

Der Bedarf für das Krankenhaus Ingelheim war nicht nachgewiesen.