Kommunalbericht 2024 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz legt seinen 26. Kommunalbericht vor.1
Die Kommunalberichte dienen der beratenden Unterrichtung von Landtag und Landesregierung, der Unterstützung der Kommunalverwaltungen bei der Erledigung ihrer Aufgaben sowie den kommunalen Organen bei der Umsetzung ihrer Steuerungs- und Überwachungsbefugnisse.
Die Berichterstattung zur kommunalen Haushaltslage stützt sich wegen der größeren Aktualität vorwiegend auf die Statistiken über die kassenmäßigen Ergebnisse der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) bis 2023.
Zahlenabweichungen gegenüber dem letztjährigen Kommunalbericht beruhen auf Berichtigungen der Statistik. Daten des Bezirksverbands Pfalz sind grundsätzlich nur im Rahmen des Ländervergleichs berücksichtigt.
Alle verwendeten statistischen Angaben geben den Stand zum Zeitpunkt der abschließenden Beratung des Kommunalberichts durch das Kollegium des Rechnungshofs wieder.
Im Interesse einer übersichtlichen Darstellung wurden Zahlen regelmäßig gerundet. Hierdurch können Differenzen entstehen.
Soweit Vergleiche mit Flächenländern angestellt und dabei Durchschnitte gebildet wurden, sind die jeweiligen Werte der rheinland-pfälzischen Kommunen nicht in den Durchschnitten enthalten.
Die im Kommunalbericht zitierten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und des Landes können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:
Bundesrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/index.html,
Landesrecht: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml.
Soweit in den Beiträgen auf Kommunalberichte früherer Jahre oder auf Jahresberichte hingewiesen wird, können diese im Internet unter https://rechnungshof.rlp.de/de/veroeffentlichungen/ abgerufen werden.
Der Kommunalbericht 2024 wurde vom Kollegium des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz am 7. Oktober 2024 abschließend beraten und beschlossen. Dem Kollegium gehörten an:
Vizepräsidentin Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt, die Direktorinnen beim Rechnungshof Stefanie Kißmer und Dr. Elke Topp sowie die Direktoren beim Rechnungshof Florian Decker, Dr. Oliver Schwinn und Andreas Utsch.
1 Soweit Bezeichnungen mit Bezug zu Rechtsnormen verwendet werden, die dort lediglich in männlicher Form enthalten sind, wird auf eine zusätzliche Verwendung weiblicher Formen verzichtet.