Jahresbericht 2025, Nr. 8 - Stellenbesetzungsverfahren beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

- Mängel bei Einstellungs- und Beförderungsverfahren und bei Höhergruppierungen -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die Einstellungsverfahren beim Ministerium wiesen Defizite auf:

  • In den Stellenausschreibungen wurde nicht immer zwischen zwingenden und fakultativen Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber unterschieden. Es fehlten ganz überwiegend Mindestvorgaben für die Leistungen und Befähigungen, wie zum Beispiel Mindestnoten. Dies erschwerte die gebotene Bestenauslese.
     
  • Die Durchführung der Stellenbesetzungsverfahren und die Dokumentation der Auswahlentscheidungen genügten größtenteils nicht den rechtlichen Anforderungen.
     
  • Der Beurteilung des Leistungsstands der Bewerberinnen und Bewerber lagen nicht immer aktuelle dienstliche Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse zugrunde. Es war auch nicht erkennbar, welches Gewicht Beurteilungen oder Arbeitszeugnissen bei der Auswahlentscheidung zukam.

Regelbeurteilungen waren als Grundlage für die Beförderungen von Beamtinnen und Beamten nicht vorgesehen. In den Anlassbeurteilungen der jährlichen Beförderungsverfahren 2019 bis 2023 erreichten bis zu 100 % der Beurteilten die zweithöchste Bewertungsstufe. Die erforderlichen Binnendifferenzierungen entsprachen weder den Beurteilungsgrundsätzen des Ministeriums noch den Anforderungen der Rechtsprechung. Die Beurteilungen waren daher als Grundlage für die Vergabe von Beförderungsstellen ungeeignet.

Für Tarifbeschäftigte wurden die gebotenen Arbeitsplatzbeschreibungen weder bei der Neueinstellung noch bei der Höhergruppierung erstellt. In der Folge war nicht erkennbar, ob die tariflichen Voraussetzungen für die vorgenommenen Eingruppierungen vorlagen.

Tarifbeschäftigte wurden bis 2020 in die jährlichen Beförderungsverfahren für Beamtinnen und Beamte einbezogen. Sie wurden teilweise höhergruppiert, ohne dass die tarifrechtlich gebotene Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vorlag.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) im Anforderungsprofil der Stellenausschreibungen eindeutig zwischen konstitutiven und fakultativen Merkmalen zu unterscheiden,

b) konstitutive und fakultative Anforderungsmerkmale in den Anforderungsprofilen der Stellenausschreibungen künftig mit Mindestanforderungen für Leistungen und Befähigungen, wie beispielsweise Mindestnoten, zu verbinden,

c) sicherzustellen, dass die Durchführung der Auswahlverfahren und die Dokumentation der Auswahlentscheidungen nach einheitlichen Standards erfolgen und den rechtlichen Vorgaben entsprechen,

d) zur Ermittlung des Leistungsstandards konkurrierender Bewerberinnen und Bewerber in erster Linie auf möglichst aktuelle dienstliche Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse zurückzugreifen sowie Beurteilungen interner und externer Bewerberinnen und Bewerber möglichst kompatibel zu machen und dies nachvollziehbar zu dokumentieren,

e) sicherzustellen, dass die Erforderlichkeit einer Stellenbesetzung vor Einleitung des Stellenbesetzungsverfahrens nachvollziehbar geprüft wird,

f) zur Wahrung des Leistungsprinzips Regelbeurteilungen als Grundlage für die Auswahlentscheidungen vorzusehen und Anlassbeurteilungen auf Ausnahmefälle zu beschränken sowie die geltenden Beurteilungsgrundsätze des Ministeriums entsprechend anzupassen,

g) sicherzustellen, dass Beurteilungen als Grundlage von Auswahlentscheidungen hinreichend differenziert werden und die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze beachtet werden,

h) Arbeitsplatzbeschreibungen für neu eingestellte und höhergruppierte Tarifbeschäftigte zu erstellen, die Eingruppierungen auf der Grundlage der Arbeitsplatzbeschreibungen zu überprüfen, fehlerhafte Eingruppierungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu korrigieren und überzahlte Beträge zurückzufordern,

i) die Eingruppierungen der von 2018 bis 2020 im Rahmen der jährlichen Beförderungskampagnen höhergruppierten Tarifbeschäftigten zu überprüfen, fehlerhafte Eingruppierungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu korrigieren und überzahlte Beträge zurückzufordern.

3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben c, f, h und i zu berichten.