Jahresbericht 2019, Nr. 19 - Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abwasserabgabe
- erhebliche Mängel im Verwaltungsvollzug -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe sind für Maßnahmen zu verwenden, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen. Allerdings waren Ende 2016 Einnahmen von fast 25 Mio. € noch nicht für ihren Zweck eingesetzt. Dieser Betrag stieg bis Ende 2017 sogar auf 40,5 Mio. €. Für einen zeitnahen Abbau der in dieser Höhe gebildeten Ausgabereste fehlte ein konkreter Zeit- und Maßnahmenplan.
Das Land finanzierte Personalausgaben für 84 Stellen jährlich aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe. Der Berechnung der Zahl der Stellen lag ein Aufgabenkatalog zugrunde, der seit 2001 nicht mehr angepasst worden war. Allein 2016 wurden aus dem Abgabeaufkommen Personalausgaben von 700.000 € für fast 11 Vollzeitkräfte gedeckt, obwohl diese nicht für den Vollzug der Abwasserabgabengesetze eingesetzt waren.
Der 2016 mit dem Abgabeaufkommen verrechnete Sachaufwand von 3,1 Mio. € war nicht auf Basis realistischer und nachvollziehbarer Finanzierungsansätze ermittelt worden.
Das für Umwelt zuständige Ministerium hatte seine Gebühren für bestimmte Verwaltungstätigkeiten, wie z. B. für Erlaubnisse zur Abwassereinleitung und für wiederkehrende Überwachungen, zuletzt 2010 an die maßgeblichen Richtwerte des Ministeriums der Finanzen angepasst. Die Gebührensätze lagen zwischenzeitlich um 50 % unter den aktuellen Richtwerten. Darüber hinaus war eine einheitliche und ordnungsgemäße Erhebung der Gebühren nicht gewährleistet.