Kommunalbericht 2025, Nr. 4 - Unterhaltsvorschuss
- Organisation und Rückgriff optimieren, Leistungsvoraussetzungen sorgfältiger prüfen -
Zusammenfassende Darstellung
Im Jahr 2024 zahlten die zuständigen Kommunen an fast 40.000 Empfänger Unterhaltsvorschuss von insgesamt 150 Mio. €. Dem standen Einnahmen von 28 Mio. € aus Rückgriff bei den Unterhaltspflichtigen gegenüber. An Ausgaben und Einnahmen waren die Kommunen zu jeweils 30 % beteiligt. Die Personalkosten (2023: 13 Mio. €) trugen sie vollständig.
Oft machten Beistände auf Veranlassung von Unterhaltsvorschussstellen auf das Land übergegangene Unterhaltsansprüche von Kindern geltend. Soweit die Unterhaltsschuldner leistungsunfähig waren, verursachte dies vermeidbaren Verwaltungsaufwand. Zudem fehlte es vielfach an wirksamen Rückübertragungsverträgen.
Die Organisation der Aufgabenerledigung erwies sich häufig als mangelhaft:
- Zumeist vollstreckten Unterhaltsvorschussstellen anstelle der Kasse. Dies verstieß gegen das Gebot der Funktionstrennung und beeinträchtigte zudem den Vollstreckungserfolg spürbar.
- Unterschiedliche Zuständigkeiten für Leistung und Rückgriff führten zu Informationsdefiziten und Mängeln in der Sachbearbeitung.
- Dezentrale Zuständigkeiten für die rechtlich oft hochkomplexen Auslandsrückgriffe verhinderten die für einen Erfolg erforderliche Spezialisierung.
Auch die Digitalisierung der Sachbearbeitung wies vielfach Defizite auf:
- Für die Sachverhaltsermittlung erforderliche elektronische Recherchemöglichkeiten in Datenbeständen anderer staatlicher Stellen oder in sozialen Medien waren nicht eingerichtet.
- Funktionalitäten vorhandener Fachverfahren, wie etwa Serienbrieffunktionen, digitale Aktenführung und automatisierte Buchungsmöglichkeiten, kamen nicht zum Einsatz.
- Schnittstellen zwischen Fachverfahren und Online-Antragssoftware fehlten, weshalb digital gestellte Anträge ausgedruckt und die in ihnen enthaltenen Daten nachfolgend manuell im Fachverfahren erfasst wurden.
Bei optimierter Organisation und Digitalisierung kann eine Vollzeitkraft 180 bis 210 laufende Unterhaltsvorschussfälle bearbeiten.
In Fällen angeblich unbekannter Vaterschaft gewährten Jugendämter Unterhaltsvorschuss als Ausfallleistung, obwohl Mütter ihren Mitwirkungspflichten bei der Feststellung der Vaterschaft nicht nachgekommen oder ohne dass sich aus deren Angaben ergebende Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft waren. Auch nach Vollendung des 15. Lebensjahrs Berechtigter gewährten sie weiter unverändert Unterhaltsvorschuss, ohne eine etwaige Minderung wegen Einkommenserzielung nach Beendigung des Schulbesuchs zu prüfen.
Einnahmemöglichkeiten durch Rückgriff bei Unterhaltspflichtigen wurden bei Weitem nicht ausgeschöpft. Zwar übertraf die landesweite durchschnittliche Rückgriffquote mit 18,7 % zuletzt den Bundesdurchschnitt, bewegte sich aber bei den Jugendämtern zwischen 9,3 % und 29,5 %. Bei allen geprüften Stellen gab es Fälle, in denen Forderungen gegen Unterhaltspflichtige wegen Mängeln in der Sachbearbeitung verjährten. Der Rückgriff auf im Ausland wohnhafte Unterhaltsschuldner wurde häufig gar nicht erst versucht und die hierbei mögliche Unterstützung durch spezialisierte Behörden und sonstige Stellen vielfach nicht in Anspruch genommen.