Jahresbericht 2018 - Wesentliche Prüfungsergebnisse

Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2016

Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung

  • keine wesentlichen Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2016 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung von Bedeutung sein könnten,

  • keine wesentlichen Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren.

 

Nr. 2 Abwicklung des Landeshaushalts 2016

Die Haushaltsrechnung 2016 schloss mit einem Finanzierungsüberschuss von fast 318 Mio. € ab, der zur Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt genutzt wurde. Dies war insbesondere auf erhebliche Steuermehreinnahmen sowie eine deutliche Minderung der Zuführungen an den Pensionsfonds zurückzuführen.

Die bereinigten Gesamtausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1,2 %.

Die Ausgabereste - brutto - erhöhten sich 2016 um 174 Mio. € auf mehr als 1,3 Mrd. €.

Die Bruttokreditaufnahmen für den Landeshaushalt einschließlich Umschuldungen und für die Betriebshaushalte von über 6,9 Mrd. € hielten sich im Rahmen der Kreditermächtigungen.

 

Nr. 3 Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung

- Konsolidierung trotz Finanzierungsüberschüssen fortsetzen -

Die laufende Rechnung schloss 2016 mit einem Überschuss von 708 Mio. € ab. Hierzu trugen im Wesentlichen ein hohes Steueraufkommen sowie eine erhebliche Verringerung der Zuführungen an den Pensionsfonds bei.

Der Überschuss der laufenden Rechnung reichte zusammen mit weiteren Einnahmen aus, die Investitionsausgaben von 950 Mio. € zu decken und zudem Kreditmarktschulden des Kernhaushalts in Höhe von 323 Mio. € zu tilgen.

Die Gesamtverschuldung des Landes einschließlich Landesbetriebe verringerte sich bis Ende 2016 auf fast 37,9 Mrd. €. Dennoch waren Schuldenstand und Zinsbelastung überdurchschnittlich hoch. Die Pro-Kopf-Verschuldung von 8.011 € und die Zinsausgaben von 202 € je Einwohner lagen um jeweils 45 % über den Durchschnittswerten der anderen Flächenländer.

Infolge der Auflösung des Pensionsfonds entfällt die Verschuldung des Landes beim Fonds, ohne dass die Verschuldung am privaten Kreditmarkt berührt wird. Bis Ende 2017 verringerte sich der Gesamtschuldenstand auf 32,2 Mrd. €.

Es sind weiterhin Anstrengungen erforderlich, um den Haushalt gemäß den Vorgaben der neuen Schuldenregel bis spätestens 2020 ohne strukturelle Neuverschuldung auszugleichen und eine Sicherheitsreserve für Unvorhergesehenes zu realisieren. Nach den Ausführungen der Landesregierung müssen hierzu in den Jahren 2017 bis 2020 Konsolidierungsbeiträge von 440 Mio. € erwirtschaftet werden. Davon sind 160 Mio. € noch nicht mit konkreten Maßnahmen unterlegt.

 

Nr. 4 Steuerliche Behandlung von Unterhaltsleistungen

- erhebliche Mängel bei Aufklärung der Besteuerungsgrundlagen und bei Steuerfestsetzungen -

Finanzämter bearbeiteten Steuererklärungen, in denen Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht worden waren, oft mangelhaft. In den vom Rechnungshof überprüften Fällen war jede zweite Steuerveranlagung fehlerhaft.

Die Steuerverwaltung hatte die Steuern um insgesamt 850.000 € zu niedrig festgesetzt. Außerdem hatte sie geltend gemachte Unterhaltsleistungen von mehr als 1,8 Mio. € ohne hinreichende Sachverhaltsaufklärung zum Abzug zugelassen.

Angaben in den Steuererklärungen waren häufig unzutreffend oder unvollständig. Oftmals übernahmen Finanzämter die Angaben ungeprüft. Vom maschinellen Risikomanagementsystem erzeugten Prüfhinweisen gingen die Sachbearbeiter nicht ordnungsgemäß nach.

Die eingesetzten IT-Verfahren unterstützten die Fallbearbeitung nur unzureichend.

 

Nr. 5 Bearbeitung elektronisch übermittelter Daten zu Lohnersatzleistungen durch die Steuerverwaltung

- hohe Arbeitsrückstände, fiskalisch nicht lohnende Steuerveranlagungen -

In über 400.000 Fällen, in denen die Träger von Sozialleistungen Daten über Lohnersatzleistungen der Steuerverwaltung übermittelt hatten, standen Steuerveranlagungen noch aus. Die Finanzämter hatten die Steuerpflichtigen noch nicht zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert.

Der Abbau der Arbeitsrückstände und die künftige Bearbeitung der Daten zu Lohnersatzleistungen ist mit einem hohen Personalaufwand verbunden.

Die Steuerverwaltung beabsichtigt, nur Fälle mit Lohnersatzleistungen von mehr als 4.500 € jährlich aufzugreifen. Eine solche Vorgehensweise steht mit den gesetzlichen Vorgaben nicht im Einklang.

 

Nr. 6 Ermittlungsbeamte der Steuerverwaltung

- wirtschaftlicherer Personaleinsatz notwendig -

Die Aufzeichnungen der Ermittlungsbeamten zu ihren Aufträgen waren uneinheitlich und zur Steuerung des Personaleinsatzes sowie zur Bemessung des Personalbedarfs nicht geeignet.

Der Einsatz der Ermittlungsbeamten konzentrierte sich nicht hinreichend auf die Überprüfung von Angaben aus Steuererklärungen vor Ort. Den Bedarf hierfür und die Zweckmäßigkeit des Personaleinsatzes in den einzelnen Tätigkeitsfeldern hatte die Steuerverwaltung noch nicht näher untersucht.

 

Nr. 7 Nachversicherung ausgeschiedener Bediensteter

- vermeidbare Ausgaben und Verfahrensmängel -

Das Landesamt für Finanzen leistete Beiträge zur Nachversicherung von Bediensteten, die aus dem Landesdienst ausgeschieden waren, teilweise zu Unrecht. Es machte Ansprüche auf Erstattung von Nachversicherungsbeiträgen gegen andere Dienstherren nicht geltend. Insgesamt kam es zu Überzahlungen von mehr als 700.000 €.

Das Verfahren zur Nachversicherung wies Mängel auf und war fehleranfällig.

 

Nr. 8 Mieter-Vermieter-Modell des Landes

- hoher Aufwand, geringe Steuerungseffizienz -

Die mit der Einführung des Modells verfolgten Ziele wurden nur zum Teil erreicht. Eine wirksame Steuerung der Immobilienbewirtschaftung durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung ist nicht gewährleistet.

Die Nutzungsentgelte und dafür in den Einzelplänen der Ressorts veranschlagte Budgets bieten weder dem Landesbetrieb noch den Immobiliennutzern Anreize, die Mietflächen auf das Notwendige zu begrenzen und Flächenreserven im Bestand wirtschaftlich zu nutzen.

Das Land hat lediglich einen Überblick über die Flächennutzungen der dem Landesbetrieb übertragenen Immobilien, nicht jedoch über die bei Dritten angemieteten Flächen. Ein zentrales Flächenmanagement fehlt.

Der durch die Immobiliennutzung verursachte Ressourcenverbrauch wird durch die Nutzungsentgelte nicht vollständig abgebildet. Diese umfassen nur die Kosten für die Planung, Errichtung und bauliche Unterhaltung der Gebäude. Kosten für den Betrieb sowie die Verwaltung der Liegenschaften werden nicht berücksichtigt. Eine vollständige, für Auswertungs- und Steuerungszwecke geeignete Darstellung der Nutzungskosten liegt nicht vor.

Systemische Mängel und nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten im Kalkulationsverfahren führen dazu, dass Nutzungsentgelte das Niveau von Marktmieten in der Regel erheblich überschreiten. Die auf diese Weise errechneten Nutzungsentgelte lassen keine sachgerechten Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Eigenbaumaßnahmen und Fremdanmietungen oder alternativen Beschaffungsmodellen zu.

Die bei vielen Immobilien überhöhten Nutzungsentgelte trugen wesentlich dazu bei, dass der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung erhebliche Überschüsse erwirtschaftete. Von 1999 bis 2016 stiegen diese von 5 Mio. € auf annähernd 37 Mio. €.

Auf das Mieter-Vermieter-Modell kann verzichtet werden. Die Immobilienbewirtschaftung kann effizienter über Lebenszykluskosten und die Einrichtung eines wirksamen Immobilien- und Flächenmanagements gesteuert werden.

 

Nr. 9 Technologie-Institut für Metall und Engineering GmbH (TIME)

- Nutzen für die Region trotz hoher Aufwendungen des Landes gering -

Das Land stellte der TIME von 2009 bis 2017 fast 2,5 Mio. € als Kapitaleinlage, zum Defizitausgleich und zur Projektförderung zur Verfügung. Nach den Planzahlen muss es für die Gesellschaft bis 2020 weitere 1,0 Mio. € aufbringen.

Sieben Jahre nach ihrer Gründung befand sich die TIME immer noch in der Aufbauphase. Nach einer Evaluierung 2015 war weiter unklar, welche Forschungsstrategie sie verfolgte.

Die Bedeutung der TIME für Unternehmen in Rheinland-Pfalz und die Region rund um den Firmensitz Wissen ist gering. Die Gesellschaft erzielte von 2010 bis 2016 mit jährlich zwischen fünf und 47 Kunden Umsätze von durchschnittlich 129.000 € pro Jahr.

Die wirtschaftlichen Tätigkeiten der TIME waren in den Jahren 2015 und 2016 defizitär. Die Gesellschaft finanzierte diesen Bereich auch mit öffentlichen Mitteln.

In der Kosten- und Leistungsrechnung waren zu hohe Gemeinkosten auf den nicht wirtschaftlichen Bereich verteilt.

Eine geplante Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft durch das Land ist nicht wirtschaftlich. Zur Sicherstellung der Liquidität könnte es andere Maßnahmen ergreifen.

Der Aufsichtsrat erhielt über die geplanten und durchgeführten Projekte keine ausreichenden Informationen, wie z. B. über Erlöse, Einzelkosten, Deckungsbeitrag, Gemeinkosten und Ergebnis.

 

Nr. 10 TechnologieZentrum Mainz GmbH

- Aufgabe der Landesbeteiligung geboten -

Das Land stellte der TechnologieZentrum Mainz GmbH 2011 bis 2017 nahezu 1,1 Mio. € zum Defizitausgleich, zur Darlehenstilgung sowie zur Projektförderung zur Verfügung. Von den fünf Technologiezentren mit Landesbeteiligung erhielt die Gesellschaft in Mainz in diesem Zeitraum die höchste Landesförderung.

Die Gesellschaft vermietete im Biotechnikum Laborflächen und im Bonifaziusturm Büroflächen an Dritte. Mehr als die Hälfte der Mieter zählte nicht zu der Zielgruppe junge, technologieorientierte und innovative Unternehmen.

Die Personalaufwendungen der Gesellschaft stiegen von 2013 bis 2016 um 181 %. Eine Personalbedarfsermittlung lag nicht vor.

Das Ziel des Projekts „Mach Deins in Mainz“, deren Leitung der Gesellschaft oblag, deckte sich weitgehend mit dem Angebot der Initiative „Gründen-in-Mainz“ des Gründungsbüros Mainz.

Die Voraussetzungen für eine Beteiligung des Landes an der Gesellschaft liegen nicht mehr vor. Insbesondere für den Vermietungsbereich ist ein wichtiges Landesinteresse nicht erkennbar. In Mainz gibt es eine Vielzahl von Wettbewerbern, die Büroflächen für Existenzgründer und junge Unternehmen zum Teil auch mit entsprechenden Dienstleistungen vermieten.

 

Nr. 11 Sportförderung des Landes

- zweckwidrige und unwirtschaftliche Verwendung von Fördermitteln -

Das Land förderte den Personal- und Sachaufwand des Landessportbundes Rheinland-Pfalz (LSB) und der regionalen Sportbünde mit mehr als 10 Mio. € jährlich im Wege eines Pauschalen Aufwendungsersatzes. Die Mittelbewirtschaftung wies erhebliche Mängel auf:

  • Die Höhe der Förderung berücksichtigte u. a. die Ausstattung der Sportorganisationen mit hauptamtlichem Personal. Die für verbindlich erklärten Rahmenstellenpläne wurden von Sportorganisationen nicht immer beachtet. Sonstige geeignete Instrumente zur Begrenzung der Personalausgaben waren nicht vorhanden. Die in Struktur und Aufgaben vergleichbaren Sportorganisationen in Baden-Württemberg setzten trotz einer höheren Zahl von Vereinen und Mitgliedern deutlich weniger hauptamtliches Personal ein.

  • Sportorganisationen stellten ihre Mitarbeiter besser als vergleichbare Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Tarifrechtliche Vorgaben wurden nicht beachtet, Überstundenvergütungen und Sachbezüge ohne hinreichende Rechtsgrundlage gewährt.

  • Bei der Durchführung von Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen, Klausurtagungen oder Weihnachtsfeiern beachteten die Sportorganisationen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht immer.

Zur Finanzierung von Sportprojekten stellte das Land dem LSB Fördermittel von mehr als 6,5 Mio. € jährlich zur Verfügung. Nicht immer war eine zweckentsprechende Verwendung gewährleistet:

  • Der LSB setzte Mittel für den Vereins-, Verbands- und Breitensport zweckwidrig für andere Sportbereiche ein, ohne die hierfür erforderliche Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums einzuholen.

  • Aus Mitteln für die Ausbildung und Vergütung von Übungs- und Organisationsleitern zahlte der LSB abweichend von der Zweckbestimmung 86.000 € an den Verein Bildungswerk des LSB e. V. Eine schriftliche Bewilligung und ein Verwendungsnachweis fehlten.

Parallele Zuständigkeiten von Ministerium und LSB für einzelne Förderbereiche und Kleinstförderungen waren nicht sachgerecht.

Der Fußball-Regional-Verband „Südwest“ erhielt über die ihm ohnehin im Rahmen der Verbandsförderung zugewiesenen Mittel hinaus weitere 38.000 € jährlich, ohne dass ein sachlicher Grund für diese Förderung erkennbar war.

Der LSB leistete ohne eine Rechtspflicht Zahlungen an die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland.

Die regionalen Sportbünde erhielten die Fördermittel über den LSB. Dies führte in einigen Förderbereichen zu vermeidbarem Aufwand.

 

Nr. 12 Zuwendungsmaßnahmen in Bad Kreuznach und Bad Bergzabern

- fehlerhafte Planungen, unzureichende baufachliche Prüfungen -

Bei zwei Projekten in Bad Kreuznach und Bad Bergzabern waren die Planungen, eine Nutzungskonzeption und eine Kostenermittlung mangelhaft. Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd erkannten dies bei den baufachlichen Prüfungen der Förderanträge nicht.

  • Das Haus der Stadtgeschichte in Bad Kreuznach wurde ohne vorangegangene Bedarfsermittlung und ausreichende Untersuchung der schadhaften Bausubstanz geplant. Die Kostenberechnung war unvollständig und zu niedrig. Raumklimatische Anforderungen an Archivräume waren nicht hinreichend berücksichtigt.

  • Die vorgesehene Einrichtung einer Weinstube in einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude in Bad Bergzabern war unwirtschaftlich. Das Museum in den Obergeschossen war baurechtlich nicht zulässig. Bereits entstandene Planungskosten hätten zu einem erheblichen Teil vermieden werden können.

Baufachliche Prüfungen waren auch bei anderen Zuwendungsmaßnahmen häufig mangelhaft. Dies birgt die Gefahr, dass Fördermittel unwirtschaftlich eingesetzt werden. Es fehlen hinreichend konkrete und objektive Prüfungsmaßstäbe. Das Verfahren bei der Prüfung von Bauvorhaben, die grundlegende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erfordern, ist verbesserungsbedürftig. Die Aufteilung der Zuständigkeiten für baufachliche Prüfungen auf die Struktur- und Genehmigungsdirektionen, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung erschwert eine effektive Aufgabenwahrnehmung.

 

Nr. 13 Kommunale Straßenbauvorhaben und Auftragsvergaben für die Bundesgartenschau in Koblenz

- Rechtsverstöße und vermeidbare Belastungen des Landeshaushalts -

Für die Verlegung einer Kreisstraße in Bad Marienberg bewilligte das Land eine Zuwendung von 486.000 €. Entgegen den Förderbestimmungen hatte der Westerwaldkreis in dem Förderantrag nicht angegeben, dass er mit der Stadt Bad Marienberg eine Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung von 300.000 € geschlossen hatte. Außerdem widersprach dies der im Landesstraßengesetz vorgegebenen Aufgabenzuordnung.

Für den Bau einer Gemeindestraße beantragte die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim die Gewährung einer Zuwendung von 853.000 €. Die Fördervoraussetzungen lagen nicht vor, da die Straße im Wesentlichen der Erschließung eines Gewerbegebiets dient.

Bei der Kostenteilung für den Anschluss eines Industriegebiets in Frankenthal an eine Landesstraße traf der Landesbetrieb eine für das Land nachteilige Vereinbarung. Kosten von 1,6 Mio. €, die nach dem Veranlasserprinzip von der Stadt zu tragen wären, werden aus dem Landeshaushalt finanziert.

Bei der Vergabe von Bauleistungen im Wert von mehr als 2,9 Mio. € für die Bundesgartenschau 2011 in Koblenz wurden vergaberechtliche Bestimmungen nicht beachtet.

 

Nr. 14 Reaktivierung der Aartalbahn zwischen Hahnstätten und Diez

- wirtschaftlichere Lösung zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs möglich -

Die geplante Reaktivierung der Eisenbahnstrecke im Aartal zwischen Hahnstätten und Diez ist nicht wirtschaftlich.

Bei Nutzen-Kosten-Untersuchungen wurden haushaltsrechtliche Vorgaben zum Teil nicht beachtet. Darüber hinaus wichen sie von einheitlichen Standards eines bundesweit angewandten Nachweisverfahrens für die Wirtschaftlichkeit von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr ab.

Kostenrisiken und Folgekosten wurden nicht in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einbezogen. Best-Case-Szenarien führten dazu, dass der Nutzen des Projekts zu hoch bewertet wurde.

Der Prognosezeitraum bis 2020 war zu kurz gewählt. Längerfristige Entwicklungen, die sich nachteilig auf den Nutzen der Streckenreaktivierung auswirken können, wie zum Beispiel statistisch erwartete rückläufige Bevölkerungszahlen, blieben daher außer Betracht.

Infolge der Vorfestlegung auf das Verkehrsmittel Bahn wurden andere Lösungsvarianten zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs von dem Fachressort nicht untersucht. Gegenüber dem Reaktivierungsprojekt können durch ein Nahverkehrskonzept mit einem Express-Bussystem z. B. in Verbindung mit Anruflinientaxis zahlreiche Vorteile erreicht werden. Investitionskosten von mindestens 16 Mio. € können vermieden und für andere Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs eingesetzt werden. Außerdem lassen sich damit Qualitätsverbesserungen erzielen und Schadstoffemissionen gegenüber den im Fall einer Reaktivierung vorgesehenen Dieseltriebwagen verringern.

 

Nr. 15 LEADER-Maßnahmen

- Mängel im Förderverfahren, zweckwidrig verwendete Fördermittel -

Zuwendungen von 261.000 € aus Mitteln der EU und des Landes für LEADER-Maßnahmen wurden nicht zweckentsprechend eingesetzt. Bei weiteren Maßnahmen, für die Fördermittel von 448.000 € bewilligt worden waren, wurden die Förderziele nicht erreicht.

Die Förderfähigkeit von Vorhaben war nicht immer hinreichend belegt. Folgekosten blieben in Förderanträgen und bei deren Prüfung unberücksichtigt. Nachweise über Erfolgskontrollen lagen nicht vor.

 

Nr. 16 Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

- Potenzial zum Stellenabbau noch nicht genutzt -

Bei der Landwirtschaftskammer können insgesamt 44,5 besetzte Stellen durch eine Straffung der Aufbauorganisation, eine wirtschaftlichere Gestaltung der Arbeitsabläufe und eine Optimierung des IT-Einsatzes eingespart werden. Dies entspricht Personalkosten von 3,4 Mio. € jährlich. Die Kostenerstattungen des Landes für Auftragsangelegenheiten können um 1,7 Mio. € jährlich vermindert werden.

Die Unterhaltung von sechs regionalen Dienststellen ist unwirtschaftlich. Durch Auflösung von zwei Dienststellen verringern sich die Sachkosten um 157.000 € jährlich.

Mit der Finanzverwaltung war nicht verbindlich geklärt, ob von der Landwirtschaftskammer gegen Entgelt erbrachte Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterlagen.

 

Nr. 17 Landeskrankenhausplan 2010

- Neuausrichtung der Krankenhausplanung erforderlich -

Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz wiesen 2015 bundesweit mit 71,3 % die geringste Bettenauslastung aus.

Die Aufstellung des Landeskrankenhausplans 2010 wurde durch nicht am Bedarf orientierte Vorgaben beeinflusst. Dies trug zu einem rechnerischen Überhang von 1.800 Betten bei.

Der Bettenbedarf für den Fachbereich Intensivmedizin/Anästhesiologie und der tagesklinische Platzbedarf wurden ohne erforderliche Bedarfsanalysen festgelegt.

Das für Gesundheit zuständige Ministerium nutzte die ihm regelmäßig übermittelten Leistungsdaten der Krankenhäuser nicht, um den Landeskrankenhausplan fortzuschreiben und die Planbettenbescheide zu aktualisieren.

Der Bedarf für die geplante Aufnahme des Bundeswehrzentralkrankenhauses mit 260 Betten in den Landeskrankenhausplan war nicht nachgewiesen.

Die nachträgliche Förderung der Schließung eines Krankenhausstandortes war durch die gesetzlichen Vorgaben nicht gedeckt. Dadurch wurden Mittel von 1,5 Mio. € gebunden.

Möglichkeiten zur Neuausrichtung der anstehenden Landeskrankenhausplanung sollten geprüft werden. Dies betrifft den Abbau von Doppelstrukturen, die Festlegung höherer Soll-Auslastungsgrade sowie von Zumutbarkeitsgrenzen für die Erreichbarkeit von Krankenhausleistungen und die Berücksichtigung weiterer Qualitätsindikatoren sowie von erlösbestimmenden Parametern und von Wirtschaftlichkeitskennwerten. Eine gebietsbezogene Kapazitätsausweisung in Form einer Rahmenplanung als Alternative zum bisherigen Planungsansatz war bisher nicht in Betracht gezogen worden.

 

Nr. 18 Staatliche Kollegs

- geringe Studierendenzahlen, hohe Abbrecherquoten, hohe Kosten -

Die Zahl der Studierenden an den Kollegs des Landes war rückläufig. Im Schuljahr 2016/2017 besuchten insgesamt nur 434 Studierende die Kollegs in Koblenz, Speyer und Neuerburg.

Die geringen Studierendenzahlen und hohe Abbrecherquoten von bis zu 87 % führten vielfach zu unwirtschaftlichen Kleinstkursen mit zwei bis vier Teilnehmern. Auf jeden Studierenden entfielen Personalkosten für Lehrkräfte von bis zu 13.600 € jährlich.

Tätigkeiten der Schulleitung und weitere Leitungsaufgaben werden auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet. Diese Schulleitungsanrechnung wurde unabhängig von der Zahl der Studierenden und der zu bildenden Klassen gewährt. Sie war im Vergleich zu anderen Schularten sehr hoch.

Möglichkeiten, Kollegs organisatorisch an ein berufliches Gymnasium anzubinden und hierdurch Synergieeffekte zu erzielen, waren noch nicht genutzt worden.

Nicht gehaltene Unterrichtsstunden sowie Tätigkeiten, mit denen diese kompensiert wurden, waren nicht hinreichend dokumentiert.

Gemessen an der Zahl der Studierenden nutzte das Speyer-Kolleg zu viele Klassensäle und Fachräume.

 

Nr. 19 Verwendung von zweckgebundenen Einnahmen aus Ersatzzahlungen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft

- Mittel vorzeitig ausgezahlt, Verwendung häufig nicht nachgewiesen -

Das Land stellte den Landkreisen Mittel aus Ersatzzahlungen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft überwiegend bereits vor Beginn einer Naturschutz- oder Landschaftspflegemaßnahme zur Verfügung. Mindestens 920.000 € waren auch nach mehreren Jahren nicht oder nicht vollständig eingesetzt. Die zweckentsprechende Verwendung von 2,4 Mio. € war nicht nachgewiesen, obwohl die Maßnahmen zum Teil seit mehreren Jahren abgeschlossen waren.

Eine Gesamtplanung für die Verwendung der Ersatzzahlungen fehlte. Das für Umwelt zuständige Ministerium verfügte nicht über eine vollständige Übersicht über den Stand der Umsetzung der einzelnen Projekte sowie über den Umfang und die Prüfung der Mittelverwendung. Dadurch waren eine wirksame Steuerung des Verwaltungsvollzugs und eine ordnungsgemäße Ausübung der Fachaufsicht nicht gewährleistet.

Der Stiftung Natur und Umwelt waren Aufgaben bei der Verwaltung und Verwendung der Ersatzzahlungen ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung übertragen worden. Für die Wahrnehmung der Aufgaben wurden im Land Doppelstrukturen vorgehalten. Außerdem fehlten Regelungen über Informations- und Steuerungsrechte des Ministeriums, zu den Befugnissen und Zuständigkeiten der Stiftung sowie zur Finanzierung von Verwaltungskosten aus Mitteln der Ersatzzahlungen.

 

Nr. 20 Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald

- fehlende Konzepte, Pläne und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen -

Zwei Jahre nach Errichtung des Nationalparks fehlten noch wesentliche Bestandteile des Nationalparkplans. Insbesondere waren konkrete Schutz- und Entwicklungsziele nicht erarbeitet. Eine mittelfristige Kosten- und Finanzierungsplanung fehlte.

Entscheidungen über die Standorte von Nationalpark-Toren und die Unterbringung des Personals des Nationalparkamts wurden ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen getroffen.

Eine Personalbedarfsermittlung für den Einsatz von Verwaltungskräften und Rangern war nicht vorhanden.

Beiträge des Saarlands zur anteiligen Finanzierung von Ausgaben des Nationalparkamts waren nicht ermittelt worden.

 

Nr. 21 Kunsthochschule Mainz

- rückläufige Studierendenzahlen, fehlendes Struktur- und Entwicklungskonzept -

Die Kunsthochschule an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz erhielt 2010 den Sonderstatus einer teilautonomen Einrichtung. Der damit verbundene hochschulgesetzliche Spielraum für die Delegation von Aufgaben blieb bisher weitgehend ungenutzt. Ein Struktur- und Entwicklungsplan zur Weiterentwicklung der Kunsthochschule fehlte.

Die Studierendenzahlen waren rückläufig. Die zuletzt 2004 festgelegte Zielzahl von 250 Studierenden wurde im Wintersemester 2016/2017 mit 177 deutlich unterschritten. Zwei Professuren waren seit mehreren Jahren nicht besetzt.

In den meisten Klassen überstieg die Zahl der Studierenden die Kapazitäten für Atelierplätze.

Von den Studienanfängern der Studienjahre 2008 und 2009 beendeten im Bachelorstudiengang jeder dritte und im Diplomstudiengang jeder zweite Studierende sein Studium nicht an der Kunsthochschule.

Mit in der Regel zwei Präsenztagen in der Woche unterschritten die Professoren die in den Berufungsvereinbarungen festgesetzte Anwesenheitszeit um 50 %. Die Erfüllung ihrer Lehrverpflichtung wiesen sie nicht nach.

Vorgaben für die Freistellung der Professoren von ihren Lehrverpflichtungen zur Durchführung besonderer Forschungsvorhaben oder künstlerischer Entwicklungsvorhaben fehlten. Anträge und nach der Freistellung verfasste Berichte waren nicht geeignet, die Angemessenheit der Freistellung zu beurteilen.

Obwohl die Kunsthochschule über hohe Restmittel verfügte, bewilligte das für Wissenschaft zuständige Ministerium zusätzliche Mittel von 100.000 € jährlich.

 

Nr. 22 Hochschule für Musik Mainz

- Grenzen für die Gebührenfreiheit überdenken -

Im Wintersemester 2015/2016 waren an der Hochschule für Musik 398 Studierende eingeschrieben.

In den Studiengängen Master of Music und beim Konzertexamen hatten zwei von drei Studierenden ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Staat außerhalb der EU erworben. Zu dem hohen Anteil ausländischer Studierender trug bei, dass in Rheinland-Pfalz - anders als in deren Herkunftsländern - keine Studiengebühren erhoben werden.

Die Professoren wiesen die Erfüllung ihrer Lehrverpflichtung nicht nach.

Nebentätigkeiten wurden häufig nicht angezeigt oder die erforderlichen Genehmigungen nicht beantragt. Interessenkonflikte zwischen Hauptamt und Nebentätigkeit waren nicht immer ausgeschlossen.

Kooperationen mit Dritten waren nicht schriftlich geregelt. Zahlungen wurden ohne nachvollziehbare Abrechnungen geleistet.