Grundsätze für die Verwaltungsorganisation (2024)
Einführung
Die vorliegenden Grundsätze benennen grundlegende Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Verwaltungsorganisation der Bundes- und Landesverwaltungen1. Sie basieren auf den Prüfungserkenntnissen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder und schaffen gemeinsame, transparente Prüfungsmaßstäbe. Auch Kommunen, Anstalten, Stiftungen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sollen die Grundsätze für die Verwaltungsorganisation entsprechend anwenden.
Nach dem Haushaltsrecht des Bundes und der Länder sind bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.2 Die „Ausrichtung jeglichen Verwaltungshandelns nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit soll die bestmögliche Nutzung von Ressourcen bewirken.“3 Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.4 Dies gilt auch für Organisationsmaßnahmen.
Zu organisatorischen Begriffen und methodischen Grundlagen wird auf das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat herausgegebene Organisationshandbuch5 verwiesen.
- Der Begriff „Verwaltung“ im Sinne dieser Grundsätze umfasst Behörden und andere Einrichtungen der unmittelbaren Bundes- oder Landesverwaltung.
- Vgl. § 6 Absatz 1 Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273), zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert.
- Vgl. z. B. VV Nr. 1 zu § 7, Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) vom 14. März 2001 (GMBl 2001 Nr. 16/17/18, S. 307) in der Fassung des BMF-Rundschreibens vom 6. Juli 2023 - II A 3 - H 1012-6/23/10001:006.
- Vgl. auch § 6 HGrG, § 7 Absatz 2 BHO vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1284), zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert und gleichlautende Regelungen der jeweiligen Landeshaushaltsordnungen.
- Bundesministerium des Innern und für Heimat/Bundesverwaltungsamt (Hrsg.), Organisationshandbuch (www.orghandbuch.de abgerufen am 27. Mai 2024). Das Organisationshandbuch wird fortlaufend weiterentwickelt.